Antragsfragen öffentlicher Dienst

Hallo Mädels,

so langsam versuche ich mich durch den Dschungel der ganzen Anträge, die nach der Geburt fällig werden, zu schlagen.
Ich will sie so weit wie möglich fertig machen und dann nur noch abschicken, sobald unsere Maus da ist und ich die Geburtsurkunde habe.

1.) Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Demnach muss ich den Kindergeldantrag über den AG stellen. Weiß einer, ob ich automatisch so nen Antrag vom AG bekomme oder den anfordern muss? Kann ich das jetzt schon machen, damit ich mit dem Ausfüllen beginnen kann? Und wo muss ich ihn dann wieder einreichen - beim AG oder der Familienkasse?

2.) Gilt eine gesonderte Regelung für mich fürs Elterngeld oder muss ich das was Besonderes beachten durch den öffentlichen Dienst?

3.) Weiß einer wieviel Urlaub ich aufsparen kann bis nach der Elternzeit. Ich bin eigentlich nur befristet bis April 2013 eingestellt. Da ich aber jetzt im BV bin und somit mein Gehalt eingespart wurde, kann ich ein komplettes Jahr nach der Elternzeit wieder dran hängen und bin dann somit noch bis Herbst 2014 (Elternzeit bis ca. September 2013) angestellt.

Ich hab nun noch meinen ganzen Urlaub von diesem Jahr über. Muss dieser jetzt ausgezahlt werden oder kann ich den auch nach der Elternzeit noch nehmen und bis wann muss das passieren? Wird dann zwar viel mit einmal, weil ja durch den Muschu fast der gesamte Jahresurlaub zusammen kommt. Aber soll mir nur recht sein ;-)

4.) Und zu guter Letzt. Gibt es einen eigenen Mutterschaftsgeld für die KK und den AG oder geht das einfach mit einem Schriebs vom FA, den ich bereits bei der nächsten VU bekommen werde, da ja Muschu ab 34. Woche gilt? Reicht es aus, nur diesen Wisch dann bei der KK einzureichen und regeln die das dann mit dem AG wegen der Zuzahlung zu meinem normalen Gehalt?
Ich bin übrigens bei der AOK, falls das relevant sein sollte.

Ach ja und spielt es bei den ganzen Anträgen und auch für die Anmeldung bei der KK (Kind soll bei mir versichert sein) ne Rolle, welchen Nachnamen nun unsere Kleine bekommt?

Vielen lieben Dank!!!

Liebe Grüße
3-2-1-familie mit #blume (30.ssw)

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Hallo,

da du nur befristet angestellt bist und scheinbar gesetzlich krankenversichert bist kann ich dir da leider nicht wirklich weiterhelfen, da ich nicht weiß wie es da genau läuft.

Frag die Sachen doch einfach direkt deinen Arbeitgeber bzw. Krankenkasse.

Ich würde mich da nicht auf irgendwelche Aussagen in hier verlassen.

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Danke für deine Antwort.

Dass ich natürlich noch im Personaldezernat bei uns nachfragen muss, ist mir klar.
Allerdings haben die auch nicht wirklich viel Ahnung. So haben sie nicht mal gewusst, dass sie das vorausgezahlte Gehalt von mir während des BV von der KK per Antrag wiederbekommen. #augen

Ich wollte jetzt gern einfach mal wissen, wo ich welche Infos herbekomme, ehe ich zehn mal zu den falschen Stellen gehe und das falsche beantrage.

Beispiel ist das Kindergeld, was ja im öffentlichen Dienst wohl durch den AG gezahlt wird. Aber da ich ja Elterngeld nicht vom AG bekomme, wäre nun die Frage, ob ich das dann doch nicht bei der Familienkasse beantragen muss.

Fragen über Fragen. Und ich hoffe, irgendwer kann mir weiterhelfen oder Tipps geben.

Danke!

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Na ganz tolle Personalstelle #augen

Das Kindergeld wirst du vermutlich beim AG beantragen müssen. Wobei du es nach deiner Beschäftigung (also nachdem dein Vertag ausgelaufen ist) wiederrum von der Familienkassen bekommen würdest.

Das Elterngeld beantragt man nie bei der Familienkasse sondern immer bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes (egal ob öffentlicher Dienst oder nicht).
http://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html

Da du gesetzlich versichert bist wirst du vermutlich ganz normal Mutterschaftsgeld bekommen. (ist bei Beamten anders)
Dafür musst du glaub rechtzeitig eine Bescheinigung des Arztes bei der KK einreichen.

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zu 1 - hab ich automatisch von meinem AG bekommen
zu 2 - nein, alles idem
zu 3 - soviel Dein AG erlaubt. er muss Rückstellungen machen für nicht genommenen Urlaub und darum pocht mein AG darauf, dass ich möglichst viel nehme - aber bei BV geht das ja nicht, ergo kannst Du alles nehmen
zu 4 - ja, der 1. Wisch reicht, bekommst noch einen nach der Geburt vom KKH

der Nachname spielt dabei keine Rolle

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Hallo,

danke für deine Hilfe.
Damit ist mir etwas geholfen. Ich hoffe, dass ich unsere "fähige" Personabteilung auch mal erreiche (Mails werden grundsätzlich ignoriert und auf Anrufe reagiert man in 20% der Fälle und dann haben sie auch nicht viel Ahnung #augen).

Vielen Dank!

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Hi,

1) kommt automatisch vom AG, bzw. solltest du vielleicht kurz nachfragen
2) nein, mir nix bekannt, ganz normal beantragen bei versorgungsamt
3) muss dein AG zustimmen, also nachfragen. grds. kann man alles aufsparen, was man durch krankheit oder muschutz oder ähnlichem nicht nehmen kann
4) ganz normal den Schein vom Arzt zur KK schicken, die regeln alles

Der Nachname ist egal, Probleme kommen nur auf, wenn dein Mann privat versichert ist.

LG Smily

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Hallo,

danke für deine Antworten!
Damit sind erst einmal meine Fragen beantwortet und mir weitergeholfen.

Liebe Grüße

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Ähm ich bin privat versichert, mein Mann nicht und das Kind wird über ihn versichert. Also stimmt deine Aussage schonmal nich, es kommt drauf an wieviel der privat Versicherte verdient und wenn das weniger ist wie der gesetzlich versicherte dann kann da Kind kostenlos in die gesetzliche mit rein.

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Hallo,

bist du dir sicher, dass dein Vertrag verläbgert wird, weil du schwanger bist? Ich weiß von einer Freundin, die noch vor dem Ende der Befristung wegen Muschu zu hause war, das sich da nichts verlängert hat. In diesem Fall müsster der Ag deinen Urlaub ausbezahlen.

Sobald dein Mann privat versichert ist, muss das Kind auch privat versichert werden! Muss aber beim Antrag auf Familienversicherung mit angegeben werden. Wie bist du denn dann KV? Du wärst dann auch Familienversichert über deinen Mann (wenn er gesetzlich ist). Somit wären alle über eine gesetzlich KV verischert.

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Hallo,

ich habe es schriftlich, dass ich nach der Elternzeit die Zeit nacharbeiten kann, die ich jetzt vom Vertrag nicht arbeiten konnte (ist ein Jahr bei mir). Das hängt damit zusammen, dass ich in der Forschung bin, über eine Drittmittelstelle laufe und meine Chefin so einfach das Geld für dieses Jahr für mich gespart hat und es später deswegen noch verwenden kann und darf. Läuft also sowohl für mich und meine Chefin ganz gut so, da wir uns dann nach der Elternzeit noch haben.

Sowohl mein Freund als auch ich sind gesetzlich krankenversichert. Er bei IKK, ich bei AOK. Ich würde die Kleine bei mir mitversichern, da ich ja trotz Elternzeit ja weiterhin krankenversichert bin. Oder täusche ich mich da?

Vielen Dank!

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Hier sind wieder unrichtige Angaben drin. Sobald der Mann privat versichert ist, muss das Kidn nicht privat versichert sein!
Ob dann allerdigns eine Familienversicherungs geht, hängt von noch mehr Faktoren ab.

Und nien, während Mutterschutz und Elternziet ist sie sicherlich nicht familienversichert!

Und ja, es gibt Branchen, wo die Zeit hinten rangehängt wird laut Tarifvertrag.

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1) einreichen beim AG und dort bei der Personalstelel würde ich vorher auch nachdem Antrag fragen.

2) nur für Beamten, für Angestellte nicht!

3) der komplette Urlaub bleibt bis ach der Elternzeit gültig und das bei dir dann bis Vertragsende (wenn das vor dem 31.12.2014 ist, sonst bis dahin!)

4) Der Schrieb vom FA geht an die KK und die setzt sich mit dem AG in Verbindung.

Der Nachname spielt nur eine Rolle bei der Geburtsurkunde, es geht also der des Kindsvaters nur, wenn die Vaterschaftsanerkennung vorher da ist, sonst gibts Probleme.

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bei nr. 2 muß ich dir leider widersprechen.

wir angestellten bekommen genauso kindergeld vom arbeitgeber. einfach zur personalstelle und dort den unterschriebenen antrag (vom ehemann die einverständnis) abgeben - incl. bescheinigung vom standesamt.

war schon vor 5 jahren so bei meiner ersten tochter und auch jetzt ist es so viele grüße

katharina

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bin schon blöd sorry.... das ist wenn man vom handy schreibt.

bin in der zeile verrutscht :-[

hast natürlich recht #hicks

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