An die Elternzeitspezialisten ;-)

Hallo zusammen,

da ich gerne alles bzgl. Dokumenten, Anträgen etc. erledigt bzw. vorbereitet haben möchte (mein Mann ist da nicht so geübt drin :-)), habe ich die Elternzeitanträge vorbereitet.

Könntet ihr mal kurz drüber schauen? Unser ET ist der 13.11.2017

Der meines Mannes (LM1&LM2 Elternzeit):
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Sehr geehrter Herr Piep,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Erziehung und Betreuung unserer Zwillinge Piep und Piep Piiiiep. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 13.11.2017.

Die Elternzeit soll beginnen ab dem Tag der Geburt und nach zwei Lebensmonaten enden. Somit ist der Zeitraum der Elternzeit voraussichtlich vom 13.11.2017 bis zum 12.01.2018. Eine Abweichung durch eine Verschiebung der Geburt ist möglich.
Anschließend möchte ich meinen Resturlaub aus 2017 (15 Tage) und die Sonderurlaubstage zur Geburt (3 Tage) nehmen. Somit stehe ich Ihnen wieder ab voraussichtlich dem 08.02.2018 zur Verfügung.

Ich bestätige, dass meine Kinder mit mir in einem Haushalt leben und von mir selbst erzogen und betreut werden.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.

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Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass dem AG meines Mannes bekannt ist, dass er für einen vollen Monat Elternzeit den Urlaub um 1/12 kürzen kann - ansonsten würde sich eben nur die Zeit die hinten dran gehangen wird verändern.

Und meinen (für die ersten 6 Lebensjahre), den ich jetzt schon ausdrucken möchte und dann entsprechend des tatsächlichen Geburtstages handschriftlich ausfülle:

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Sehr geehrter Herr Piep,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Erziehung und Betreuung unserer Zwillinge Piep und Piep Piiiiep. Die beiden sind am __.__.2017 geboren worden.

Die Elternzeit möchte ich wie folgt nehmen:
Im Anschluss an die Mutterschutzfrist (02.10.2017-05.02.2018): 06.02.2018 – __.__.2019 (2 Jahre für Kind1)
__.__.2019 – __.__.2020 (1 Jahr für Kind2)
__.__.2020 – __.__.2021 (1 Jahr für Kind1)
__.__.2021 – __.__.2023 (2 Jahre für Kind2)

Gerne möchte ich ab ca. 11/2019 wieder in Teilzeit (bis maximal 30 Wochenstunden) arbeiten und bitte daher um entsprechende Berücksichtigung.

Ich bestätige, dass meine Kinder mit mir in einem Haushalt leben und von mir selbst erzogen und betreut werden.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.
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Beim ersten Zeitraum im Anschluss an die Mutterschutzfrist würde dann beim aktuellen ET z.B. stehen vom 06.02.2017 - 12.11.2019, da die Elternzeit ja trotzdem Geburtstermin beginnt.

So müsste das doch richtig sein?

Den Elternzeitantrag meines Mannes geben wir heute noch ab #schein Dann sind die 7 Wochen auch gewahrt.

LG
Cassy mit Doppel#herzlich 33. SSW

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Warum nimmst du die Elternzeit komplett? Du könntest doch welche aufsparen oder gehst du davon aus, dass du nach den 6 Jahren wieder voll arbeitest? Wenn du eh einen Teilzeitvertrag aushandeln musst ist es doch vielleicht angenehm, wenn du noch zwei Jahre hast, z.B. wenn die Zwillinge in die Schule kommen und dann auch nochmals reduzieren möchtest. Weiß aber leider nicht genau ob die auf später verschobene Elternzeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Soll vor allem ein Denkanstoß sein.

Dein Mann muss vermutlich angeben für welches Kind er Elternzeit nimmt. Keine Ahnung wie das bei Zwillingen genau ist? Und ich würde mich informieren ob er irgendwie noch eine Floskel angeben muss damit ihm die restliche Elternzeit nicht verfällt. Wäre ja blöd wenn er in 6 Jahren aus irgendeinem Grund darauf zurück greifen will um z.B. temporär Teilzeit zu arbeiten.

Und ob er den Urlaub da direkt mit in dem Anschreiben verwurstelt weiß ich nicht. Kommt sicher auf die Firma an. Bei uns würde Urlaub ganz normal über den direkten Vorgesetzten beantragt, wohin gegeb der Elternzeitantrag an die Personalabteilung geht.

Ich weiß alles auch keine klaren Aussagen, aber eben dass was mir so aufgefallen ist...

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Danke für deine Hinweise.

Ich nehme die 6 Jahre komplett, weil ich vorher sowieso nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann / will und ich somit theoretisch eine Vollzeitstelle nach den 6 Jahren sicher habe.
Meine Firma ist aber auch sehr familiär und danach kriegen wir sicherlich eine gute Lösung hin :) So hab ich aber auf jeden Fall 6 Jahre meinen Job quasi sicher. man weiß ja nie, was die Zukunft so bringt.

Da er sowieso nie mehr als 3 Jahre nehmen kann (die zwei Monate eigtl. auch nur wegen Elterngeldunterstützung) ist es eigtl. nicht von Belang für welches Kind er diese nimmt. Finanziell werden wir nie so gut da stehen, dass er zuhause bleibt ohne dass wir irgendein Einkommen hätten ^^.
Es ist auch nur ein kleiner Handwerksbetrieb - sein Chef war schon total mit dem Antrag überfordert und meinte "ich zahl nichts mehr " (er übergibt den Betrieb im Oktober ^^) Hab ihm dann gesagt, dass er nichts zahlen muss ;-)
Das mit dem Urlaub haben wir direkt mit reingeschrieben, weil es dafür ja auch eine schriftliche Bestätigung geben soll - und was man dann hat, hat man. Somit ist mein Mann dann auch über Weihnachten / Jahreswechsel zuhause und wir können die Feiertage erstmals als Familie in Ruhe genießen :)

Mal schauen, ob es so bei denen durchgeht, aber da die davon nicht viel Ahnung haben, da der letzte Papa im Juli noch innerhalb seiner 3 Wochen Urlaub arbeiten kam und keine Elternzeit beantragt hat, gehe ich nicht davon aus, dass die die "Feinheiten" berücksichtigen.

Wir werden sehen :) Trotzdem Danke für deine Gedanken.

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Huhu...
Ich würde bei deinem Antrag nicht rein schreiben wie viel Prozent du dann wieder arbeiten willst nach der elternzeit, denn bis dahin ist noch zeit und es kann sich ja noch was ändern.
Mein ag meinte "beantragen Sie elternzeit und fertig...wenn die Jahre rum sind können sie immer noch sagen wie viel % sie wieder kommen"
Liebe grüße

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Ich kann ja nur bis maximal 30 Wochenstunden. Mehr darf man nicht. Und ob es dann weniger wird ist ja damit nicht ausgeschlossen :-)

Zudem habe ich zum Glück einen sehr familiären AG, der eigtl. einfach nur froh ist, wenn ich wieder komme :-) Steht auch Homeoffice etc. zum Thema, welches dann natürlich nochmal wesentlich entspannter wäre. Aber das sehe ich dann in 2 Jahren.

Trotzdem Danke für deinen Hinweis.