Gerichtsurteil Kosten der Künstlichen Befruchtung von Steuer absetzbar

Hallo Mädels,

habe gerade einen Artikel in der Zeitung gelesen der für uns alle sehr interessant sein dürfte.


Ehepaare können die Kosten für künstliche Befruchtung künftig von der Steuer absetzen. Das berichtet „Der Spiegel“. Der Bundesfinanzhof habe der Klage eines Paares stattgegeben, das 21 345 Euro für eine künstliche Befruchtung gezahlt und diese Kosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht habe. Aufgrund einer Krankheit konnte der Ehemann keine Kinder zeugen. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, will sie eine fehlende Körperfunktion des Ehemannes ersetze.

LG

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Also wir haben im letzten Jahr die Versuche auch bei der Steuererklärung
angegeben und auch nen Teil zurück bekommen!

LG steffi

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Sorry dachte das ist neu.
Wir sind sind seit 1 1/2 Jahren am üben und sind bis jetzt noch bei meiner FÄ da bekomme ich grad Clomi dann Predalon zum auslösen und dann noch Dupostan. Hab mir ne Frist gesetzt im Mai werde ich einen Termin in einer Kiwu machen.
Daher Neuland für mich.

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Beware alle Belege der Medikamente und Rechnungen der Behandlung auf.
Kannst Du nächstes Jahr bei der Steuer angeben.

LG Steffi

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ist bei uns der selbe fall und wir haben das letztes jahr auch alles abgesetzt.

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Hallo !

eigentlich kann man die Kosten schon jetzt von der Steuer absetzen... mir klingt der Artikel eher nach einer ICSI mit FREMDsperma. Das wäre für die Paare, die es trifft nat. super, weil die eh schon alles allein zahlen müssen - so bekommen sie wenigstens nen Teil von der Steuer zurück.

GGLG!K.

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wir haben mit fremdsperma behandelt und schon letztes jahr abgesetzt

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Dann hattet ihr vermutlich einfach einen nachlässig Finanzbeamten. Eigentlich konnte man bisher bei einer Behandlung mit Fremdsperma die Kosten nicht absetzen und das hat das Urteil nun korrigiert ;-)

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Das konnte man doch schon immer, die künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen...?! Das haben wir 2009 schon gemacht... #gruebel

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Hey
das konnt man schon immer!
NUR ist das ganze Einkommensabhängig. Aber ansetzen würde ich das auf jeden Fall.

Lg Nadine

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mal ne dumme frage: wo gebt ihr das denn an?
ich hab es jetzt bei außergewöhnliche belastungen (krankheitskosten) angegeben. wirkt sich aber erst ab 8400 euro aufwärts aus :-[ wo kann man denn da fahrtkosten mit ansetzen?

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Das machen wir schon seit Jahren.

Neu ist allein, das man auch bei der Nutzung von Fremdsperma dies von der Steuer absetzen kann.

Grüße