PKV: Nach missed abort keinen Anspruch auf 3 neue Versuche???

Guten Morgen #winke

Habe gerade mit meiner PKV geredet und bin etwas sauer :-[

Sowohl im Beihilferecht als auch bei den GKVs gilt: Kommt es zu einer Schwangerschaft, egal ob diese mit einer normalen Geburt endet oder durch eine Fehlgeburt, hat man erneuten Anspruch auf 3 Versuche.

Ich habe jetzt 1 ICSI und 3 Kryos hinter mir. Die letzte Kryo endete mit einer Fehlgeburt in der 9. SSW.

Die PKV würde auch die Kosten für die Kryos zahlen, wenn wir diese als Versuch auf das genehmigte Kontingent von 3 Versuchen anrechnen lassen würden. Bisher habe ich nur die eine ICSI dort geltend gemacht und die Kryos haben wir selbst gezahlt.

Von der GKV und auch von der Beihilfestelle haben wir jeweils neue Kostenzusagen bekommen über erneute 3 Versuche.

Habe eben meine PKV angerufen und gefragt, ob ich auch dort einen erneuten Anspruch auf 3 neue Versuche habe. Dann würde ich nämlich die Rechnungen für 2 Kryos dort einreichen, hätte dann 3 Versuche abgerechnet. Da die letzte Kryo mit einer Schwangerschaft und einem missed abort endete, hätte ich dann erneuten Anspruch auf 3 Versuche.
NEIN! Nur wenn die Schwangerschaft mit der Geburt eines lebenden Kindes endet, wäre der Versicherungsfall abgeschlossen und ich hätte Anspruch auf 3 neue Versuche für ein Geschwisterchen!

Gut, dass ich erst die eine ICSI dort eingereicht habe. Die Kryos sind ja wesentlich billiger und die zahlen wir dann eben, wie alle anderen auch, aus eigener Tasche.

Aber stellt euch vor, das wäre die 3. ICSI gewesen, dann wäre es jetzt vorbei! Und die Beihilfestelle und GKV würden erneute 3 Versuche zahlen. Ich glaube dann würde ich einen Anwalt einschalten.

Welche Erfahrunge habt ihr gemacht? Ist das richtig, was die Sachbearbeiterin mir da erzählt hat?

LG Kathy

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Das ist völliger Quatsch!
Und die Kryos reichst du erstmal nicht ein.!Dazu können sie dich nicht zwingen.
Ich würde penetrant bleiben, zur Not den Vorgesetzten verlangen und mit dem RA drohen!

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Hi Kathy!

Zur PKV kann ich dir nicht wirklich etwas sagen, weil wir beide gesetzlich versichert sind und uns die KK immer die Versuche wieder gutschreiben musste. 3 ICSI's... 1. war ein Frühabort (darf nicht erstattet werden, weil es keine klinische Schwangerschaft war) 2. und 3. ICSI wurden uns wieder gutgeschrieben. Die 4.ICSI müssen sie uns auch wieder gutschreiben... mal sehn wie lange die KK dies noch mitmacht.#zitter
Wir waren ja immer Erfolgreich... nur sollte es nie bis zum Schluss halten.

Das die PKV sich öffters anstellt habe ich schon ein paar mal gehört. Manches mal muss man leider dort mit dem RA drohn. In einem anderem Forum hatte ich mal gelesen, dass es da extra einen RA für gibt der sich nur mit der PKV und künstlicher Befruchtung beschäftigt. Leider kann ich dir dazu auch nicht mehr sagen.

Ich hoffe, dass du noch aufschlussreiche Antworten bekommst.

Viele liebe Grüsse

demelle mit 4 #stern im Herzen

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Bei der GKV gilt: Kommt es zu einer biologischen Schwangerschaft, heißt im US sichtbar, und dann zu einem Abort, dann bekommt man diesen einen Versuch zusätzlich.
Erst mit der Geburt eines Kindes bekommt man drei neue Versuche.

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stimmt, du hast recht, ich hab mich vertan.
den einen müssen sie aber gutschreiben!

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wir sind gkv und hätten für unseren MA einen weiteren versuch bekommen. aber auch nur den einen, selbst wenn es wieder zu einem MA kommt.
nach der geburt meines sohnes habe ich drei neue versuche bekommen.

lg