Dringend: Puregon-Zuzahlung bei GV nach Plan?!

Hallo Mädels!

Hab ja heute früh schon nach Tipps im Umgang mit dem Pen gefragt.

Gestern hab ich mir die Ampulle aus der Apo geholt, 10 € Zuzahlung geleistet und gut.

Grad komm ich nach Hause und habe einen Brief von der Apo im Kasten- ich soll 166,32 € #schock zuzahlen, weil die Kasse sich nur zu 50 % daran beteiligt.

Hab mit der Apothekerin telefoniert und ihr erklärt, das ich keine künstl. Befruchtung mache, sondern nur GV nach Plan.
Und ich Puregon nur bekomme, weil ich auf Clomi nicht reagiere.

Sie meinte, sie wüsste nichts davon, das man unter diesen Umständen nur die normale Rezept-Zuzahlung leisten müsse.
Sie wolle sich mit der Ärztin in Verbindung setzen.

ICh bin jetzt völlig von der Rolle...#augen

Die Ärztin hätte mich doch darüber informiert, wenn ich so eine hohe Zahlung leisten müsste, oder?

Hat jemand von Euch vielleicht einen Link oder § zu dem Thema?

Bin für alle Antworten, super dankbar!

LG, Linda

1

Lach Dir gehts wie mir.
Gestern hab ich Dir ja gescgrieben das ich die Medis direkt von der KIWU Praxis bekomme.
Einmal ist es mir passiert das ich Freitags abends gemerkt habe das das Puregon leer ist und ich fürs Wochenende nichts mehr habe.
Ich also Samstag früh in die Apotheke zum Glück kennt der mich und dann ohne Rezept bestellt. Das Rezept habe ich nachgereicht und er wollte dann richtig Geld von mir. Ein Anruf in der KIWU Praxis und das Problem war gelöst den wen Du 50% zahln müsstest müsste auf den Rezept §xy keine Ahnung glaube 27 stehen das ist für künstl Befruchtung steht der § da nicht zahlst Du nur die 10Euro.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen :-)

Ein Tip versuche immer in der gleichen Apotheke zu bestellen dann wissen die Bescheid :-)

Tanja

6

Hallo Tanja!

Ich hab die 1. Injektion hinter mir- allerdings war ich ein Angst-#hasi..., meine Schwägerin musste ran...

Die hat mir den Bauchispeck mit ihren spitzen Fingern so zusammen gedrückt, das ich den Pieks an sich nicht gemerkt habe.

Hhhmm, ich weiß leider nicht, was drauf stand. Die Rezepte, Überweisungen usw. machen immer die Arzthelferinnen, nicht die Ärzte.
Hoffe das die sich nicht vertan hat!

Ich werde Bericht erstatten!

LG und süße Träume!

Linda

2

Hallo,

ich musste nichts für die Medis dazuzahlen ,allerdings brauchte ich eine Bestätigung vom FA, dass das ganze wegen Zyklusregulierung ist und nicht wegen Kinderwunsch (läuft bei mir über private Kasse). Bei Kinderwunsch hätte ich 50 % übernehmen müssen.

Bei mir hat das Puregon übrigens im ersten Zyklus gewirkt.

Viel #klee

LG Bunny #hasi und Puregon-#baby Alexander (4 Wochen)

3

Hallo Linda,

Du mußt nur die Rezeptgebühr bezahlen, laß Dich auf nix anderes ein, die Apotheken haben meist keine Ahnung.
50% Selbstbeteiligung mußt Du nur tragen wenn das Rezept einen Stempel hat mit § 25 Sozialgesetzbuch und der dürfte bei Dir nicht drauf sein wenn Ihr nur GV habt und keine IUI oder IVF/ICSI.

Die KK weis das aber die Apotheken wissen es oft nicht.

LG
Tanja

7

Ich habe dir den Paragraphen mal rausgesucht. Ich denke das beantwortet die Frage:


§27 a Künstliche Befruchtung
(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn

1. diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,

2. nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, daß durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist,

3. die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind,

4. ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden und

5. sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über eine solche Behandlung unter Berücksichtigung ihrer medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist.



(2) Absatz 1 gilt auch für Inseminationen, die nach Stimulationsverfahren durchgeführt werden und bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht. Bei anderen Inseminationen ist Absatz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz und Nr. 5 nicht anzuwenden.



(3) Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben; der Anspruch besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.



(4) Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in den Richtlinien nach § 92 die medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen nach Absatz 1.

4

Hallo Linda,

so wie die anderen Mädels es schon geschrieben haben:
Wenn auf dem Rezept ein Vermerk "§27a" (Künstliche Befruchtung) angebracht ist, weiß der Apotheker, daß er 50% des Medikamentenpreises als Zuzahlung vom Patient verlangen muss, da die Kasse nur die anderen 50% übernimmt.
Steht dieser Paragraph nicht drauf, übernimmt die Kasse die Kosten für das Medi voll (bis auf die 10€ Eigenanteil).
Der Apotheker hat nicht zu prüfen, ob GV nach Plan oder künstl. Befruchtung, sondern richtet sich nur danach, was der Arzt auf das Rezept schreibt.
Bei Deiner Apotheke scheint sich wohl irgendjemand geirrt zu haben....#kratz

Gruß
Marcita

5

Hallo Marcita!

Ich weiß leider nicht mehr, was drauf stand...#schmoll
Das machen in der KiWu-Praxis immer die Arzthelferinnen, nicht die Ärzte selbst.
Ich hoffe bloß das die Arzthelferin nicht irrtümlich den Paragraphen draufgedruckt hat...

Ich weiß nur, das die Mitarbeiterin gestern nur 10 € wollte, mehr nicht.

Heute hatte ich dann den Brief von der Inhaberin der Apo drin und war völlig platt.

ICh geb auf jeden Fall Bescheid, wenn ich mehr weiß!

LG, Linda