Frage Namensrecht (Bedeutung) Zweitname ....

Hallo Ihr...

Habe mal eine Frage wie sieht das den Rechtlich mit den Zweitnamen aus, also auf der Krankenversichertenkarte etc steht ja nur der RUFNAME, wo muss dieser den angegeben werden, in meinen Zeugnissen etc steht auch niergends mein Zweitname...
Ich wundere mich nur weil es in Deutschland nicht zweitname sondern gleichberechtigter Vorname heißt.

Für was ist den ein Zweitname wichtig wenn man doch nicht so genannt wird, bin etwas verwirrt, hatte eine disskusion mit einer SS Freundin deswegne.


Danke schonmal, liebe grüße........

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Hey Du,,
ich kann dir da zwar nicht helfen, das interessiert mich aber auch!!!
Aber bei unserem Sohn stehen beide Namen (Erst- und Zweitname) auf der Krankenversichertenkarte.
Von so etwas wie einem "gleichberechtigten Vornamen" habe ich noch nie gehört....

Liebe Grüße, Chrissy.

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Also mein Zweitname steht auf allen Ausweispapieren, Führerschein, Lohnsteuerkarte etc.

Ob ein Zweitname wichtig ist, tja das ist wohl Ansichtssache. Meine Söhne haben jeweils einen, aber eher so als Gedenken an verstorbene Familienmitglieder.

lg Daggi

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Hallo,
ich hab auch nen Zweitnamen. Allerdings nur nen getauften zweiten. In der Geburtsurkunde steht er nicht. Somit steht er nirgends.
Meine Tochter hat nen offiziellen Zweitnamen, der steht überall. Versicherungskarte, U-Heft........
Lg Tanja

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Hi,

mein Mann und ich haben nur einen Namen aber unsere Tochter hat zwei Namen und die stehen bisher überall drauf.. auch auf der KK-Karte.

LG Diana & Johanna Selina

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Also wenn man es jetzt sehr streng nimmt, muß ein Zweitname selbstverständlich auch auf jedem Zeugnis und auch auf der KK-Karte mit drauf.
Überall was Dokument ist muß der drauf.

ABER wen solls interessieren?!?!

Keinen!

Wichtig ist es eigtl. nur im Ausweis, Führerschein, Heiratsurkunde (und alle anderen Urkunden).

Aber generell müsste er überall mit drauf - ausser in persönlichen Briefen. Gehört ja genauso wie der Rufname zu einem dazu.


mf2

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Auf der KK-Karte steht das, was Du im Anmeldeformular einträgst. Meine Töchter haben beide Zweitnamen, die 2. allerdings, weil ihr Rufname neutral ist. Deshalb schreibe ich den Zweitnamen auf Anträgen immer dazu, damit ihr Name als eindeutig weiblich identifiziert werden kann.
Somit hat die Kleine auch eine KK-Karte mit beiden Vornamen und die Große nur mit dem 1. Namen. Ebenso die Zusatzversicherten-Karte. Da ist es exakt dasselbe.
Denke, wenn Du immer beide Namen angibst, werden auch beide in die Dokumente eingetragen.

LG Samy

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Hi.

Ich glaub wenn der Name in der Geburtsurkunde steht muss er überall angegeben werden (Perso, Führerschein, Zeugnisse usw).

Lg Steffi