Versicherung bei Elternzeit ohne Beschäftigungsverhältnis

Hallo,

vielleicht weiß einer (auf die schnelle) Rat.

Ich bin seit einer Woche im Mutterschutz und mein Beschäftigungsverhältnis endete letzte Woche Dienstag. Zum Glück bin ich vor Ablauf des Vertrags in Mutterschutz gegangen somit brauchte ich mich nicht beim Jobcenter melden und bin während des Mutterschutztes weiterhin krankenversichert.

Wie ist das nach der Geburt während der Elternzeit? Eigentlich wollte ich zwei Jahre daheim bleiben und das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen. Bin ich dann nur während des ersten Lebensjahres während ich Elterngeld beziehe versichert? Also bin ende 12. Monat oder auch das Jahr danach?

Ich überlege halt ob ich mir dann das Elterngeld lieber auf 2 Jahre auszahlen lassen soll. Alternativ müsste ich mich ja dann beim Jobcenter melden oder?

Lg Guppy

1

Nein, eigentlich müßtest du 3 Jahre beitragsfrei versichert sein.
Dann erst endet die Elternzeit und dann erst mußt du dich entweder arbeitslos melden, oder freiwillig Pflicht versichern oder natürlich eine neue Arbeit haben.
Zumindest war das bei mir vor 6 Jahren der fall

7

Ist bei mir aktuell auch so. Wundert mich jetzt etwas, dass hier so viele Antworten kommen, dass das nur im Zeitraum des Elterngeldbezugs so sein soll...?????
Also meine KK hat mir noch keine Rechnung geschickt und ich bin auch nicht bei meinem Mann mitversichert. Das Kind ist auch bei mir beitragsfrei mitversichert.
Im Zweifelsfrei sollte die Fragestellerin einfach bei der KK nachfragen.

8

Eben, ich hatte auch erst kurz vorm 3. Geburtstag nen Brief bekommen das die Versicherung ab dem 3. Geburtstag nicht mehr beitragsfrei ist, und ich eben entweder pflichtversichert sein muß, und eben selbst Zahlen muß oder eben arbeitslos melden oder einer Arbeit nach gehen muß

weitere Kommentare laden
2

Frag mal am besten deine Krankenkasse, denn soweit ich weiss bist du nur während des Bezugszeitraums des Elterngeldes (erste 12 Monate) beitragsfrei versichert.

lg, verena

12

Nein, das ist schon seit einigen Jahren überholt. INzwischen gilt es in allen Budnesländern einheitlich (vorher wars ja unterschiedlich), dass du während des Auszahlungszeitraumes beitragsfrei versichert bist.

3

Also ich glaube, dass du nach der Elternzeit dich entweder über deinen Mann versichern lassen kannst oder aber zum Jobcenter musst. So hat die Versicherungsfrau mir das zumindest erklärt. Mein Vertrag läuft nämlich auch bald ab und ich beantrage auch für ein Jahr Elterngeld und muss mich danach arbeitsuchend melden oder wie schon erwähnt mich über meinen Mann versichern.

Aber frag wirklich noch mal nach!

LG

4

Aber das macht dich garkeinen Sinn, denn wenn ich im Arbeitsverhältnis stehe und 3 Jahre Zuhause bleibe, bin ich ja auch beitragsfrei versichert !
Warum sollte das bei Arbeitslosen anders sein?

13

Weil Arbeitslose keine Eltzernzeit haben!

5

Bist du verheiratet?

Wenn nicht, ist es so (wie bei mir): Du bist während des Bezuges von Elterngeld krankenversichert. Also so lange wie du es beziehst. 12 Monate, oder aber gestreckt. Mit dem letzten Bezugstag musst du dich selber gesetzlich krankeversichern oder aber über deinen Mann. Falls ihr verheiratet seit.

Bei der Agentur für Arbeit kannst du dich melden, wenn du wirklich arbeitssuchend bist. Also eine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind hast.

14

Du meinst das richtige, schreibst aber den falschen Begriff. Bezugszeitraum kann nur 12-14 Moante sein. Du meinst den Auszahlungszeitraum vom Elterngeld!

6

Hallo,

wie schon gesagt, du bist während Bezug Elterngeld beitragsfrei. Aber nur wenn du gesetzlich Versichert warst. Und den Rest der Zeit bist du Familienversichert über deinen Mann (falls er gesetzlich Versichter ist). Falls nicht, zahlst du den Mindesbetrag ca. 116€

Falls du freiwillig gesetzlich Versichert warst zahlst du über die ganze Mutteschutzzeit ca. 116€ Grundbetrag + 50% vom Gehalt des Vaters/Mannes den verringerten Satz (Glaub 14,9%).

Wenn privat Versichert warst zahlst du den kompletten Betrag (AN+AG)

Und wie dann die Kinder versichert sind ist auch wieder von der Versicherungsart deines Mannes abhänig. Das sprengt aber die Beitragslänge...

Gruss

Seppar

15

Falsch, während des Auszahlungszeitraumes gilt das auch und der MIndestbeotrag liegt inzwischen bei ca. 160! Euro!

9

Elternzeit hast du ohen AG keine, deshalb steht dir auch keine beitragsfrei Krankenversicherung in Elternzeit zu. Was dir aber zusteht, ist eine beitragsfrei Krankenversicherung im Auszahlungszeitraum des Elterngeldes. Sprich, hier kann sich das Splitten wirklich lohnen!