Elterngeld mal besonders kompliziert :-) ??

Hallo ihr Lieben,

zum Glück habe ich noch ein bisschen Zeit bis ich den Elterngeldantrag tatsächlich abgeben muss, aber ich habe ihn jetzt schonmal liegen und mir entsprechend auch nochmal den Leitfaden dazu durchgelesen.

Jetzt wirds aber ein bisschen kompliziert.
Klar, wirklich berechnen bzw. einreichen kann man es sowieso erst wenn der Knirps da ist, aber man konsultiert ja vorher zumindest mal den Elterngeldrechner etc.

Mein ET ist der 19.11.2012.

Der Zwölf-Monats-Zeitraum liegt also zwischen November 2011 und Oktober 2012.
Soweit so gut.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich mein Kreuzchen eben bei Mindestbetrag setze, da ich ja im Jahr vor der Geburt in Elternzeit war und auch immernoch bin. Mein Arbeitsverhältnis besteht noch!

Nun habe ich aber in den Leitlinien gelesen, dass Bezugsmonate von Elterngeld nicht in die Berechnung einbezogen werden dürfen. Das waren bei mir insgesamt fünf!
Wiederum nicht einbezogen werden dürfen Monate in denen Mutterschaftsgeld von AG bzw Krankenkasse gezahlt wurden. Im angegebenen Rechenbeispiel werden dafür zwei Monate zu Grunde gelegt (gemeint ist eindeutig das Mutterschaftsgeld der aktuellen Schwangerschaft!)
Dann wäre ich also bei sieben Monaten die nicht in die Berechnung einfließen dürfen!
Wenn ich die aber vom maßgeblichen Zwölf-Monats-Zeitraum abziehe, bin ich im April 2011 angekommen und da war ich im Mutterschutz, ergo: wieder im Bezug von Mutterschaftsgeld, dass ja nicht in die Berechnung einbezogen werden darf.

Hhmm??

Werde ich jetzt mit 0 berechnet, was ja nicht stimmt, denn ich hatte ja ein Einkommen (im Normalfall zählt Elterngeld ja als Einkommen, wird ja auch bei der Steuer "berücksichtigt" :-p.
Oder müssen sie meine Einkünfte aus 2010 heranziehen?
Also nach meinem Verständnis ist es ja bei diesen Ausschlusskriterien unmöglich, dass sie nicht mein früheres Gehalt zumindest monatsweise in die Berechnung einbeziehen.

Insgesamt werden laut Antragsformular Kalendermonate in denen man einem BV unterlag oder erkrankt war oder Elterngeld bezogen hat nicht in die Berechnung einbezogen. Es müsse ausgerechnet werden wieviele Monate das waren und die müsse man dann zurückrechnen.
Naja... wie gesagt, wenn ich das mache bin ich wieder in meinem alten Mutterschutz angekommen.

Also mache ich jetzt mein Kreuz bei Mindestsatz oder müssen die mich anders berechnen?

Meine Recherchen im Internet haben mich immernur wieder zu dem normalen Elterngeldleitfaden geführt, oder aber zu Fällen, in denen die Mütter Klage eingereicht haben. Da war dann aber nicht beschrieben, ob sie noch im Elterngeldbezug standen während dieses Zwölf-Monats-Zeitraumes oder eben nicht.

In meine Sachbearbeiterin bei der Elterngeldstelle habe ich kein sonderliches Vertrauen. Als ich dort zur Antragstellung für meinen Sohn war, hatte ich das Gefühl, dass sie mein Elterngeld persönlich aus eigener Tasche bezahlen muss, so unfreundlich war sie. ;-)

Letztlich wird sie wohl aber diesen Antrag auch wieder auf den Tisch bekommen und da wüsste ich doch schon gern ob ich mir besondere Mühen bei der Antragsstellung sparen kann.

DANKE
malinwell mit Bruno (16Monate) und #baby (27.SSW)

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Die Zeit zwischen dem Elterngeldbezug des ersten Kindes und dem Mutterschutz deines zweiten Kindes werden mit 0€ gerechnet. Alles was dann noch fehlt um auf 12 Monate zu kommen, wird von vor dem Mutterschutz deines ersten Kindes genommen, also aus der Zeit wo du noch gearbeitet hast und somit Verdienst hattest.
Je nachdem wieviel du verdient hast damals, wirst du sicherlich mehr als die 300€ Mindestsatz bekommen und den Geschwisterbonus von 10% der EG bzw. mindestens 75€ auch noch.

Rechne mal dein altes Nettogehalt für die entsprechenden Monate aus, dividiere es durch 12 und nimm 67% davon. Da wirst du dann sehen woran du ungefähr bist.

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Na das ist ja süß, dann bekomme ich satte 11€ mehr als den Mindestsatz.

Aber gut, hatte ich mir gedacht dass sie es eben doch anders machen als bei Krankheit oder BV, obwohl es ja im Leitfaden eindeutig anders steht!

Denn dort heißt es ja, dass man die Monate des Elterngeldbezuges + Mutterschaftsgeld rausrechnen muss, was ja in meinem Fall sieben Monate sind. Stattdessen werden aber die Monate ohne Elterngeldbezug und Mutterschaftsgeld normal wie Null behandelt, also wiederum sieben Monate, so dass ich dann anstatt der alten Berechnungsgrundlage, bei der ich ja nach der Rechnung des Leitfadens theoretisch wäre, lediglich bei fünf Monaten Gehalt wäre, was ein bisschen über 5000€ ausmacht, die teile ich dann aber wiederum durch 12 weil irgendwo muss man den 12 Monats Zeitraum ja herkriegen ;-)
Na wegen den 11€ überlege ich aber jetzt mal ganz stark ob ich da nochmal alles zusammensuche,
echt ich muss doch immerwieder darüber schmunzeln wie gut das alles durchdacht ist damit man doch durch eine Lücke fällt und dann eben wieder beim Mindestbetrag ist.

Naja, ich bin ja selber Schuld, hätte ja als Geringverdienerin mein Kind in die Krippe geben können und wäre wieder arbeiten gegangen, dann hätte ich zwar während dieser Zeit kein Geld gehabt und noch dazu mein Kind nicht bei mir, dafür aber jetzt wieder ein bisschen mehr Elterngeld *ironie*
Ist ja auch wurscht ich will meine Kinder zu Hause betreuen, daran ändert auch der Mindestsatz nichts! Schade eben, dass man prinzipiell gleichgestellt ist mit jemandem der vor dem Elterngeld gar nicht gearbeitet hat / nicht arbeiten konnte.

Lieben Dank für Deine Auskunft

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Schreib mir mal die entsprechenden Daten aus, irgendwie habe ich das Gefühl, dass du da irgendwie falsch rechnest? Denn "noch mal 7 Monate" kann ja irgendwie nicht sein.

-Geburt Kind Nr.1
-Start Mutterschutz Kind Nr.2

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Hallo,

wir haben einfach bei unserer Elterngeldstelle angerufen (Telefonnummer findest du ja auf deiner alten Antragsbewilligung).

Ja es ist richtig, dass Elterngeldmonate herausgerechnet werden, mein Mann ist ab Geburt unserer 1. Kinder in Elternzeit und erhält 11 Monate Elterngeld.

Wenn die Kinder 13 Monate alt sind, kommt das nächste, d. h. er hat 2 Monate mit 0 Euro, dann muss er die 11 Monate außen vor lassen und somit werden zur Berechnung des Elterngeldes 10 Monate seines Gehalts vor der Geburt hergenommen.

Wir haben uns sehr gefreut, als wir das erfahren haben, das habe ich auch vorab nicht gewusst, ich bin auch vom Mindestsatz ausgegangen.

Grüße

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DA du ja noch in Elternzeit bist, hast du auch Mutterschutz, also liegt der Zeitraum bei dir nicht von November 2011 und Oktober 2012, sondern einen Monat früher, von Oktober 2011 bis September 2012, da ja nur volle Kalendermonate zählen (es sei denn, du bist verbeamtet!).

Es zählt übrigens jedes Mutterschaftsgeld, egal aus welcher Schwangerschaft und muss ersetzt werden udn nein, Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Leider kann ich bei dir nicht rauslesen, wann Bruno geboren ist, bis wann es also Elterngeldbezug gab usw. um dir zu sagen, welche Monate es nun wirklich sind, die zählen!

Dazu bräuchte man noch mehr Info, wie Brunso Geburtstermin, Beginn seines Mutterschutzes usw.

UNd nein, Monate mit Krankheit und BV werden nicht automatisch ersetzt, sondern nur, wenn es einen EInkommensverlust dadurch gab, den darf es bei einem BV eigentlich nicht geben!

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Hallo Susannea,

es klingt ja beinahe so, als könnte ich von Dir recht zuverlässige Infos bekommen. Wenn es für Dich in Ordnung ist, schildere ich Dir meine Voraussetzungen.

Bruno wurde am 24.03.2011 geboren. In Mutterschutz bin ich am 07.03.2011 gegangen (Bruno war eine Frühgeburt, dadurch passt es nicht mit den sechs Wochen vorher) und er ging bis zum 13.06.2011
Im Elterngeldbezug für meinen Sohn stand ich also zwischen Juni 2011-März 2012.
Naja, im Februar bin ich wieder schwanger geworden.

Nachdem was Du schon geschrieben hast, liegt der Maßgebliche 12 Monats-Zeitraum bei mir ja dann ein bisschen anders, da ich ja die Mutterschutzzeit abziehen muss.
So habe ich das auch aus dem Leitfaden rausgelesen. In dem dortigen Rechenbeispiel berechnen sie den Mutterschutz mit zwei vollen Monaten, nicht mit den eigentlichen sechs Wochen.

Wir wollten unsere Kinder dicht zusammen haben, unabhängig von den Finanzen. Ich werde jetzt 31 und mein Mann ist fast 40. Von daher war es uns mehr als willkommen, dass wir jetzt das Zweite erwarten, auch wenn ich zwischendurch nicht wieder arbeiten war.

Aber natürlich sind wir wie die meisten Familien auf das Elterngeld und das Kindergeld angewiesen und wenn es dann ein bisschen mehr als den Mindestsatz gibt ist das natürlich mehr als ein Segen!

Mein "neuer" Mutterschutz würde im Oktober 2012 beginnen.

Bei dem Versuch nach den Leitlinien zu gehen, breche ich mir wirklich fast das Gehirn:-p

Vielleicht bringst Du ja ein bisschen Licht ins Dunkel.

Vielen Dank

malinwell mit Bruno und Babymaus

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" In dem dortigen Rechenbeispiel berechnen sie den Mutterschutz mit zwei vollen Monaten, nicht mit den eigentlichen sechs Wochen."

Nee, schon 6 Wochen, aber jeder angefangene Kalendermonat darf nicht berücksichtigt werden, bei dir geht der Mutterschutz ja nur ab Oktober.

Sprich eben Oktober 2011 bis September 2012 zählen.

Bis März gabs noch Elterngeld, also bleiben übrig April bis September, sind 6 Monate. Und 6 Monate dann von vor dem Mutterschutz von Bruno. Du müsstest also die Hälfte vom Elterngeld, was es bei Bruno gab bekommen und zusätzlich noch 10% dazu, mindestens aber 75 Euro, so dass der Unterschied nicht ganz so groß sein dürfte.

Sollte noch was unklar sein, einfach hier noch mal nachfragen.