Beschäftigungsverbot?!

Hallo liebe Mädels!

Gestern habe ich bei meinem ersten Bluttest zu meiner ersten ICSI bei PU+15 einen hcg-Wert von "nur" 77 erreicht. Ich soll nun morgen nochmal zum BT kommen, um zu schauen, ob sich der Wert adäquat verdoppelt hat. Gleichzeitig wurde ich noch die ganze Woche krank geschrieben. Aufgrund einer Lungenentzündung zum Anfang der Stimu bin ich jetzt die 5.Woche krank.
Meine AG's sind schon lange involviert in unser Vorhaben und auch das Team weiß Bescheid und unterstützt uns einfach super! Jetzt tauchte seitens des AG's die Frage nach dem weiteren Verlauf auf, wenn es morgen doch eindeutig positiv sein sollte.
Er kann mir bei uns keinen Arbeitsplatz laut Paragraph 3 Mutterschutzgesetz anbieten, da wir ständig schwer heben müssen und mit infektiösem Material Umgang haben. Ein "Schonplatz" wäre nicht umsetzbar. Da sprach er von Beschäftigungsverbot.

Jetzt meine Frage: wer muss das aussprechen? Wie lange dauert es, bis es "durch" ist, schon ab Ausstellungsdatum? Ab wann kann es ausgesprochen werden? Ich möchte ungern erst noch lange ins Krankengeld fallen, was ja nächste Woche der Fall wäre. Und die Ärzte raten mir auch aufgrund von erhöhtem Fehlgeburtsrisiko ab, arbeiten zu gehen. Sollte ich schon irgendwelche Anträge bereithalten?!

Ich hoffe, ich konnte das alles jetzt halbwegs verständlich rüberbringen und freue mich schon auf Eure Antworten!

Liebe Grüße,
Fipsine

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Also mir hat man mal erzählt dass das Verbot dann der Arbeitsmediziner aussprechen muss. Bei mir ist die Sachlage ähnlich.

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Der Arbeitgeber kann das BV selbst aussprechen und ab dem Tag ist es auch sofort gültig!
Du brauchst da gar nix machen....
Ich drücke dir die Daumen dass es morgen ein fettes positiv gibt :)

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Hallo,

ein Beschäftigungsverbot kann dein FA oder aber auch dein AG aussprechen und zwar genau, wie in deinem Fall, wenn er dir keinen schwangeren-gerechten Arbeitsplatz anbieten kann.
Das kann er tun, ab da wo die Schwangerschaft bekannt gegeben wurde, also ab jetzt.

LG

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Entweder schreibt das der FA oder der Arbeitgeber, der muß das dann bei der KK einreichen. Bei Erklärung der Sachlage dürfte das kein Problem sein. LG Betzy

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Hallo fipsine,

meine Gyn. hat mir 2010 nach Blutungen in der 7. Woche der SS und einer Thrombose ein Beschäftigungsverbot erteilt [ab der 8.Woche]. Sie erwähnte jedoch auch, dass es eigentlich erst ab einer "sicheren" SS-Woche ausgestellt wird..inwiefern sicher auch sicher ist, liegt dann im Ermessen des Arztes.
Das ist einfach ein Mini-Formular vom Arzt/Gyn. [kann auch der Hausarzt ausstellen] auf dem vermerkt ist, von wann bis wann du ein Beschäftigungsverbot hast und wann es endet. [Ein BV endet mit Beginn des Mutterschutzes]. Du erhältst während dieser Zeit dein Grundgehalt - mein Arbeitgeber hat sich das Gehalt von der KK zurückgeholt, ob das immer so ist, weiß ich nicht.

Ich wünsche dir Glück :-)

Sambal

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Ein BV kann sowohl der Arbeitgeber aussprechen als auch der Arzt. Aber beides geht erst, wenn die SS festgestellt wurde, das bedeutet, dass auf dem US eine Herzaktion sichtbar sein muss. Vorher ist nur eine Krankschreibung möglich. Aber eine Herzaktion sieht man ja schon in der 7. SSW, also wäre es ja bei dir bald so weit.

Wünsche dir alles Gute!!!