Einnahmen während des Mutterschutzes

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich kriege einfach keine gesicherten Infos:

Also ich bin freischaffend und habe bereits Rechnungen gestellt für Arbeit, die ich von Januar bis März geleistet habe. Jetzt dauert das aber immer 2 - 3 Monate, bis die Firmen mir mein Geld überweisen.

Höchstwahrscheinlich werde ich jetzt mein Geld genau in der Zeit des Mutterschutzes/Mutterschaftsgeldes bekommen. Ist das ein Problem? Wird das dann blöderweise verrechnet und ich bekomme gar kein Mutterschaftsgeld? Oder brauche ich mir da keine Sorgen zu machen.

Ich weiß, dass das beim Elterngeld richtig Probleme gibt und verrechnet wird... (... was ich auch ganz schön fies finde, ich kann ja auch nichts dafür, dass die Firmen die Rechnungen so spät zahlen...). Habe schon bei der Krankenkasse angerufen, aber die meinte, sie wäre sich da auch nicht 100 % sicher.

Hat jemand von Euch Erfahrungen?
Habt lieben Dank für Eure Hilfe!

maja

1

Komischerweise habe ich am Wochenende von so einem Fall gehört. Angeblich soll es so sein, dass das Geld nicht mit einfließt, wenn es erst während des Mutterschutzes gezahlt wird, auch wenn die Rechnung vorher gestellt wurde. Diejenige geht nun wohl vor Gericht.

Aber das ist nur Hörensagen über Freunde von Freunden, Genaueres weiß ich auch nicht.

2

Hallo,

wie rechnest du den mit der Steuer ab?

Bsp.
Rechnung Jan 12, bezahlt März 12

Wenn du Umsatzsteuer bei Kleingewerbe regelmäßig machst, dann ist ja die REchnung im Jan. gebucht, Februar fällig bei 30 Tagen lt. BGB.

Wenn er jetzt im März bezaht oder April, hast du ja die Rechnung bereits gebucht. Somit wird dies ja im Jan. als "Gehalt" verrechnet.

Wenn du das Elterngeld berechnest musst du den Betrag im Jan. angeben - da die Rechnung Umsatzsteuerrechltich und Leistungsmäßig dort anfällt. Du musst ja die letzten 12 Monate angeben und wenn du weiter arbeiten möchtest, die ca. -Summe deines monatl. Verdienstes.

Eine Bekannte hat mir das gesagt, da Sie selbstständig war und nur 300 EURO dann bekommen hat, aufgrund der Angaben.

Frag doch mal beim zuständigen Amt nach, vielleicht handhaben die ja das auch anderst.

lg

3

Bei mir ist das ein bisschen komplizierter. Bin bei der Künstlersozialkasse. Meine Rechnungen stelllt meine Agentur. Das Geld wird also zuerst denen überwiesen und von den Agentur dann an mich. Das kann ganz schön dauern. Also nix mit 30 Tage Zahlungsfrist.

Dann gilt in der Regel das Zuflussprinzip. Zumindest ist das beim Elterngeld so. Wenn Du also in Elternzeit bist und blöderweise in dieser Zeit Deine alten Rechnungen von vor 4 Monaten bezahlt werden, dann wird das mit dem Elterngeld verrechnet... (weil man ja keine Einkünfte in dieser Zeit haben darf. Dass das aber Einkünfte sind für Arbeit, die viele Monate davor liegen, interessiert niemanden.)

Meine Frage war jetzt, ob das beim Mutterschaftsgeld auch verrechnet wird.

4

hallo,

du verbuchst doch im habenkonto die rechnungsstellung als einnahme für den monat, in dem auch die rechnung gestellt wurde. also zählen diese meines wissens nach auch für die monate januar bis märz. die arbeit wurde ja schließlich vor dem beginn des mutterschutzes geleistet und nicht IM mutterschutz.

vielleicht kannst du mal deinen steuerberater fragen?

lg
crabby

5

Ich bin auch selbstständig, die von der elterngeldkasse sagte, dass elterngeld wird im jeden fall abgezogen, wenn es nach der geburt überwiesen wird. Das mutterschutzgeld wird auch vom elterngeld abgezogen und man muss wenn man muschugeld bekommt in den ersten 2 monaten elterngeld bekommen! Das muschutzgeld bleibt laut krankenkasse unberüht durch verdienst! Sie meinte von der elterngeldstelle ich kann aber zb den 3. Monat nach der geburt aussetzen und die überweiser bitten dann zu überweisen. Ich habe alle angerufen und gebeten audnahmsweise mal ganz schnell zu überweise, dass es noch vor de geburt klappt! Hab auch schon ü erlegt ob ich die kontonummer meines mannes angebe oder es der elterngeldkasse nicht melde, da sie ja nicht nach den kontoauszügen fragen sondern nur ine kosten ausgaben überschussrechnung wollen! finde es auch sehr unfair! Lg

6

Hab lieben Dank für Deine Infos,

hab gestern auch noch mal mit der Krankenkasse telefoniert und die meinte auch, während des Muschus können Einkünfte reinkommen - das Mutterschaftsgeld bleibt davon unberührt. Genau wie Du auch meintest. Mal hoffen, dass das auch so stimmt.

Ich werde auch mal anfragen, ob meine Arbeitgeber das Geld dieses Mal ganz schnell überweisen können. Habt lieben Dank!

maja