Muß ich meinen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen?

Hallo,
ich muß jetzt noch drei Wochen bis zum Mutterschutz arbeiten und habe noch 8 Tage Urlaub. Diese möchte ich aber nicht mehr vor dem Mutterschutzt nehmen.
Meine Frage: Bin ich verspflichtet diesen Urlaub vorher zu nehmen oder kann ich ihn aufheben für die Zeit nach der Elternzeit?
Sylvia (31. SSW)

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huhu,

ich glaube schon, weil der ja dann weg ist. es sei denn du gehst noch dieses jahr wieder arbeiten.
lg

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Hallo

Du kannst Deinen Urlaub aufheben ...

Warum willst ihn nicht vorher nehmen??

Ich habe meinen ganzen Urlaub vor dem Mutterschutz genommen. Mein MS beginnt am 22.01.09 & Urlaub hab ich schon seit 19.12.08

LG Anja

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Hallo Anja,

da ich nur ein Jahr zuhause bleibe und den Urlaub dann viel besser gebrauchen kann als jetzt.

Gruß

Sylvia

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Achso ...

Fängst Du nach einem Jahr gleich wieder voll an zu arbeiten??

Ich bleibe bis Ende September 2010 zu Hause & gehe dann auch nur 50%

LG Anja & einen schönen Abend

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Hallo,

du kannst den Urlaub natürlich auch nach der Elternzeit nehmen. Wenn dir das zu lange hin oder zu unsicher ist, dann kannst du ihn dir auch auszahlen lassen. Wenn du aber direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten möchtest, dann denken dran, dass dir der Urlaub als bezahlt auf das Elterngeld angerechnet wird. Bekommst aber natürlich für dei Woche Urlaub auch dein Gehalt.

LG

Anke

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Du kannst ihn auch aufheben zumal du ja gar nicht genau weißt, wieivel Urlaub dir letztendlich wirklich zusteht.
Denne rstens weißt du ja gar nicht, wann der Mutterschutz endet (hängt ja vom ET ab und nicht vom VET) und außerdem musst du dich ja noch nicht festlegen mit der Elternzeit, sondenr erst nach der Geburt, womit du ja auch mehr Urlaubsanspruch haben könntest!

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Du kannst deinen Urlaub auch aufheben. Ich habe meinen Resturlaub von 2005 (von meiner ersten SS) nach dem Mutterschutz von meinem zweitem Sohn im Jahr 2008 genommen und bin dann erst in Elternzeit gegangen.
Falls du noch einmal schwanger wirst muss der Resturlaub vom ersten Kind nur nach dem ersten Jahr Elternzeit von 2ten Kind genommen sein, sonst verfällt er, deshalb hab ich nun meinen Resturlaub so genommen.

Sicherlich kannst du ihn auch nach der Elternzeit nehmen.

LG Carina

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huhu, ist vielleicht etwas spät, aber ich antworte trotzdem mal.
meine chefin hat mich gebeten, meinen urlaub vor dem mutterschutz wegzunehmen, sonst würde sie ihn mir ausbezahlen, da es bei uns mit dem urlaub eh immer etwas schwierig ist, alle unter einen hut zu bringen. vielleicht solltest du mit deinem chef vorher nochmal sprechen, nicht, dass dir der urlaub dann ausbezahlt wird und du kannst ihn nicht mehr nehmen.

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also die Gefahr besteht nicht, da bei uns grundsätzlich kein Urlaub ausgezahlt wird, man kann höchstens noch Urlaubstage 'kaufen'.