Frage zur "Festlegung des Bezugszeitraums" im Elterngeldantrag

Hallo,

ich hab mir gerade den Elterngeldantrag angesehen und festgestellt, dass man den Bezugszeitraum für das Elterngeld immer in Lebensmonaten angeben muss und auch splitten könnte.

Nun meine Frage:
Da man als Mutter ja 8 Wo nach Geburt eh noch Mutterschutz hat, kann ich dann auch erst ab dem 3. Lebensmonat meines Sohnes Elterngeld für 12 Monate beantragen (also vom 3.-14. LM)? Oder muss ich ab dem 1. LM beantragen.

Nur zur Info, mein Partner macht seine Elternzeit im 1. und 12. LM.

Danke für eure Hilfe!

1

Hallo,

nein, der Bezug von Elterngeld geht nur in den ersten 12 Lebensmonaten. Also vom ersten LM bis zum 12. LM.

Höchstens den Auszahlungszeitraum kannst du dir auf 2 Jahre splitten lassen (also 2 Jahre die Hälfte an Elterngeld).

Wenn dein Partner seine Elternzeit im ersten und 12. LM nimmt, dann bleiben für dich die Monate 2 - 11.

LG
Sandra

3

Also diese Aussage
"Wenn dein Partner seine Elternzeit im ersten und 12. LM nimmt, dann bleiben für dich die Monate 2 - 11."
stimmt nicht. Wir haben das, bevor wir bei unseren Arbeitgebern die Elternzeit beantragt haben, in der Elterngeldstelle erfragt.
Ich kann vom 1-12. LM Elterngeld beziehen und mein Freund kann mit mir zusammen den 1. und 12. LM Elterngeld beziehen, also insgesamt 14 Monate. Wie wir das aufteilen wäre egal (wir könnten auch zusammen die ersten 7 LM machen).

Nur die Version 3-14. habe ich nicht erfragt.

4

Also uns wurde gesagt, es kann immer nur einer das Elterngeld beziehen - entweder du ODER dein Partner - aber nicht gleichzeitig!

weitere Kommentare laden
2

Hm, ich glaube, das ist schwierig, denn die Mutterschaftsmonate werden auf die Elterngeldzeit angerechnet:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html

Liebe Grüße,
Miri #stern

7

Der Mutterschutz wird leider angerechnet, d. h. du bekommst das Elterngeld ab der Geburt.

LG
hailie