U M F R A G E : Elternzeit, wie am besten aufteilen und warum ?

Hallo!

Welche Varianten/Möglichkeiten gibt es zur Einteilung Elternzeit, und wie plant Ihr es und warum???

Was ist positiv/negativ wenn ich mich auf 2 Jahre festlege und zu Hause bleiben möchte, danach wieder teilzeit arbeiten gehen würde???

Hab ich als arbeitende Mutter in Elternzeit Nachteile, oder gar Vorteile???

Es gibt wohl 3 Jahre Elternzeit, was ist mit dem 3.Jahr?? Bis wann kann ich es geltend machen?? Tritt es ein, wenn Kind während meiner Teilzeitarbeit krank ist und ich zu Hause bleiben müßte???

Wo wird das 3te Jahr beantragt, wem gebe ich Bescheid???
Wer " verfügt" über das 3te Jahr, so dass ich weiß ich habe nach 2 Jahren genommener Elternzeit noch soundso viele Tage vom dritten???

Oder ist es sinnvoll, gleich 3 Jahre festzulegen, da Kindergrippen/gärten meist erst ab 3Jährige nehmen???

Ginge auch erstmal 2festlegen, schauen was sich Kindertagesstättenmäßig ergibt und auch nach 18 Monate evtl Teilzeitstelle für mich???

Viele fragen, kompakt in einem, aber ich hoffe ihr steht mir mit Rat & Tipps zur Seite #schein

Besten #danke mal wieder, und ein #sonne iges Wochenende !!

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http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie.html


Huhu,

schau Dich mal auf der SEite um da steht alles.

Bei mir ist es so.

Ich nehme 2 Jahre, denn 1 Jahr geht zwar, dann verfaellt aber das 2.!!!

Es sei denn Dein AG erlaubt das Du immer Jahresweise verlaengerst.

DAs 3. Jahr kann man bis zum 8 Lebensjahr des Kindes verschieben!!!

Ob es Vor o. Nachteile gibt kann ich Dir nicht sagen.

ICh werde wenn alles klappt nach 1 Jahr das 2.Jahr halbtags arbeiten u. dann sehen ob ich verlaengere.

LG Maike

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Oh je was Fragen ! ;-)

Also ich beantrage von Anfang an 3 Jahre Elternzeit, gehe aber bereits ab 01.10. wieder arbeiten in Teilzeit.

Vorteil: ich habe 3 Jahre Kündigungsschutz und nach 3 Jahren wieder Recht auf Vollzeitarbeitsplatz.

Wenn dein Kind krank wird tritt nicht die Elternzeit in Kraft, sondern du und dein Mann habt jeweils - ich glaub - 10 Tage pro Jahr, an denen ihr zuhause bleiben könnt um das Kind zu pflegen. Den Entgeltausfall übernimmt die Krankenkasse.

Kindergärten sind ab Kindesalter 3 Jahre ... Kinderkrippen allerdings meistens ab 8 Wochen oder spätestens nach 1,5 Jahren ...

Mehr kann ich auch nicht sagen zu deinen Fragen ...

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Hallo Gabi,

also ist es sinnvoll, wenn man eh in Teilzeit weiterarbeiten will, auf alle Fälle Elternzeit zu beantragen? Dann müsste ich das auch machen, ich will nach dem MuSchu versuchen, in 70 % weiterzuarbeiten (brauche es finanziell) also so um die 26-28 Stunden wöchentlich). Allerdings bin ich alleine mit meinem Chef, da gilt diese Regelung glaube ich nicht, oder? Wir werden uns schlimmstenfalls auch so einig, nur ist er im Rentenalter und könnte jederzeit "Feierabend" machen und den Betrieb abgeben (an wen auch immer). Gilt das mit den 10 Tagen Kinderkrankenurlaub auch für Kleinstbetriebe oder gibt es da auch eine REgelung?

LG Helen (27. SSW)

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Also ich werde 2 Jahre Zuhause bleiben und mir das Elterngeld über die 2 Jahre auszahlen lassen - also nur den halben Betrag monatlich als normal. Falls ich eventuell ein drittes Jahr ranhängen will, gehe ich wieder Teilzeit arbeiten.

Ich hab auch keine Ahnung ob ich das so gut durchdacht habe. Das kann man sicher erst sagen, wenn das Baby da ist :-)

LG
Sicla + Mariama Amina (ET-11)

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warum das elterngeld auf 2 jahre verteilt?

ists gekoppelt wegen 2 jahre elternzeit=2 jahre laufzeit elterngeld zum halben betrag?

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Kannst du mit Geld nicht umgehen oder warum 2 Jahre? Es wird davon ja nicht mehr...

Ich würde die Zinsen lieber selbst behalten und die Hälfte des Geldes jeden Monat anlegen. Dann solltest du es im zweiten Jahr noch haben und selbst verbrauchen können. Oder rechnest du irgendwie anders?

Gruß Tabea

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Hi,

da wir noch studieren (werden beide dieses Jahr fertig), werden wir keine Elternzeit in dem Sinne haben.
Ich bleibe nach Geburt des Kindes 1 Jahr zu hause, da mein Referendariat genau 1 Jahr nach Geburt beginnt.
Mein Mann wird nach Studium direkt versuchen Job zu kriegen und zu arbeiten.
Nach dem Jahr wird mein Kind dann in ein Hort kommen.
Falls das nicht klappen sollte, bleibt mein Mann zu hause, während ich Referendariat mache (1 1/2 Jahre).

Nach dem Referendariat wollen wir 2. Kind, dann siehts eh wieder anders aus.

LG Jenny+Maya-Sophie 21.SSW

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Hi,
bestelle Dir bei den vielen ausführlichen Fragen am besten die Broschüren mit den Gesetzen beim Bundesfamilienministerium (Link sh oben) ;-)

Beim 3. Jahr muß der AG zustimmen.

Neben den bereits genannten Vorteilen für die TZ-Arbeit WÄHREND der Elternzeit gibt es noch den einen weiteren, daß Dir dann halt die Anrechnung der EZ auf die Rente nicht verloren geht (mit Durchschnittsverdienst).

Ich werde z.B. erstmal zwei Jahre nehmen, ggf. noch ein drittes anhängen oder es aufheben, und voraussichtlich nach 1 Jahr wieder TZ arbeiten.

LG
Jerry
SSW 34

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Hi,
wir haben es jetzt so gelöst, dass meine bessere Hälfte auch die ersten beiden Monate nimmt... so haben wir die Anfangszeit zu zweit mit unserer Maus...

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, aber Ihr bekommt dann nur noch 8 Monate Elterngeld, da Ihr beide gleichzeitig Elternzeit nehmt!!

Also mit der Geburt besteht der Mutterschutz weiter+auch Beginn Elternzeit-> sind in 2 Monaten leider bereits 4 "verbratene" Monate, rein zeitlich& finanziell gesehen!!

Hoffe es stimmt so, weiß nur dass wenn Mutterschutz+nebenher gleiche Zeit Papa Partnermonate macht, es hinten raus weniger gezahlte monate elterngeld gibt #kratz

EErkundige dich besser nochmal!!! #pro


Wollten es auch erst so machen, aber es bringt nix, zumal elterngeld steuerfrei+deshalb mit Steuernachzahlung zu rechnen ist ....

Wir regeln es anders mit der Zahlung der Gelder und mein Mann ist auch die ersten 6Wochen daheim, allerdings ohne Verlust seines vollen Gehaltes wg Urlaub/home office usw.

Außerdem ist das Elterngeld monatlich begrenzt auf 1800€, mehr gibts nicht !!!!!!!

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Hi,

für die ersten beiden Monate bekomme ich sowieso kein Elterngeld, weil ich im Mutterschutz bin und von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber Geld bekomme. Die Zeitspanne, in der ich Elterngeld bekomme, verkürzt sich nicht dadurch das wir gleichzeitig die ersten beiden Monate zu Hause bleiben! Jedenfalls hat das der nette Mann vom Amt meiner besseren Hälfte so mehrfach versichert!

Da für uns die neue Elterngeldregelung eh fürn A... ist, weil die uns rund 1 Jahr 300,- € "geklaut" haben, brauchen wir uns aber auch wegen der Maximalhöhe pro Monat auch keinen Kopf machen. Ich werde nach dem MuSchu meine 20 Std. die Woche weiter arbeiten (von zu Hause), so dass mir eh "nur" der Sockelbetrag gezahlt werden wird. Und mein Schatz geht eben nach seinen zwei Monaten ganz normal wieder zur Uni und Arbeit...

Wenn uns durch diese Regelung doch Nachteile entstehen sollten, haben wir uns extra den Namen des Sachbearbeiters geben lassen...

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