Kindergeldantrag - wer ist denn der Antragsteller Mann oder Frau?

Guten Morgen,

ich habe mir gerade mal das Formular für das Kindergeld angesehen und scheitere doch gleich auf der ersten Seite #rofl Wer ist denn der Antragsteller? Mutter oder Vater oder ist das egal?

Danke
Barrik

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ich hab beide eingetragen... ist aber eigentlich egal solange beide das sorgerecht haben ;-)

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sorry, ich hab kinderGARTEN gelesen #klatsch

wir habe nglaub ich mich eingetragen, weil ich ja auch die erziehung übernehme... also die elternzeit nehme...

ist aber im prinzip egal... nur wirst du da nicht wie beim kindergarten einfach 2 namen in ein feldschreiben dürfen ;-)

guck mal da:

http://www.vorname.com/kindergeld.html

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Letztendlich egal. Wir haben es auf mich laufen lassen, weil mein Einkommen ja wegfällt. Im Prinzip ist es egal, wenn man das gleiche Konto hat.

lg mondlicht

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Wir sind verheiratet haben aber getrennte Konten...

Danke Barrik

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Dann kannst du dir überlegen, auf welches Konto du das Geld haben willst und den Kontoinhaber eintragen ;-)

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Ganz egal ist es nicht. Bei manchen Jobs (zum Beispiel bei meinem Mann) gibt es Zuschüsse zum Kindergeld. Diesen Zuschuss bekommen wir aber nur, wenn er der Antragsteller ist.

Soweit ich weiss gibt es sowas in bestimmten Bereichen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes. Ob das anderswo auch noch so ist, kann ich leider nicht sagen.

Lg Lia :-)

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Aha! Danke für den Hinweis! #danke

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Hallo

Antragsteller der den Antrag ausfüllt, sich um sämtliche Angelgenheiten um den Kram kümmert usw. und das ist in unserer Familie meiner Wenigkeit vorbehalten. Auf jedem Pups steht mein Name drauf. Ich habe auch mal scherzhaft zu meinem Mann gesagt, dass er bei meinem eventuellen vorzeitigen Ableben wohl erstmal beweisen muss, irgendwas mit mir zu schaffen gehabt zu haben.#schein

Das man Zuschüsse bekommen kann wusste ich noch gar nicht. Aber es betrifft uns auch nicht.

Liebe Grüße

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Ich hab das Kind bekommen, ich übernehme die Erziehung, also laufen alle Anträge der Kinder über meinen Namen ;-)

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Hallo,

wie schon gesagt ist es eigentlich egal, es sei denn einer der beiden Elternteile ist im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Dann wird das Kindergeld nicht durch die Familienkasse der Agentur für Arbeit, sondern zusammen mit dem Gehalt durch den Arbeitgeber überwiesen. Das Kindergeld ist dann somit auch beim Arbeitgeber zu beantragen.

Für die Beamten ist die Zahlung des Kindergeldes gekoppelt an die Zahlung der Familienzulage.

LG