Brauche Hilfe bzgl. Steuerklasse nach Hochzeit vor Geburt

Hallo!
Ich habe schon in einem anderen Forum gepostet, aber vielleicht könnt Ihr mir hier ja eher helfen, Ihr seid ja auch im Thema drin.
Ich bin tierisch verzweifelt, weil ich den ganzen Steuerkram nicht verstehe und das endlich alles hinter mich bringen will (Motto meines Mannes: kommt Zeit, kommt Rat... :-[).
Die Situation ist so:
Wir haben im Juni geheiratet und erwarten Mitte November ein Baby. #freu
Mein Mann verdient brutto 3100 Euro, ich brutto 2200 Euro. Bis jetzt haben wir beide noch die Steuerklasse 1.
In welche Klassen sollen wir jetzt am Besten wechseln? Oder sollen wir gar nicht wechseln? Was lohnt sich so kurz vor der Geburt noch - oder muss man den Wechsel etwa auf das ganze Jahr rückwirkend sehen?
Bitte, bitte, versucht mir zu helfen! Bin doch blond und blöd... #heul

#danke #danke #danke #danke

LG, Melanie (+ Mädel inside)

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Hallo Melanie,

also ich würde an Euren Stelle erst kurz vor der Geburt die Steuerklasse in 3/5 wechseln, wenn Du in die Elternzeit gehst, weil das Elterngeld dann höher ausfällt, da sich dieses ja nach deinen letzten 12 Nettogehältern berechnet.

und man kann nur ein mal im Jahr die Steuerklasse wechseln.

Den Wechsel ansich musst Du über das ganze Jahr rückwirkend sehen, daher spielt es keine Rolle, ob Du jetzt oder im November die Steuerklasse wechselt, die Rückzahlung bzw. Rückerstattung bleibt daie gleiche, blos bekommst Du eben mehr Elterngeld!

Hoffe ich konnte Dir helfen.

Gruß
Jeanette

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Liebe Melanie,

erstmal: Glückwunsch zur Vermählung!
Ihr dürftet aber jetzt nicht mehr Steuerklasse 1 haben, sondern müsstet beide Steuerklasse 4 haben.

Bezüglich der Steuerklassen und einem eventuekllen Wechsel:

1. Am Ende des Jahres spielt es keine Rolle, welche Steuerklassen Ihr habt - im Lohnsteuerjahresausgleich steht unterm Strich dieselbe zu zahlende Steuer!

2. Solltest Du nach dem Baby zu Hause bleiben, würde ich einen Wechsel Deines Mannes in die 3 (und Du dann in die 5) vorschlagen, aber erst wenn das Baby da ist! Schließlich bekommst Du das Elterngeld abhängig vom letzten NETTOlohn der vergangenen 12 Monate.

3. Achtung, das könnte dann 2008 zu Nachzahlungen führen, aber Ihr gebt dem Finanzamt zumindest keinen zinslosen Kredit, indem Ihr erstmal monatlich zu viele Steuern bezahlt. Ihr müsst nur etwas zurücklegen für den Lohnsteuerjahresausgleich 2008.

Ich hoffe, das war halbwegs verständlich.... Falls Du noch Fragen hast....

Alles Gute und eine schöne weitere Schwangerschaft!
Tati

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Hallo!
Danke, dass Ihr so schnell versucht habt, mir zu helfen! #danke
Ich raff es immer noch nicht, Tati, kannst du mir nochmal helfen? #gruebel
Das Elterngeld wird ja aus meinen letzten 12 Monatsnettogehältern berechnet. Die sind bis jetzt alle in Klasse 1 gezahlt worden und werden ja nicht rückwirkend geändert, wenn ich jetzt in die bessere Steuerklasse 3 und mein Mann in 5 bis November wechseln würde, oder?
Du sagst, wir haben jetzt 4/4. Nein, das Finanzamt hat von sich aus nach der Hochzeit nichts geändert und wir auch noch nicht! Demnach haben wir noch 1/1.
Wenn das Baby da ist, wollen wir auf jeden Fall so wechseln, dass mein Mann die 3 hat, weil ich in Elternzeit gehen werde, aber was ist für dieses Jahr noch sinnvoll?

Bin total am Ende...#heul
LG, Melanie

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Nicht verzweifeln!

Die 4 ist wie die 1, damit stehst Du dich nicht schlechter. Nächstes Jahr hättest Du automatisch die 4 und Dein Mann auch.
Ich hab es nach der Hochzeit insofern auch nicht ändern lassen in dem Jahr.

Wegen des Elterngeldes solltest Du damit jetzt in der 1 bleiben, das bringt mehr Nettolohn. Die 5 stellt Dich arg schlecht bei über 2000 Euro brutto.

Sobald Eure Maus da ist, kannst Du die Lohnsteuerklasse wechseln. Einfach Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber anfordern und im Rathaus ändern lassen. Rückwirkend passiert da nix.

Über die Steuererklärung könnte es sein, dass ihr durch das Kind und die Hochzeit anders versteuert werdet (Frage nach der getrennten oder gemeinsamen Veranlagung, Kinderfreibetrag etc.), aber rein für die Wahl der Lohnsteuerklasse jetzt ist das völlig unerheblich.

Nächstes Jahr unterliegt dann Dein Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Sprich, es wird zwar nicht versteuert, aber am Ende des Jahres über die Steuererklärung dem Gehalt Deines Mannes zugeschlagen. Somit hat Dein Mann ein viel höheres Gehalt und muss entsprechend Steuern nachzahlen. Dieses Geld solltet ihr zur Seite legen.

War Dir das eine Hilfe?

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was wollt ihr mit wechsel bezwecken???

Derjenige der nach Wechsel in Klasse V ist, und auch noch Elternzeit macht, bekommt u.U. höheres Elterngeld, allerdings maximal 1800€/Monat...

Außerdem kommts auf Auszahlungsdauer des Betrages vom Elterngeld an, damit man evtl. Steuerrückzahlung ( Elterngeld=steuerfrei) zumindest minimieren kann :-p

Wir heirateten 10/06 , änderten danach die Steuer und dabei bleibts...

Wenn man wechselt, ist es rückwirkend aufs ganze Jahr zu sehen...