Namensänderung beim Kind nach Eheschließung

Hallo an alle.

Ich weiß nicht ob das Forum hier richtig ist.

Ich bin nicht verheiratet und bekomme in sechs Wochen mit meinem Partner ein Kind. Sind seit fast zehn Jahren zusammen und möchten früher oder später heiraten.

Wenn unser Kind meinen Nachnamen bekommt (Vaterschaft wird noch anerkannt und Sorgerecht möchten wir uns auch teilen) und nach der Heirat ich seinen Namen annehme, bekommt unser Kind, innerhalb von fünf Jahren nach Geburt, automatisch den Familiennamen.

Nun meine Frage:
Wie ist das mit dem Geburtsnamen? Wird der mit geändert? Oder bleibt der Geburtsname bestehen?
Beisiel: ein Kind 2 Jahre alt heißt dann Anton Schneider geb. Müller???
Weil genau das möchte ich nicht!

Ich hoffe meine Frage ist verständlich und mir kann jemand weiter helfen. Ich habe im Netz nichts richtiges gefunden.

Vielen Dank
Melena 33+6

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Huhu,
soweit ich weis ist der Geburtsname dauerhaft. Ausser ihr heiratet dann innerhalb von 3 Monaten oder so.

Genaues steht im BGB § 1617b oder § 1618.

Warum nennt ihr das Kind den nicht gleich nach dem Papa wenn ihr das eh vor habt?

Liebe Grüße
jeanylina

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Hups
§ 1617 C überlesen ... http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617c.html Danach müsste es doch gehen. aber vielleicht einfach mal beim Standesamt nachfragen wenns soweit ist ;-)

LG

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Ja das wäre die Alternative, aber mich möchte ungerne, dass mein Kind anders heißt als ich!

Das habe ich auch gelesen. aber irgendwie ist das alles sehr schwammig!

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Also wir haben damals unverheiratet unser Kind bekommen.
Sie bekam logisch meinen Nachnamen , 7 Monate später haben wir geheiratet.
Beim Aufgebot wurde dann mit angegeben das wir den Nachnamen meines Mannes annehmen wollen, und das unsere Tochter sein leibliches Kind ist.
Mit dem ja Wort hat sie quasi direkt den Namen mit bekommen.
Im ausweiß der dann natürlich geändert worden ist, steht auch nur der neue Name also in deinem fall nur Schneider und nicht Schneider geborene Müller.
Wir haben Auch direkt eine neue Geburtsurkunde bekommen.

Im grunde ( wenn die alte Urkunde entsorgt werden würde ( habe ich aber behalten) würde ihr Geburtsname nie wieder zum Thema kommen.

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Aha ok,

So hätte ich das gerne! :-)
Vielen dank für die Antwort!

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Keine Ursache ;-)
Ich denke das es heute aber nicht anders ist.
Sonst frag hält einfach beim Standesbeamten nach.

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Das war aber vor 9 Jahren, weiß natürlich nicht ob sich da nun was geändert hat!

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Hallo,

da ich ein Kind mit in die Beziehung gebracht habe, war es mir wichtig dass auch unsere gemeinsame Tochter meinen Nachnamen erhält!

Damit im Falle einer Trennung beide Kinder den gleichen Namen haben wie ich!
(Heirat war zwar immer geplant aber wann/wie/wo/was eben nicht! Und was zwischendurch so alles kommen kann weis man vorher auch nicht...)

1,5 Jahre nach der Geburt haben wir dann geheiratet und beide Kinder haben mit mir den Namen meines Mannes angenommen! (Ja, auch das Kind, welches ich mit in die Beziehung gebracht habe! Da ich für dieses Kind allein sorgeberechtigt bin, kann ich den Nachnamen selbst entscheiden! Auch OHNE Adoption oder sonstiges)

Auf den ursprünglichen Geburtsurkunden der Kinder steht logischerweise nach wie vor der erste Nachname ...
Fordert man eine beglaubigte Abschrift an - steht dort der neue Nachname mit drin!

LG

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Echt?
Warum steht das denn bei uns nicht mit drauf?

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Das ist ja bei mir genauso...

Nur auf den beglaubigten Abschriften stehen zum Beispiel meine Kinder mit drauf!

Auf meiner Ursprungsurkunde natürlich nicht!

Sollte meine Kinder je heiraten, müssen sie eine beglaubigte Abschrift ihrer Geburtsurkunde (aus dem jeweiligen Geburtsort) anfordern und dort steht das dann mit drauf!
Sollten die Kinder also nicht schon vorher wissen, dass sie mal anders hießen - würden sie es spätestens dann erfahren!

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Als meine Schwägerin vor 2 Jahren den leiblichen Vater ihrer Kinder geheiratet hat, waren die knapp 2 und knapp 3 Jahre alt. Vor der Heirat hießen die Kinder wie die Mutter. Der gemeinsame Familienname ist jetzt auch der Name der Kinder, der jetzt auch der Geburtstname ist. Also kein A. geb. B.
Grüße, nauss

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fordern die Kinder jemals eine beglaubigte Abschrift ihrer Geburtsurkunden an (zum Beispiel zur eigenen Eheschließung) steht der erste Nachname dort mit drin!

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Eine Bekannte von mir hat jetzt (ca. 15 Wochen nach der Geburt) geheiratet. Ihr Kind hieß vorher wie sie, jetzt haben sie seinen Namen als Familiennamen.
Sie meinte, dass die Geburtsurkunden usw. geändert wurden und es jetzt im Endeffekt so ist, als ob das Kind nie anders geheißen hätte. Ihr "alter" Nachname steht nirgends mehr beim Kind.

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Also mein Ex hat einen Geburtsnamen im Pass stehen da war es so wie bei euch bes beschrieben allerdings ist das 1979 gewesen#rofl
Ich würde dem Kind Papas Namen geben wenn sicher ist dass du seinen Namen annimmst!
#winke

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Hallo,

meine Tochter bekam meinen Namen nach der Geburt, 1 Jahr später haben wir geheiratet und sie bekam eine neue geburtsurkunde mit seinem Nachnamen.

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Dein Kind bekommt dann eine komplett neue Geburtsurkunde, da steht dann nur euer Familienname drauf.

Allerdings ist es weder im Alltag bei Ärzten noch sonstwo irgendein Problem, wenn das Kind direkt Papas Namen hat und nciht wie die Mama heißt...

lg, verena