Übernimmt KK die KiTa-Gebühr während dem Mutterschutz?

Hallo zusammen,

ich bin mittlerweile im Mutterschutz und habe von der Krankenkasse den Bescheid für die weitere Auszahlung des Mutterschaftsgelds (also die 8 Wochen+ nach Geburt bei normalem Geburtstermin und Einling) bekommen.
Dort wird u.a. abgefragt, ob - bei älteren Kindern - diese von einem selbst erzogen werden.

In der Anlage zu diesem Bescheid steht, dass die Krankenkasse (in meinem Fall die TK) die Erziehungskosten während der Mutterschutzfrist übernehmen würde.
Ich habe zwar gestern schon angerufen und nachgefragt, bin aber nicht sicher, ob die Antwort wirklich korrekt war.

Zu meiner Situation: Momentan geht mein noch Kleiner in die Grippe. Theoretisch kann ich ihn ab 7:00 Uhr bringen und sollte ihn bis 14:00 Uhr abholen. Sprich insgesamt 5x die Woche 7 Stunden.
Gilt das schon als fremderzogen? (Erziehungsgeld fällt ja bei bezahlter Fremdbetreuung über einen bestimmten Rahmen auch weg. – Bis zu einem gewissen Satz (150 Euro?) zahlt man ja beispielsweise eine Tagesmutter auch komplett selber.)
Denn in der Theorie könnte er ja mehr Zeit in der KiTa verbringen, als Zuhause (wenn man ca. 11-12 Stunden Nachtschlaf einrechnet) .

Würde bei uns in den 8 Wochen nach Geburt an die 500 Euro ausmachen. Da fragt man dann schon mal. ;)
Vielleicht weiß ja jemand von euch etwas besser Bescheid.

Grüße,
trillian13

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Hi,

ob die KK das übernimmt kann ich dir nicht sagen. Wäre für mich befremdlich, oder zahlt dein Arbeitgeber die Krippenkosten?
Mutterschaftsgeld ist doch immer so hoch wie dein Netto.

Bezüglich selber erziehen. Klar erziehst du dein Kind selber, es lebt ja dauerhaft bei dir. Es wird ja nur fremdbetreut, nicht fremderzogen.

LG

chaossid

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Mein AG übernimmt die Krippenkosten nicht komplett, aber es gibt tatsächlich einen Zuschuß.

Davon abgesehen, werden die Kinder in der KiTa ja nicht nur betreut, sondern durchaus auch erzogen.
Beispielsweise wird den Kindern durchaus auch mal gesagt, dass sie nicht schubsen, beißen, etc. dürfen.

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dennoch erziehst du dein Kind selber, du bist ja Erziehungsberichtigt und nicht die Krippe.
die Haupterziehungsarbeit leistest du also. Lass dich da nicht abweisen.

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Hallo,

auch wenn Dein Kind eine Krippe besucht (Grippe ist eine Erkrankung) erziehst Du Dein Kind hoffentlich selber. Elternbeiträge für die Fremdbetreuung im Kindergarten/Krippe sind keine Erziehungskosten.

Und Erziehungsgeld kenne ich nicht. Elterngeld fällt nicht weg, wenn Dein Kind in die Krippe geht. Du meinst das ehemalige Betreuungsgeld.

Ich glaube Du wirfst da eine Begriffe durcheinander.

Was wurde dir denn am Telefon gesagt?

Liebe Grüße Andrea

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Ups, Rechtschreibfehler. Meinte natürlich die Krippe.
Danke für die Zurechtweisung. Da mein Text sonst eher weniger Rechtschreibfehler enthält, bin ich trotzdem amüsiert, dass dies sein musste. ;)

Mit Erziehungsgeld meinte ich das ehemalige Betreuungsgeld oder auch die Herdprämie, ja.
Das ist bei meinem bald Großen weggefallen, weil ich eben wieder arbeiten ging und er in die Krippe kam. (Ich hätte das tatsächlich noch bekommen.)

Am Telefon wurde nichts großartig gesagt. Ich hatte nachgefragt, weil meiner eben in die KiTa geht, ob das auch unter die Fremderziehung fällt. Oder eben nur beispielsweise der Aufenthalt in Pflegefamilien etc. (Wobei die Kosten doch sicherlich vom Staat übernommen werden, oder?). Antwort: "Ja."
Im Nachhinein herrscht bei mir jetzt das große Fragezeichen im Kopf. So klar ist die Antwort leider nicht.

Wobei es, wie ich gerade lese, wohl eher um die Arbeitslosenversicherung etc. geht. Nicht um Betreuungskosten.

Ansonsten: Die Krankenkassen zahlen unter bestimmten Umständen ja auch eine Haushaltshilfe. Soooooo ungewöhnlich wäre es ja dann auch nicht, wenn die KiTa für die 8 Wochen+ Mutterschutz nach Geburt gezahlt werden würde. ;)

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Hallo,

dieser Grippe/Krippe Fehler amüsiert mich immer sehr. Das war keine Zurechtweisung, sondern ein reiner Hinweis, dass es da unterschiedliche Bedeutungen gibt. Dass es ein Rechtschreibfehler sein könnte war nicht ersichtlich, eben weil Du ansonsten keine Rechtschreibfehler/T9-Fehlkorrekturen in Deinem Text hattest.

Beim Betreuungsgeld fiel dieses bei Fremdbetreuung tatsächlich weg. Beim Elterngeld noch nie.

Warum hast Du bei dem Dir unverständlichen "Ja" nicht einfach nochmal nachgefragt?

Fremdbetreuung ist keine Fremderziehung. Selbstverständlich haben auch Erzieher im Kindergarten allein vom Namen bereits mit der Erziehung zu tun - aber Du möchtest den Unterschied gerade nicht verstehen, stimmts?

Die Bezahlung einer Haushaltshilfe ist wieder eine ganz andere Geschichte.

Entweder Du meldest Dein Kind aus der Krippe ab, wenn Ihr Geld sparen wollt, oder Ihr müsst die 500€ selber aufbringen.

Sind die Elternbeiträge bei Euch nicht Einkommensabhängig? Dann können sie sich eventuell auch für die Zeit der Elternzeit senken, da Euer Gesamteinkommen abnimmt. Dafür mussten wir jährlich den Einkommensteuerbescheid abgeben - leider war es trotzdem fast immer der Höchstbeitrag...

Liebe Grüße Andrea

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