Geburt in Bayern, dann Umzug nach Hessen - Elterngeld wo beantragen?

Hallo!

Unser Leben hat sich letzte Woche eine völlig neue Wendung bekommen:
Mein Mann hat tatsächlich den neuen Job bekommen und wird im Herbst einen absoluten Neustart wagen #freu Dass wir nochmal so eine tolle Chance bekommen, hätten wir im Leben nie zu hoffen gewagt :-)

Natürlich ist das Timing nicht ganz so perfekt... #augen einen Haken musste das Ganze ja haben.
Mitte Oktober wird unser 2.Kind geboren. Um soviel Stress wie möglich von mir fernzuhalten, will ich das Kind auf jeden Fall noch hier in unserer jetzigen Heimat bekommen. Hier kenne ich das KH, hier habe ich meine (Beleg-)Hebamme, meinen FA, meine KiÄ - das erspart mir viel Gerenne am Anfang, wenn ich in einer völlig fremden Umgebung wäre...

Soweit, sogut.
Jetzt aber zu meiner Frage: wo beantrage ich jetzt aber mein Elterngeld? Oder ist das völlig schnuppe?
Entbinden werde ich hier in Bayern. Leben werde ich aber spätestens ab 2009 in Hessen.
Muss ich dann auch in Hessen das Elterngeld beantragen? Oder ist das egal, weil´s vom Bund gezahlt wird?
Hinzufügen muss ich vielleicht noch, dass ich erstmal meinen jetzigen Job behalte und erst kündigen will, wenn meine Elternzeit ausläuft... falls das wichtig wäre für diese Entscheidung...

Kann mir eine von euch weiterhelfen?
Lieben Dank schonmal!

LG, Elke

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Hi

wir sind umgezogen als Judith 7 Wochen alt war - ich hab das EG dann direkt am neuen Wohnort beantragt...

LG
Frauke

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Und das war auch in einem anderen Bundesland? Also wäre es dann egal, wo ich den Antrag abgebe... oder?

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Nein war es nicht - aber egal ist es trotzdem ;-)

Das EG wird beim Versorgungsamt beantragt - an unserem alten Wohnort wäre es das Versorgungsamt Köln gewesen - dann war es das Versorgungsamt Aachen.

Es ist also noch ein wenig regionaler als Länderebene ;-)

LG
Frauke

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... da fällt mir noch was ein!
Wo beantragt man denn in Hessen als Normal-Angestellter das Kindergeld? Wie in Bayern auf dem Arbeitsamt? Oder gibt´s da eine eigene, spezielle Behörde?
Eieiei... ich komm mir fast so vor als würden wir "auswandern" ;-) :-p hihihihihi.

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Hallo,
Elterngeld muß man ja nicht gleich beantragen. das wird ja rückwirkend für drei Monate gestellt, wobei der Monat, in dem die Unterlagen da sind, nicht zählt. (Wenn Du also am 30. 07 den Antrag einrichen würdest, würde rückwirkens noch für die Monate April, Mai und Juni gezahlt).
Theretisch könntes Du mit dem Antrag also auch bis nach der Ummeldung des Wohnsitzes warten, falls das einfacher sein sollte.
LG
shusi

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Das habe ich auch schon überlegt... ich hoffe, dass wir spätestens 3 Monate nach der Entbindung umgezogen sind #schwitz
Und zur Not stelle ich den Antrag halt doch vom jetzigen Wohnort aus...
Danke! #danke