Fragen an Beamtinnen bzgl. Beihilfe... (Bayern)

Hallo zusammen!

Folgende Situation: Ich bin Beamtin des Freistaates Bayern. Bisher zu 50% PKV und 50% Beihilfe. Demnächst werde ich heiraten und mein zukünftiger Mann ist ebenfalls Beamter.

So, nun meine Fragen...

1. Wie ist das dann mit der Beihilfe, wenn ich in MuSchu bzw. Elternzeit bin? Bekomme ich dann 50% oder 70% Beihilfe?

2. Bleibe ich selbst krankenversichert, oder kann ich dann bei meinem Mann mitversichert werden?

3. Für das Baby gibt es 80% Beihilfe, oder? Bei wem wird das Baby mitversichert?

Oje oje, Fragen über Fragen... #kratz und lauter verschiedene Aussagen bisher...

Würd mich freun, wenn mir von euch jemand weiterhelfen könnte!

#danke

Liebe Grüße
Leni

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Guten Morgen!

Ich bin an kein Bundesland gebunden, versuche Dir aber trotzdem zu helfen.
Ich hatte bis Ende 2006 freie Heilfürsorge bei der Bw. Bin seit dem 02.01. im Berufsförderungsdienst und habe nur noch 70 % Beihilfe, zu 30 % musste ich mich bei einer privaten Krankenkasse versichern. :-[
Ich bin zwar auch verheiratet, allerdings spielt das keine Rolle bei Beamten im "Dienst". Lebe von meinem Mann getrennt. Wären wir noch zusammen, dann müsste ich mich (bzw. er) trotzdem in einer privaten Krankenkasse anmelden. Die erste Untersuchung des Babys im KH wird noch über die Mutter abgerechnet und danach ist es eigentlich egal ob Mama oder Papa das Kind mitversichern. Auch das Kind wird privat versichert, anteilig natürlich.

Ich hoffe, dass ich Dir wenigstens ein bisschen helfen konnte. Bei der Bw gibt´s einen Sozialdienst und die stehen einem bei solchen Fragen gern zur Seite. Vielleicht gibt´s sowas ja auch bei Dir!?

LG Baffie

2

Hallo Leni,

mein Mann und ich sind auch beide verbeamtet. Allerdings in NRW. Wo genau da die Unterschiede sind, weiß ich nicht.

Ich beschreib' Dir einfach mal, wie es bei uns ist.

Ich habe im März 2006 Zwillinge bekommen.
Die Kinder sind beide über meinen Mann in der privaten KV. Kostet pro Kind ca. 30,00 Euro im Monat.
Durch die Kinder hat mein Mann jetzt 70 % Beihilfe-Anspruch und 30 % Anspruch bei der PKV.

Bei wem die Kinder nun mitversichert werden, ist egal. Wir haben uns für diese Variante entschieden.

Bei mir ist alles so geblieben. 50 % Beihilfe, 50 % PKV.
Da ich nun leider überhaupt kein Einkommen mehr habe, müssen wir meine PKV so gut wie alleine tragen. Ich bekomme zwar von meinem Arbeitgeber 30,00 Euro Zuschuss mtl., aber das macht bei 170,00 Euro Beitrag "den Kohl auch nicht fett". Ist aber natürlich besser als nichts.

Bei meinem Mann mitversichern konnte ich mich nicht.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen.
Ansonsten frag' doch einfach mal in Eurem Personalamt oder in der Beihilfestelle nach. Die können Dir bestimmt weiterhelfen.

LG
Katrin

3

Hallo Leni,

hab mal nach den Beihhilfevorschriften des BL Bayern gegoogelt, aber nichts gefunden #schmoll, so daß ich Dir auch nur berichten kann, wie es bei mir ist.

allerdings bin ich Bundesbeamtin

Kind 1 (geb. 1999):

Vater und ich - nicht verheiratet - beide Bundesbeamte, jeder zu 50 % beihilfeberechtigt

ich musste während meines Erziehungsjahres die priv. KV weiterbezahlen, konnte beim Dienstherren einen Zuschuß beantragen (so 30 Euro)

das Kind habe ich bei mir privat versichert - wäre auch beim Vater gegangen
Kosten bis heute so 45 Euro / Monat (Jungs sind etwas billiger in der priv KV ;-) )

auch die Beihilfe für das Kind rechne ich ab


Kind 2 (erwartet 2007):

ich bin weiterhin privat versichert und Bundesbeamtin, der Vater ist gesetzl. pflichtversichert, nicht verheiratet

auch das 2. Kind werde ich bei mir privat krankenversichern

durch das 2. Kind bin ich dann zu 70 % beihilfeberechtigt

auch nun muß ich für die Dauer der Elternzeit meinen KV-Beitrag weiterzahlen, dann aber nur noch zu 30 % :-D


ich werde so um den ET herum die KK informieren, jedoch kann man das Kind erst nach der Geburt privat versichern, bis dahin geniesst es bei der priv. KV den gleichen Versicherungsschutz wie die Mutter


ich hoffe, konnte Dir etwas helfen

LG Katja mit Boy (7) und Boy inside (20. Wo)

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Hallo!

Bin in der gleichen Situation wie Du und lebe auch in Bayern, weiß aber auch noch nicht genau Bescheid; Beihilfe etc. sind aber m.E. einheitlich geregelt.
Mit Kind stehen Euch - glaube ich - 70% zu; einer von Euch kann es mitversichern; bei meiner KK müssen wir ca. 30,00 Euro zuzahlen.

In einer Sache bin ich mir ganz sicher: Du kannst in keinem Fall bei Deinem Mann mitversichert werden; das ginge nur, wenn er gesetzlich versichert wäre und Du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen würdest. Da er privat versichert ist und Du das auch warst, musst Du das jetzt auch bleiben. Evtl. kann aber beim Dienstherren ein Zuschuss beantragt werden, wie hier schon gesagt wurde.

Ich würde Dir empfehlen, mich bei der Regierung per Telefon oder Mail (die sind da sehr fitt und schnell, zumindest bei uns in München) an die für Dich zuständige Personalstelle zu wenden; die sind bei mir immer sehr nett und fragen sonst die entsprechenden Fachreferenten - haben mir zumindest bei Fragen zu Stillstunden ect. schon sehr weitergeholfen.

Viel Erfolg und liebe Grüße! Elanor