Wird die Mutterschutz-Zeit angepasst auf den tatsächlichen ET?

Sorry, falls der Betreff zu kompliziert klingen sollte... Meine Frage ist diese: der errechnete ET ist ja die Grundlage für die Berechnung des Mutterschutzzeitraumes. Die Babies kommen ja nun meist nicht pünktlich am errechneten ET - wird der Mutterschutzzeitraum somit angepasst an den tatsächlichen ET?

GLG und Danke

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Ja wird angepaßt, wenn es früher kommt, hast du glaub ich die Zeit die davor gefehlt hat danach und wenn es später kommt bleibt es oder so. Aber angepaßt wird es def. Schöne Zeit noch.

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Ja, das wird es. Sollte das Kind z.B. zwei Wochen eher kommen bekommst du trotzdem nach dem ET gerechnet das Mutterschaftsgeld.

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Und wem meldet man das dann? Dem Arbeitgeber und der Krankenkasse dann? Weil von den zwei Stellen kommt das Geld während des Mutterschutzes ja. Ich finde das alles so kompliziert, deshalb frage ich so blöd #kratz

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du musst ja nach der Geburt die Geburtsurkunde (oder die Bescheinigungen, wie auch immer:-D) an die KK und an deinen Arbeitgeber schicken, dann wissen sie ja wann dein Mäuschen geboren ist und können das dann dementsprechend berücksichtigen!

LG

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Hallo,

Du bekommt ja ne Bescheinigung für die KK. Und von der KK bekam ich dann ein paar Tage später auch Post für meinen AG.

Gruß Lucccy

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