Musterbrief für Mutterschutz

Hallo ihr lieben,

ich möchte nun in der nächsten Zeit meinen Mutterschutz schriftlich bei meinem Arbeitgeber einreichen. Wisst ihr wo man Musterbriefe findet oder könnt ihr mir sagen wie man das am besten Formulieren kann...???

vielen Dank im vorraus

#herzlichliche Grüße
watzel #babyboy32+4

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#kratz Also ich hab nix schriftlich eingereicht .. muss man das???

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Guten Morgen!
Ich hatte es so geschrieben:

Sehr geehrte....

hiermit beantrage ich Erziehungsurlaub - nach der Erziehungsurlaubsverordnung - für drei Jahre im Anschluss an die Mutterschutzfrist.

Hierbei erkläre ich, dass ich mit meinem Kind in einem Haushalt lebe und es selbst betreue und erziehe.

Eine Geburtsurkunde zur Berechnung der Fristen reiche ich nach der vorrausichtlichen Entbindung am .... nach.



Hoffe ich konnte dir helfen

LG

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Hallo,

warum willst Du Deinen Mutterschutz schriftlich einreichen? #kratz Im Mutterschutz bist Du doch automatisch, ohne Antrag.

Du gibst Deinem Arbeitgeber eine Kopie von der Seite im Mutterpass wo Dein voraussichtlicher Entbindungstag steht und Dein Arbeitgeber teilt Dir mit, von wann bis wann Du im Mutterschutz bist.

LG michelangela

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Hallo michelangela,

ich glaube, sie meinte Erziehungsurlaub !!

LG
Coli + #baby -girl 20+6

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#aha Das kann natürlich sein. ;-)

Dafür bekommt man ein entsprechendes Antragsformular vom Arbeitgeber.

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Was du sicher meinst, ist Elternzeit (oder veraltet Erziehungsurlaub). ;-) Google mal danach.

Musst du schriftlich beantragen, aber ansonsten kannst du das frei formulieren.

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Hi,
Mutterschutz musst Du gar nicht "beantragen". Du bekommst ca. 1 Woche vor Beginn (also ca. 7 Wochen vor ET) eine Bescheinigung vom Frauenarzt, die du ausfüllen und an die Krankenkasse schicken musst. I.d.R. wollen die Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung, weil dort der geplante Entbindungstermin offiziell bestätigt ist. Für den Mutterschutz nach der Entbindung schickst Du dem AG eine Kopie der Geburtsbescheinigung und der Krankenkasse das dafür vorgesehen Original (die entsprechenden Geburtsbescheinigungen bekommst Du zweckgebunden kostenlos nach der Anmeldung vom Kind beim zuständigen Standesamt).

Damit sind die Formalitäten für den Mutterschutz erledigt.

Innerhalb von einer Woche nach ET (ich dachte immer, man hätte 2 Wochen, aber lt. Aussagen von hier hat sich die Frist auf 1 Woche verkürzt) musst du dich für die ersten zwei Lebensjahre vom Kind festlegen, was die Elternzeit angeht. Dafür findest Du eine gute Vorlage auf der Website von Finanztest, gib bei denen als Suchwort "Elternzeit" ein.

Da stehen auch eine Menge Tipps dabei, warum es z.B. sinnvoll ist, sich erst mal nur auf 2 Jahre festzulegen, und was Du beachten musst/solltest, wenn Du vorhast, bei Deinem AG während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten.

Viele Grüße
Miau2