FG und dann wieder schwanger! Krankschreibung?

Hallo ihr Lieben!

Hatte Ende September eine As im 3. Monat.

Seit gestern sind wir wieder am üben.

Nun meine Frage. Wird man sofort krankgeschrieben wenn man wieder schwanger ist, um eine erneute FG zu verhindern? Ich arbeite in der Gastronomie, habe immer so um die 10 Stunden-Tage, muß schwere Tabletts und Teller schleppen und dann hab ich keine Lust, mich vollqualmen zu lassen!

Vielen Dank für eure Antworten!

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Ganz ehrlich? Ich würde im Fall der Fälle sehr sehr schwindelig werden, viel #kotzurbini usw. ;-)... ich arbeite in der Altenpflege und hab auch viel zu schleppen... und würde schon gerne zu Haus bleiben, 2 FGs reichen mir!

LG
cha

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Hallo Chatta,
ich bin in der ambulanten Pflege tätig und da war mir von vornherein klar, das man mir keine Arbeit geben kann,
die den Mutterschutzgesetz entspricht.
Jedoch wollte mein Arbeitgeber mich nicht freistellen.
Meine FÄ hielt die Tätigkeiten entsprechend riskant und
nahm mich per Freistellung sofort raus.
Leider hatte ich in der 15. SSw eine Fg, aber ich würde jederzeit wieder so handeln.
Ich wünsche Dir alles Gute und drücke Dir und mir die Daumen.
LG
Tina mit #stern im Herzen

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Liebe Susi!

Das Mutterschutzgesetz regelt ganz genau, was Du Darfst, und was nicht!
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet sich daran zu halten, sonst macht er sich strafbar.

*§ 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes
(1) Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und
der Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte
und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen
zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.

*Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie
ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen
bereitzustellen.

*Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder
gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von
Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.

*Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht
zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

*(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der
Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

*(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den
ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,

*(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen
Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten,
bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen
oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1,
an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe
gewährt wird.

http://www.uni-konstanz.de/struktur/org/personalrat/down/MuSchG.pdf

>>Wird man sofort krankgeschrieben wenn man wieder schwanger ist, um eine erneute FG zu verhindern?<<

Pauschal erstmal nein!
Du wirst erst bei Gefahr für Leib und Leben des Kindes oder Dir krankgeschrieben...
*§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis
Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet
ist.

>>Ich arbeite in der Gastronomie, habe immer so um die 10 Stunden-Tage, muß schwere Tabletts und Teller schleppen und dann hab ich keine Lust, mich vollqualmen zu lassen! <<

1.Du hast Das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
2.Du darfst nicht mehr als fünf kg Gewicht regelmäßig tragen!
3.Du darfst nicht mehr als 8,5 Std/ auf 24 Std gerechnet arbeiten.

Viel zu lang, aber hoffe Dir geholfen zu haben...

Gruß Silke

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Hi,
im Normalfall nicht. Warum auch. Es ist zwar traurig, aber 1/4 bis 1/3 aller bekannten Schwangerschaften enden in den ersten 12 Wochen wieder. Und bei den meisten Frauen ist nie ein Grund ersichtlich - es kann kerngesunde Frauen, die eine ruhige Kugel im Büro schieben genau so treffen wie körperlich arbeitende Frauen.

Wenn du bei Dir eine Gefährdung für die Schwangerschaft auf Grund deiner Arbeit siehst, dann bleibt dir nichts übrig, als den Arbeitgeber frühzeitig über eine erneute Schwangerschaft zu unterrichten. Vor allen Maßnahmen, die der Arzt treffen kann MUSS der Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen, dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, der dem Mutterschutzgesetz entspricht.

Und wenn er das tut, spricht natürlich auch im Normalfall nichts dagegen weiter zu arbeiten. Das Risiko einer erneuten Fehlgeburt dürfte davon nicht beeinflußt werden.

Nur wenn der das nicht tut, nicht tun kann oder will, dann muss über weitere Möglichkeiten nachgedacht werden. Und das können teilweise oder vollständige Beschäftigungsverbote sein.

Eine Krankschreibung für die nächsten 40 Wochen wäre ja sicher auch nicht in Deinem Interesse, da mit erheblichen Verlusten im Einkommen verbunden. Letztendlich bist du ja auch nicht krank, und das ist halt die Voraussetzung einer Krankschreibung. Von erschwindelten halte ich übrigens gar nichts, und erst recht nicht über Wochen, wer weiß, wie schnell so was nach hinten losgehen kann - abgesehen davon gäbe es halt auch erlaubte Möglichkeiten, dich zu schützen. Warum also schwindeln.

Viele Grüße, alles Gute und viel Erfolg,
Miau2

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Hallo Du,

meine Vorschreiberinnen haben schon viele richtioge Dinge geschrieben. Ich kann die beiden FG Dir nur zu gut nachfühlen. Was eine Krankschreibung angeht, denke ich, kommt es auch immer auf Deinen Arzt an. Wenn Du Dir große Sorgen machst, Du Dich schlecht fühlst, Angst hast eine erneute FG zu erleiden, dann sprich mit Deinem Arzt darüber. Er KANN Dich wegen vorhegender FG krankschreiben. Meine FÄ hat aufgrund meiner Vorgeschichte (siehe VK) bei meiner jetzigen Schwangerschaft SOFORT und jederzeit eine Krankschreibung angeboten, wenn es mir danach ist. Ich muss nur piep sagen. Und im übrigen finde ich, lieber ein gesundes Kind und ein paar Euros weniger in der Tasche. Was nützt mir alles Geld der Welt, wenn ich arbeite, aber mir und dem Kind geht's dabei schlecht...

LG
jutzi 9.ssw

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Hallo,

also ich hatte eine Totgeburt und danach eine Fehlgeburt. Als ich wieder SS wurde, wollte mich mein FA krank schreiben, von Anfang an.

ich habs abgelehnt.

ich wollte normal weiterleben, bis ich ziemlich auf der sicherne Seite bin.

Mein FA meinte, das das auch okay ist. Ändern kann man in den ersten Wochen eh nix. Egal ob du arbeiten gehts oder nicht...

Bunny #hasi