Frage zum Elterngeldantrag wg. Bescheinigung

Hallo,

ich habe eine Frage zu ein paar Bescheinigungen zum Elterngeldantrag.

Bescheinigung der Krankenkasse (Bescheinigung A) - bekommt man diesen dann automatisch von der Krankenkasse zugeschickt? Wann wird der zugeschickt? Erst wenn man die Geburtsurkunde eingereicht hat und den zweiten Teil des Geldes von der Krankenkasse erhält? Oder muss man sich da selbst drum kümmern?

Bescheinigung des Arbeitgeber (Bescheinigung B) - geht dieser auch automatisch an einen zu vom Arbeitgeber ausm auch nach Antrag auf Elternzeit und Geburtsurkunde?
Oder auch selbst drum kümmern?

Bescheinigung C wenn man in der Schwangerschaft krank war, ob nun daher bedingt oder nicht. Geht man da zum letzten Arzt und lässt sich das unterschreiben?
Bei mir war das wegen Arztwechsel und Urlaubsvertretung etwas kompliziert.

Gehaltsabrechnungen der letzten 14 Monate, dachte immer nur der letzten 12 Monate?
Ich hatte davon 4 Monate BV aber keine Einbuße wegen Lohn. Auf den Lohnabrechnungen steht auch BV. Schicke ich einfach Abrechnungen und BV Bescheinigungen mit, odeR?

Dankeschön schon mal!!!

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Hallo,
also alle Fragen kann ich dir nicht beantworten, aber was ich weis ist:

Zu Bescheinigung A:
Ich habe im vorraus von meiner KK schon einen Antrag für die Familienversicherung und noch ein paar Sachen bekommen. Als der Kleine dann da war, habe ich noch Geburtsdatum und Namen eingefügt und alles mit der Geburtsbescheinigung an sie geschickt. Danach hat es noch ca. 2 Wochen gedauert, bis alles durch war. Also die 2. Zahlung vom Mutterschaftsgeld und auch, dass ich meine Bescheinigungen bekommen habe.

Zu B und C kann ich dir leider nichts sagen.

Aber bei den Gehaltsabrechnungen, da schickst du einfach ganz normal deine letzten 14 (bei mir in RLP waren es nur die letzten 12) Gehaltsabrechnungen mit dem Antrag weg. Ich hatte auch BV und das hat gar nichts ausgemacht, dass das darauf stand.

So hoffe ich konnte dir nen bisschen helfen und vielleicht kann dir ja noch jemand bei B und C helfen :-)

Alles Gute #blume

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Ist doch immerhin die Hälfte der Fragen ;-)

Vielleicht kann mir ja noch Jemand was zu B zbd C sagen?!?

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Wenn wir bei B von der Bescheinigung der Zuschusses zum MuSchuGeld sprechen, reicht wohl eine Gehaltsabrechnung wo das mit drauf steht. Das meine ich in der Ausfüllhilfe gelesen zu haben.

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A erst nach der Zahlung des zweiten Teiles Geldes (woher sollten sie auch sonst wissen, was sie reinschreiben sollen).

B nein, geht nicht automatisch, weil sie eigentlich unnötig ist.

C ja, evtl. beim letzten Arzt, sonst steht es hoffentlich auf den Attesten vorher ordentlich drauf, dann brauchst du C auch nicht!

14, weil sie meinen die meisten sind zu blöd 12 vor dem Mutterschutz abzuzählen ;)
Nur Abrechnungen reichen!

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B braucht man meines Wissens nur dann, wenn man in der Elternzeit einer Beschäftigung nachgeht. Ansonsten kannst du die Höhe des Zuschusses zum Musch.geld über die Gehaltsabrechnungen nachweisen.

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Aber auch die Höhe des Mutterschaftsgeldes muss nachgewiesen werden. Da gibt es eine Bescheinigung von der KK ohne die zumindest in Berlin und Brandenburg gar nichts geht!

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Die KK bestätigt aber nicht die Zahlungen vom Arbeitgeber, sondern nur ihren Anteil. Und den Anteil, den der AG bestätigt, kann man auch über die Gehaltsabrechnung nachweisen. Und von dieser Bescheinigung habe ich gesprochen.

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