Wer kennt sich aus mit Blastozystentransfer und Embryonenschutzgesetz?

Ich hatte am Montag PU, es konnten 9 EZ gewonnen werden, davon haben sich 6 befruchten lassen. Als ich im IVF Labor angerufen habe, hat man mir nur gesagt, dass ich Samstag zum Blasto Transfer kommen soll.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was passiert jetzt mit meinen 6 Eizellen? Sind jetzt schon 4 eingefroren und 2 dürfen sich weiter entwickeln? Aber was ist wenn die beiden nicht durchhalten bis Samstag? Das Embryonenschutzgesetz besagt doch, dass man nur im Vorkernstadium einfrieren darf.

Wer kennt sich damit aus?

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Hallo
Ich denke mal das die 6 Eizellen jetzt weiterkultiviert werden und dir dann 2 Blastos eingesetzt werden. Der Rest wird verworfen. Dies machen nen paar Kliniken in Deutschland aber nicht alle.

Wenn die Klinik das nicht macht dann werden jetzt 4 eingefroren und 2 zur Blastos weiterkultiviert. Schaffen sie es nicht wird halt trotzdem transferiert und der Versuch geht wohl Negativ aus. Dies kann aber auch bei Blastos passieren

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Danke für deine Antwort. Ich glaube es wird genau so ablaufen wie du geschrieben hast. Ich finde es nur befremdlich das man eher befruchtete Eizellen verwerfen darf, bevor man sie eben doch kryonisiert.

Naja, ich hoffe wir haben am Samstag 2 schöne Blastos #zitter#zitter#zitter

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Das Problem ist halt das in Deutschland ein einfrieren von Blastos verboten ist.

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Hallo!
Meine Klinik friert auch Blastos ein, aber nur aus der Not heraus!
Wenn ich 10 EZ habe werden so ca 5 oder 6 eingefroren und der Rest kultiviert.

Habe ich aber nur so um die 5 EZ werden alle kultiviert und wenn mehr als 2 Blastos rauskommen, dann werden diese eingefroren.
Bin selbst noch nicht ganz durchgestiegen. Aber eigtl sollte das EschG den Embryo schützen und nicht zum Verwerfen auffordern.
Wäre froh, wenn's mal je einheitliche Gesetzeslage geben würde...

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Ich sehe das genau so! Wie kann man lieber verwerfen, bevor man sie einfriert. Ich werde das nie verstehen. Andere lassen Abtreiben bis zur 12. Woche, aber ein 2 Zeller darf nicht eingefroren werden, hääää???? Ist ein Zellhaufen besser geschützt, als ein fertiger Fötus? Beschäftige mich gerade sehr mit dem Embryonenschutzgestz. Ich verstehe schon, das man das gesetzlich regeln muss, weil es sonst wahrscheinlich viel Missbrauch geben würde, aber manche Dinge verstehe ich einfach nicht.

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Weil sie einfach zu schlecht zum einfrieren und wieder auftauen sind. Ich bin ehrlich gesagt froh, wenn es so ist, dass sie befruchteten Eizellen nicht so gut sind und sie nicht eingefroren werden. Denn sonst hat man Hoffnung bei der Kryo, die dann aber eh gegen Null geht.

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Bei uns hätten sie auch Blastos eingefroren, war aber nichts übrig. Wir hatten 6 kultivieren lassen (war in Deutschland)

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Hier kannst Du es nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eschg/gesamt.pdf

Das Verbot ergibt sich aus §1 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG.

Nach §8 Abs. 1 ESchG ist ein Embryo aber erst ein solcher nach der Kernverschmelzung, daher werden immer mehr Eizellen versucht zu befruchten und alle überzähligen, wenn vertraglich vereinbart, im Vorkernstadium eingefroren. Zu dem Zeitpunkt sind sie noch kein Embryo im Sinne des Gesetzes ... Ansonsten werden sie vernichtet.
Das Vernichten ist kein Straftatbestand im Sinne des ESchG, daher zulässig.

Das ist ein Widerspruch zur Abtreibungsregelung, ja, lebt daher auch den einschlägigen Diskussionen zum Thema Stammzellforschung usw. immer wieder auf. Die Rechtslage in Deutschland ist aufgrund des ESchG ist aber eindeutig und auch einheitlich.
Die Embryonen sind zu schützen. Wer mehr als drei über das Vorkernstadium hinaus kultiviert macht sich strafbar.

Wie sinnvoll das alles ist, nun, darüber kann man streiten. Die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch werden übrigens anderweitig begründet - hier wird das Recht der Schwangeren über das Recht der Embryonen gestellt.

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Und trotzdem werden in mehreren Praxen 6 weiter kultiviert.

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Wo kein Kläger ... ich würde als Patient ganz sicher auch nicht meine Praxis verklagen, wenn die sich zu meinem Wohl über die Grenzen hinaus bewegen!
Oder?
;-)

Außerdem sind die Strafen gering ("Freiheitsstrafe bis zu drei jahren oder einer Geldstrafe"), so dass selbst bei Klage, die Folgen aus der Portokasse bezahlt werden können ... man darf und sollte nicht vergessen, dass man mit der Reproduktionsmedizin auch gut Geld verdienen kann ... es gibt genügend Unglückliche, die alles für ein Kind tun ...