Bin ich alleinerziehend wenn Papa woanders gemeldet ist?

HUHU,

voll kompliziert.

Mein Freund ist woanders gemeldet u. will sich auch erst vor der Hochzeit naechstes Jahr ummelden.

Aendert das irgendetwas wenn wir vorher gemeinsames Sorgerecht beantragen?

Gelte ich im Antrag dann als alleinerziehend?

Was macht es fuer einen Unteschied, im Elterngeldantrag muss ich dann ja ankreuzen. Ich lebe nicht mit demjenigen zusammen, weil ist ja noch nicht umgemeldtet, auch wenn er fast nur bei mir ist.

MH....und beim Kindergeld? Trage ich den Partner gar nicht mit ein, wenn wir noch nicht verheiratet sind????

VIelleicht hat ja einer ne Ahnung.

LG Maike

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hallöchen maike,
so lange du mit deinem kind allein in deiner wohnung gemeldet bist gilt dein status "alleinerziehend" - das ist unabhängig von dem gemeinsamen sorgerecht, das könnt ihr beim jugendamt beantragen und vereinbaren.

solange wie ihr nicht verheiratet seid und du nicht mit deinem partner in einer wohnung zusammenlebt, hat der partner in keinem antrag nix zu suchen.

solltest du noch fragen habe, empfehle ich dir einen besuch bei einer awo-schwangerenberatungsstelle, die sind fit in sachen neues elterngeld und haben auch ansonsten gute tipps für dich...

alles gute
webse

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Hallo Webse,

ist das ganz sicher mit dem gemeinsamen Sorgerecht und trotzdem als alleinerziehend gelten???

Ich lebe alleine, möchte aber das Sorgerecht mit meinem Freund teilen.

Er lebt nur eine Strasse weiter und meine Wochnung ist nur 50 qm groß, er schläft zwar häufig bei mir oder ich bei ihm, aber wir haben keine Klamotten oder sonstiges bei dem jeweils anderen, damit würde ich ja als alleinerziehend gelten.

Hast du irgenteinen Link, wo man das nachlesen kann???

LG
Dana & Zoe ( 29 SSW )

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Hi,

so lange er nicht bei Dir gemeldet ist, hast Du den Status "alleinerziehend". Und das gilt dann auch für's Elterngeld und alles weitere...

Wenn er aber den überwiegenden Teil der Zeit bei Dir wohnt, ist er an sich verpflichtet sich umzumelden!!! Das heißt: solltet ihr überprüft werden gibt's Ärger... Wie wahrscheinlich eine Kontrolle bei Euch ist, weiß ich natürlich nicht...

Beim Kindergeld musst Du den Vater immer mit angeben. Zumindest dann, wenn er auch auf der Geburtsurkunde steht- so weit ich weiß.

Wenn ihr eh heieraten wollt, dann werdet ihr das Sorgerecht doch bestimmt auch bereits jetzt schon klären... das geht auch bereits vor der Geburt. Am besten direkt beim Jugendamt, denn das Standesamt nimmt Geld dafür. Wenn ihr wollt, dass Euer Wurm seinen Namen trägt, muss zumindest die Vaterschaft von Deinem Verlobten offiziell anerkannt werden. Weil ihr aber noch nicht verheiratet seid, müsst ihr trotzdem beide zum Standesamt nach der Geburt und den Namen festlegen. Das kann er nämlich nur allein machen, wenn ihr verheiratet seid...


LG evoky + Überraschungs#Ei (ET-1)

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Hallo,

also zuerst mal ist es egal wer wo gemeldet ist, das hat mit dem geteilten Sorgerecht nichts zu tun.
Das Sorgerecht hat auch keine auswirkungen auf das Kindergeld.

Theoretisch bist du "alleinerziehend", aber nur in der Theorie.
Wenn er sich in der Hauptsache bei dir aufhällt, dann bist du eben nicht alleinerziehend. grundsätzlich ist dies ja nur für die Partnermonate wichtig. Früher wurde es sehr streng kontrolliert und da kan es schon mal vor das der ein oder andere was zurück zahlen musste.
Warum nimmt dein Partner denn nicht einfach die zwei Partnermonate und ihr macht das ganze einfach ohne gemauschel?

Für das Kindergeld ist es ebenfalls völlig egal. Wichtig ist nur das er erklärt das er damit einverstanden ist, dass das Kindergeld an dich gezahlt wird.

PS: Wenn dein Partner die beiden Partnermonate zuerst nimmt, dann bekommst er das volle Elterngeld und du dein Mutterschaftsgeld.
Wäre ja evtl auch ne gute Lösung für euch, das das MuschG sonst auf dein Elterngeld angerechnet wird.

LG

Daniela

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Ähm...
der Partner kann zwar die ersten beiden Monate als Partnermonate nehmen... aber die Mutter muss die ersten beiden Monate zwingend nehmen. Sprich: Es gehen in den ersten beiden Monaten folgende Varianten:
Mutter allein mit Kind: Elterngeld= 0 wegen Mutterschaftsgeld
Mutter und Vater zu Hause: Vater bekommt Elterngeld, Mutter bekommt immer noch Mutterschaftsgeld weswegen kein Elterngeld für sie fließt!!!
Es ist aber NICHT möglich, dass der Vater die ersten beiden Monate zu Hause bleibt und die Mutter erst ab dem 3. Monat Elterngeld beantragt!!!

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Hallo
Also ich habe ein Heft aus der "Eltern" und da steht das ein bißchen anders. Die Frage war:
Ich bin alleinerziehend,wie lange bekomme ich Elterngeld?

Antwort: Mindestens 12 Monate.Die zwei Bonusmonate bekommen alleinerziehende nur zugesprochen,wenn es wirklich keinen Partner gibt,der diese in Anspruchnehmen könnte.Konkret: Auf die vollen 14 Monate kommen sie nur dann,wenn sie nicht mit dem Vater des Kindes in einer Wohnung leben UND das alleinige Sorgerecht oderwenigstens das alleinige Aufenthalstsbestimmungsrecht haben.Bei Eltern mit gemeinsamer Sorge geht das Amt davon aus,dass sie sich gemeinsam kümmern.


Ich denke da solltet ihr euch nochmal schlau machen.