Elterngeld? ElterngeldPlus? Betreuungsgeld? Kindergeld?

Leute ich brauche dringend eure Hilfe :-D

ich will mich ein bisschen im Netz erkundigen über die Verschiedenen Gelder.. aber irgendwie versteh ich gar nichts ^^ ich hoffe es geht nicht nur mir so ^^

Wo ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus? Was sind Partnerschaftsmonate? Wo liegen die Vorteile? Wo beantragt man das?

Und wenn mein Partner von der Parnterschaftsmonate gebraucht macht, bekommt er dann sein volles gehalt oder auch nur 67 % seines Netto-Verdienstes?

Kann man nur mit ElterngeldPlus Betreuungsgeld geltend machen? oder auch mit normalen Elterngeld?

Wer kriegt Betreuunggeld? Und für wie lange bekommt man das?

Wie läuft das wenn ich nach 1 oder 2 Jahren Teilzeit arbeiten möchte?

Ich hoffe die Fragen sind nicht allzu banal und peinlich und ihr könnt mir helfen. Das ist echt ein kleiner Gelddschungel dadraußen ^^

1

Lass dich doch am besten prof. beraten. ProFamilia macht sowas, bei uns gibt es sogar eine extra Stelle im Landratsamt. Die beraten und füllen mit einem auch die Anträge aus wenn man Hilfe braucht.

2

guck doch mal hier:

http://www.elterngeld-plus.de/

da kann man seine plz eingeben und bekommt angezeigt wo man sich beraten lassen kann :-)

#winke

3

Mutterschaftsgeld
Bekommst du während der Schutzfrist, also sechs Wochen vor dem errechneten ET und acht Wochen nach der Geburt, bei Zwillingen etwas länger nach der Geburt. Du beantragst es mit einer Bescheinigung vom FA oder der Hebamme bei deiner Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld ist ein bestimmter Satz, der von deinem Arbeitgeber bis zur Höhe deines Gehaltes aufgestockt wird. Also bekommst du während der Schutzfrist quasi deine Gehaltshöhe.

Elterngeld
Elterngeld bekommst du 67% deines Nettogehaltes ein Jahr lang. Ab einer gewissen Verdienstgrenze bekommst du "nur" noch 65%. Verteilst du dein Elterngeld auf zwei Jahre, dann bekommst du ca. 33% deines Nettogehaltes auf zwei Jahre.

ElterngeldPlus
keine Ahnung

Partnermonate
Du bekommst 67% deines Nettogehaltes auf 12 Monate (eigentlich nur 10, denn 2 Monate bekommst du ja Mutterschaftsgeld und das wird angerechnet). Nimmt dein Partner auch mind. zwei Monate Elternzeit, dann könnt ihr Elterngeld für 14 Monate beantragen.

Also bekommst du dann 2 Monate Mutterschaftsgeld, 10 Monate Elterngeld und den Mann zwei Monate Elterngeld. Partnermonate können beliebig aufgeteilt werden.

Betreuungsgeld
Keine Ahnung. Ich glaube, wenn man sein Kind zu Hause betreut und nicht bei einer Tagesmutter oder KiTa, dann bekommt man 100,- € im Monat oder sowas.

7

es gibt mittlerweile 150€ Betreuungsgeld ;)

11

Da sind ja einige Falschinformationen dabei, nicht nur die Höhe des Betreuungsgeldes. Man kann natürlich sein Kind auch in einer privaten Kita oder einer Tagesmutter haben und bekommt es trotzdem ;)

Elterngeld sind auch inzwischen in der Regel nur noch 65% und nein, Partnermonate können nicht aufgeteilt werden, die muss einer nehmen, 10 Monate können beliebig aufgeteilt werden.

4

Hallo,

lies doch mal hier http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-foerderung.html und wenn du noch Fragen hast, dann rufst du dort bei der Service Nummer an oder schreibst eine E-Mail.

LG

5

Bis auf das ElterngeldPlus wurde ja schon alles erklärt

ElterngeldPlus
Können Eltern beantragen deren Kinder ab 1.8.2015 geboren sind.
Das Elterngeld wird über 2 Jahre verteilt ausgezahlt und man kann bis zu 30 Stunden arbeiten.

Beim normalen Elterngeld hat man deutliche Abzüge.

Achtung: Mutterschutz-Geld, Elterngeld, Betreuungsgeld unterliegten dem Progressionsvorbehalt und werden mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich besteuert. Ca. 1000,- EUR je nach Höhe des Einkommen.

12

Ab 1.7.2015 ;)

DAs Elterngeld kann auch über andere Zeiten ausgezahlt werden. Es wird aus einem "normalen" Elterngeldmonat eben nur zwei ElterngeldPlus Monate. Arbeitet man also 6 Monate nicht und danach Teilzeit kann man 12 Elterngeldplusmonate nehmen.

Den Lohnsteuerjahresausgleich kann übrigens nur der AG machen ;)
Du meinst bei der Einkommenssteuererklärung. Die Höhe daraus ist Einkommensabhängig, eine Summe anzugeben und damit richtig zu liegen ist wie ein Sechser mit Zusatzzahl ;)

6

Betreuungsgeld bekommst Du ab dem 15. Lebensmonat des Kindes bis zum 3. Lebensjahr, wenn dein Kind nicht in der Krippe ist.
Ich weiß nicht, wie es bei Tagesmüttern aussieht...

9

wenn die Partnermonate zusammen mit der Elternzeit der Mutter genommen wurden, sogar schon ab dem 12 LM

13

Es darf auch in die Krippe gehen, genauso wie zu Tagesmüttern, solange diese nicht staatlich gefördert sind.

8

Ach so...Sorry - 150,- Euro im Monat

10

DAnn versuche ich mal die Verwirrung etwas weniger zu machen:

"Wo ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?"
Elterngeld gibt es ohne auch Teilzeitarbeit in Elternzeit und Elterngeldplus nur mit Teilzeitarbeit, aber dafür doppelt so lange.

"Was sind Partnerschaftsmonate? "
Die zwei zusätzlichen Monate, die der Partner nehmen kann (er kann aber auch mehr nehmen!).
Beantragt man bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

"Und wenn mein Partner von der Parnterschaftsmonate gebraucht macht, bekommt er dann sein volles gehalt oder auch nur 67 % seines Netto-Verdienstes?"
Auch "nur" 65 (bis 100%) seines Einkommens vor der Geburt.

"Kann man nur mit ElterngeldPlus Betreuungsgeld geltend machen? oder auch mit normalen Elterngeld?"
Nach beidem oder auch ohne beides.

"Wer kriegt Betreuunggeld? Und für wie lange bekommt man das?"
Eltern die keine staatliche geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen nach dem 12 (wenn die Partnermonate parallel genommen wurden) oder 14. LM. Höchstens für 22 Lebensmonate wird es gezahlt.