Elterngeld gesplittet bis wann?

Hallo ihr lieben,
bin gerade am furchtbaren Papierkram.

Nun möchte ich das Elterngeld gerne splitten lassen.

Aber man bekommt Elterngeld ja erst quasi im 3. Lebensmonat und bis einschließlich 12. Lebensmonat wenn ich das richtig verstanden habe.

Wenn man das dann splittet, bekommt man das Elterngeld dann quasi vom 3.-22. lebensmonat?!

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Hallo,

ja

LG

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#danke #winke

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wenn du das elterngeld auf zwei jahre splitten läßt, dann bekommst du den doppelten zeitraum jeweils die hälfte ausgezahlt. wenn du also die ersten 8 wochen elterngeld beziehst, bekommst du ja effektiv nur 10 monate elterngeld und gesplittet auf 2 jahre eben dann genau 20 monate. also genau wie du geschrieben hast: vom 3. bis 22. monat

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#danke.

Und es wird immer der lebensmonat genommen.

Also ET 24.3.-23.4. wäre der 1. lebensmonat oder ist März der 1. lebensmonat?

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Der 1. Lebensmonat geht vom (ich nehm jetzt deinen ET) 24.03. bis 23.04. KEINE Kalendermonate. Anders beim KIndergeld. Da bekommst du für den ganzen März schon das Geld:-)

lg, verena

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Mein, du bekommst vom 3.-12. und vom 15-24. lebensmonat

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Warum mit dieser Unterbrechung?

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Weil du ja in den ersten 3 Monaten auch nichts bekommen hast ;-)
Das ist ja nur gesplittet.
Da du die ersten 3 Monate nichts bekommen hast bzw kein Anspruch hattest, bekommst du die ersten 3 Monate des 2. Lebensjahr logischerweise auch nichts.
Bei mir waren es 2 Monate nichts, und der 3. Monat nur ein kleiner Betrag.
So war es dann im 2. Lebensjahr auch

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Ja, das ist richtig.

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Warum erst im 3. Lebensmonat?

Ich hab das bislang immer direkt vom ersten Lebensmonat an bekommen, 12 Monate lang. #kratz

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Im ersten und zweiten Monat bekommt man mutterschutzgeld.

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achso, das kannte ich selbst noch nicht, hat niemand im näheren Umfeld je bekommen.
Ok, dann hab ichs verstanden.
Danke :-D

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Mein Tipp:

Lass dir das Elterngeld in einem Jahr auszahlen und lege dir jeden Monat die Hälfte davon selbst an. Z.B. in einen Rentenfond, so habe ich es mit der Hälfte des nachgeburtlichen Mutterschaftsgeldes und dem Elterngeld gemacht. Durch das Mutterschaftsgeld hast du dann im zweiten Jahr auch wieder komplett 12 Monate das gleiche Geld wie im ersten Jahr. Und Zinsen gibt es, richtig angelgt, auch noch, informier dich mal bei deiner Bank!