Windelfrage - Anmeldung bei der Hausverwaltung erforderlich???

Huhu,

ich hatte mal ein Thema aufgegriffen, bei dem eine Frau extra Geld für die Tonne bezahlen musste. (für Windeln)

Wir wohnen in einem MFH, bei dem Wasser, Müll... nach qm abgerechnet wird. Also nicht nach Personen, sondern der Fläche.
Ich weiß jetzt gar nicht wie das sein wird, wenn unser Lütter erstmal da ist. Muss ich den Kleinen schon vorher bei der Hausverwaltung melden, nach der Geburt, oder brauch ich das nicht? Und wichtiger noch, muss ich dann mehr Müllgebühren zahlen, obwohl es nur nach QM geht? Im 8 Parteien Haus leben 9 Kinder. Mein Kleiner wird der Einzige auf meiner QM Größe sein. Die anderen leben alle in 3 Wohnungen mit 4 Zimmern.

Wenn nur mein Partner und ich im Vertrag erlaubt sind und ich ein Kind bekomme, muss ich dann langfristig gesehen ausziehen, weil ich den Vertrag breche, oder spielt ein Baby keine Rolle? Hab schon bissel Angst, dass wir ne Kündigung bekommen, weil eine nur auf uns zugelassene Wohnung den Vertrag praktisch brechen und ein drittes Leben aufnehmen??
Ich weiß, ich könnte das mit einem Anruf klären, aber ich bin erst im 5. Monat und hab noch gar keine Lust meine SS vor der HVW / im Hause preis zu geben.

Kennt das jemand aus eigener Erfahrung? Wie ist es euch ergangen???

VG und DANKE

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hey,

kann dir jetzt keine fundierte rechtliche auskunft geben, aber nach bauchgefühl würde ich mal sagen, dass es keine rolle spielt, ob das kind im vertrag mit reingenommen ist oder nicht. wie sollte das denn funktionieren? oder steht in eurem vertrag ausdrücklich, dass ihr KEIN kind bekommen dürft?! (was allerdings, wenn ich mir das so überlege wahrscheinlich sogar gegen die menschenrechte verstoßen würde...). es ist ja etwas anderes, ob man einen untermieter aufnimmt oder ein kind bekommt.

zu den müllgebühren kann ich nichts sagen. aber wenn es nach qum berechnet wird, wird es ja nach der geburt des kindes immer noch nach qum berechnet. würde ich meinen...

lg emeri

2

Hallo!
Kann Dir jetzt nur sagen, wie es bei uns ist...
Wir bezahlen für Julius eine halbe Person mehr als Nebenkosten, bei uns wird aber nach Personenzahl gerechnet. Also angeben müßt ihr es der Hausverwaltung auf jeden Fall, wie es dann gerechnet wird, sagen die Euch dann schon...
LG Nathalie und Julius

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Hallo,

zu der Muellgebuehrensache kann ich dir leider nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

ABER die groessere Sorge scheint ja die Angst vor einer eventuellen Kuendigung zu sein, und da kann ich dich beruhigen. Der Lebenspartner und Kinder duerfen IMMER aufgenommen werden. Sollte das im Vertrag tatsaechlich ausgeschlossen sein, dann waere es sittenwidrig und damit ungueltig. Anders saehe es vielleicht aus, wenn ihr jedes Jahr eins bekommen wuerdet ;-) In eurem Haus leben doch schon mehrere Kinder, also glaube ich nicht, dass der Vermieter prinzipiell "kinderfeindlich" ist. Es geht bei solchen Regelungen eher um die "Maximalbelegung" einer Wohnung, und da ist ein Baby kein Problem!

Eine schoene Schwangerschaft wuensch ich dir.

LG Hoda

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Der Vermieter darf natürlich nicht kündigen, weil ihr ein Kind bekommt. Wäre ja auch noch schöner. Wenn keine Kinder im Haus erwünscht sind, bleibt ihm nur die Hoffnung, dass euch die Wohnung von selbst zu klein wird und ihr freiwillig auszieht.

Die Umlegung der Müllgebühren nach qm finde ich sehr merkwürdig, denn eigentlich sind es Personen, die Müll produzieren, nicht die qm. Normalerweise zahle ich als Vermieter eine Grundgebühr pro Wohneinheit, dazu kommen die Kosten für Tonnen, Container etc. D.h. ich rechne pro Wohnung die Grundgebühren plus Müllbehälterkosten geteilt durch (logischerweise) Personen.

Da aber in deinem Fall der Schlüssel sowieso qm lautet, musst du weder Schwangerschaft noch Geburt bei deiner Verwaltung angeben.

LG Tenea 33+5

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Huhu,

also bei uns bezahlt man pro Jahr und Person eine Grundgebühr für die Müllbeseitigung.
Ebenso eine Grundgebühr für die Tonne (bei 80l ca. 4 €).

Und dann bezahlt man eben jede Leerung.
Jede Tonne hat einen Code, dementsprechend wird auf die Tonnen abgerechnet. Also Tonne x wurde so und so oft geleert, Tonne y so und so oft.

Wenn nicht jeder Partei eine separate Tonne zugewiesen wurde, wird natürlich die Grundgebühr je Person gerechnet und die Entleerungsgebühr auf alle Bewohner umgelegt.

Lg, Linda

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hi,

also melden musst Du betreffend der Tonne nichts der Hausverwaltung. Die Kinder bzw. die Bewohner in MFHs wechseln ständig und die HV ändert nach Bedarf eh immer wieder die Tonnengrösse oder den Abfuhrrythmus.

Natürlich werdet ihr nicht rausgeschmissen, wenn Ihr ein Kind bekommt. Meist werden Personen in Mietverträge aufgenommen, damit schriftlich die Personen festgehalten sind, falls Kosten nach Personen verteilt werden. gekündigt werden kann euch nicht, - aber die zusätzliche Person würd ich melden, falls bei euch Kosten nach Personen geschlüsselt sind.

Die Kostenverteilung nach qm ist übrigens rechtlich gestützt und in Ordnung (meist umgeschlüsselt auf Miteigentumsanteile, was oft dem gleichen entspricht), wenn es auch aus persönlicher Sicht unfair erscheinen mag, isses rechtlich in Ordnung.

lg
tanja

7

hallo,

als wir noch zu miete gewohn haben, mußte unser sohn als "mitbewohner" in den mietvertag aufgenommen werden, weil sich die nebenkosten wasser, müll usw. nach personenanzahl gerichtet haben.

lg,hexe