ISCI bei Steuererklärung?

Hallo,

vielleicht hat schon jemand von euch Erfahrung damit wie ich die ISCI bei der Steuererklärung einreiche...

Wir haben im letzten Jahr durch die ICSI außergewöhnliche Ausgaben in Höhe von 17.ooo€ ( voll Selbstzahler ) und davon sind 6 % die zumutbare Grenze.

Bekommt man nun beim Lohnsteuerjahresausgleich die volle Differenz nach Abzug der 6% oder davon nur den steuerlichen Anteil ?

Wie war es bei euch?
LG Muggel

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Huhu.....

Also wir haben unsere beiden ICSI Kosten bei der Steuer mit angegeben...allerdings waren es bei uns nur die gesetzlichen 50% Eigenateil. Wie das als komplette Selbstzahler aussieht weiß ich leider nicht...

Aber ich denke mal das man es machen kann, immerhin habt Ihr ja Belege dafür.

Liebe Grüße
:-D

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Nach allem woran ich mich erinnern kann aus dem Studium (Steuern als Nebenfach) wird der anrechenbare Betrag von deinem Einkommen abgezogen. Praktisch so, als hättest du das Geld nie verdient. Damit verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen, damit dein Steuersatz und deine Steuerschuld. Die Differenz dieser niedrigeren Steuerschuld zur bereits im Voraus gezahlten Steuer bekommt ihr erstattet.

Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Kein Fachmann.

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Hallo Muggel,

es ist, wie babysocke bereits geschrieben hat.

Die 6% beziehen sich allerdings nicht auf die 17.000 €, sondern auf das Gesamteinkommen. Hiervon müssen 6% (variiert je nach Einkommen) für außergewöhnliche Belastungen aufgewendet werden und das, was dann darüberliegt, wird angerechnet und senkt das zu versteuernde Einkommen.

Ihr könnt dabei auch die Fahrt- und Parkkosten zu Praxen und Apotheken angeben.

Jules

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Hallo,

wir haben es mit eingereicht, aber nichts zurückbekommen... Es hängt wohl mit dem Einkommen zusammen, ob und wenn ja wieviel man zurück bekommt...

LG

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Hallo,

du nimmst euren Gesamtbetrag der Einkünfte (Lohn abzgl Werbungskosten, Gewinne usw.). Davon 6% sind eure zumutbare Belastung. Der übersteigende Teil mindert euer zu versteuerndes Einkommen. Ihr bekommt das also nicht zurück, sondern nur einen %satz, euren Steuersatz eben, wenn euer Lohn ordentlich versteuert wurde.

Gib alles an, auch Fahrtkosten, Parkkosten, vergiss auch nicht die Kosten bei anderen normalen Ärzten.

LG
(arbeite beim Steuerberater)

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Parkkosten vermutlich gegen Belegnachweis. Aber die Fahrtkosten? Welche km-Pauschale nimmt man denn da?
Danke und viele Grüße
Sandy

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Ja, für die Parkkosten brauchst du Belege.
Bei den Fahrtkosten nimmst du 0,30€ pro km für Hin und Zuück. Vergiss auch nicht die km zu den anderen Ärzten (FÄ, Zahnarzt usw.)

LG

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