Mutterschutz/Elternzeit

Hallo, ihr Lieben,

habe gerade eine etwas ungünstige Ausbildungssituation und evtl. kennt sich ja jemand von euch da aus.

Muss mein 2.Staatsexamen wiederholen, einen Teil der Prüfung werde ich vor Beginn des Mutterschutzes (7.8.07) absolvieren. Der Prüfungsunterricht und die mündlichen Prüfungen sollen dann ab dem 17.10.07 stattfinden. Der ET ist der 18.9.07.

Nun weiß ich ja noch von der letzten Geburt, dass die ersten Wochen nach der Geburt nicht unbedinkt eine Phase für verstärkte Konzentration ist, wenn man nicht wirklich viel Schlaf hat...

Diese termine wurde mir nun von "höherer Stelle" mitgeteilt, ich musste den Empfang auch bestätigen.

Könnte ich denn trotzdem Elternzeit gleich nach der Geburt nehmen und somit die restlichen Prüfungen einfach nach hinten verschieben?

Ich weiß, es ist eine rechtlich vermutlich relativ verzwickte Geschichte. Aber habe ich nicht ein Anrecht auf Elternzeit (oder wie das nun heißen mag...)?

Sollte es gar nicht gehen, bekomme ich sicherlich von meinem Arzt eine Krankschreibung. Irgendwie kann ich die gesetzten Termine echt nicht nachvollziehen....wie soll man sich denn mit einem 3-6 Wochen alten Säugling auf eine Prüfung vorbereiten, die man bestehen MUSS??

Nunja, wie gesagt: hat jemand eine Idee? Oder hat etwas ähnliches vielleicht schon selber erlebt und kann mir aus seinem reichen Erfahrungsschatz Tipps geben?

Bin dankbar für jede Antwort!

Mera mit Vincent *29.07.05 und Krümel 22.SSW

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Wann wäre denn deine Ausbildung eigentlich zuende gewesen?Also wann wäre dein erster Prüftermin gewesen,denn eigentlicj muß bei Prüfungswiederholung die Ausbildungszeit verlängert werden (jedenfalls in Pflegeberufen um mind ein halbes Jahr oder um ein Jahr-nach schriftlicher Beantragung)
Du bist zu dem neuen Termin ja noch im Mutterschutz,und ich glaube nicht das man dann eine Prüfung machen muß.Gibt es in deinem Betrieb keinen Personalrat,die dir zur Seite stehen können?

Andrea+#ei29SSW

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PS: hab deon Posting gerade nochmal durchgelesen,du bist Studentin,oder? DAnn weiß ich es leider auch nicht...aber den Muschu müssen sie bestimmt berücksichtigen,das kann ich mir wirklich nicht anders vorstellen.

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Hallo,

ich weiß zwar auch nicht genau wie das mit Prüfungsterminen aussieht, aber für"normale" Beschäftigte gilt 8 Wochen nach der Geburt der Mutterschutz. Erst danachbeginnt die Normale Elternzeit, die dunehmen kannst oder auch nicht. Im Muterschutz nach der Geburt gilt ein gestzliches BeschäftigungsVERBOT.

Ich würd mich nochmal irgendwo beraten lassen, wo sich jemand wirklich gut auskennt.
Kann ja eigentlich nicht sein, dass du diese Prüfung machen musst zu demZeitpunkt.

Viel Erfolg
und
Liebe Grüße
Regengucker

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Ah, ich hätte mal wieder genauer sein sollen ;-)

Studium habe ich hinter mir, ich bin gerade im Referendariat für das Lehramt an Gymnasien.

Die letzte Prüfung ging am 27.4. zu Ende, und der Ausbildungszeitraum wurde theoretisch um 6 Monate verlängert bzw.laut Schreiben soll die Prüfung bis zum 9.11. gelaufen sein.
Vom Mutterschutz betroffen wären 3 Prüfungsteile (2 Unterrichtsbesuche und die mündliche Prüfung in 3 Bereichen).

Theoretisch habe ich diese Planung eben von der zuständigen Landesschulbehörde bekommen, die 1. von der Schwangerschaft und dem Beginn des MUtterschutzes informiert sind und 2. dies angeblich mit ihrer Rechtsabteilung abgeklärt haben.

Gestern habe ich nochmals versucht, irgend einen Zuständigen am Telefon zu befragen, aber das klappte nicht so wirklich #augen

Werde jetzt erstmal den Prüfungsteil VOR dem Mutterschutz in Angriff nehmen und zur Not danach vom Arzt ein Attest anfordern.

Kann mir immernoch nicht vorstellen, wie ich mit einem 4 Wochen alten Säugling eine Prüfung machen soll...?

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MuSchu und Elternzeit gibts nur für Arbeitnehmer, leider.

Vielleicht kannst du ja ein Urlaubssemester einlegen?
Ich würde mich mal bei deiner Uni erkundigen, welche Möglichkeiten du hast. Evtl. gibts ja eine Sonderregelung für Schwangere?!

rotihex (33. SSW)

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Muschu gilt für jede Schwangere!Z.B auch für Arbeitslose etc

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Das Gesetz heißt:

Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter
(Mutterschutzgesetz - MuSchG)

Und in §1 steht:

§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt
1. für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen,
2. für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte (§ 1 Abs. 1 und
2 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 BGBl. I S. 191), soweit sie am Stück
mitarbeiten.

nachzulesen hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Da fallen Studenten ohne Arbeitsverhältnis nicht drunter. Und an der Uni / FH interessiert das auch keinen!
Manche Unis haben aber Sonderregelungen für schwangere Studenten oder man kann ein Urlaubssemester machen. Mit Mutterschutz is da nix drin.

rotihex (33. SSW), die auch studiert und bei der der MuSchu nur für den Nebenjob gilt.

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du stehst doch in einem arbeitsverhältnis, du bist schließlich referendarin. also bekommst du auch mutterschutz. eine freundin von mir hat auch im referendariat entbunden. 2 weitere hatten das referendariat unterbrochen, also elternzeit genommen und sind dann wieder eingestiegen. die mussten alle keine prüfung im mutterschutz machen!
wende dich mal an die gew oder den vbe, die können dir da mit sicherheit weiterhelfen! hab mit dem vbe persönlich schon sehr gute erfahrungen gemacht!

lg juju 26. ssw