Elterngeld Frühchen/ Mutterschaftsgeld

Irgendwie blick ich das nicht so ganz. Dadurch das ich Frühchen habe verlängert sich mein Mutterschaftsgeld vom 26.11.15 bis 31.3.2016 mein Baby ist am 05.12. geboren. Ich will 2 Jahrr Elterngeld plus und mein Mann 2 Monate Elterngeld. Ich hab ja dann Anspruch auf 22 Monate Elternzeit seh ich das richtig das die dann trotzdem nur bis 05.09.17 geht also ab Geburtsttermin gerechnet auch wenn es wegen dem Mutterschaftsgeld ja dann gar keien 22 Monate Elterngeld sind?

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Huhu ;)
Ich habe das hier in dem Forum vor Kurzem auch mal nach gesucht... wir sind ja in der selben Situation.

So wie ich es verstanden habe, liegst du richtig.
Das Mutterschaftsgeld/Muterschutzzeit verlängert sich dementsprechend.

Aber man bekommt dann nicht noch länger Elternzeit. Sondern genauso wie du es berechnet hast bis zum 5.12.17
Es wird dann quasi anders benannt. Bzw.man bekommt ja länger mehr Geld dadurch. Das habe ich zumindest als sehr positiv gesehen :D

Zumindest habe ich es genauso verstanden wie du :)
Schauen wir mal, ob uns wer korrigiert hier :)

LG Mery

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Naja...länger mehr Geld stimmt ja so nicht. Mein Kind kam 4 Monate zu früh. Für solche Extremfrühchen gelten die gleichen Regeln, wie für Kinder, die "nur" 5 Wochen zu früh kommen.

Mein Mutterschutz war pi mal Daumen ja schon um an seinem errechneten eigentlichen Geburtstermin. Somit habe ich dann doch finanzielle Einbußen, da ich 7 oder 8 Wochen weniger mein volles Gehalt bekommen habe.

Und fast 4 Monaten von meinem Erziehungsjahr waren auch schon um bevor mein Baby nach Hause kam.

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Huhuuuu...also ich versuch es dir mal an dem Beispiel meines Sohnes zu erklären :)! Mein kleiner Prinz kam am 22.5.15 zur Welt(8Wochen zu früh), also bevor ich überhaupt in den Mutterschutz kam. Somit hatte ich die 8 Wochen nach Geburt + die 6 Wochen von vor der Geburt + 4 Wochen, welche man aber nur bei einer Frühgeburt bekommt. Also insgesamt 18 Wochen Mutterschutz, was heißt länger volles Geld vom Arbeitgeber. Gleich an den Mutterschutz beginnt die Elternzeit. Diese beginnt jedoch ab dem Geburtstermin des Kindes. Also bei dir bis 5.12 :)! Somit bekommst du 1 Monat mehr Geld, was aber nichts an der Elternzeit ändert. Ich hoffe ich konnt dir helfen und ich hab es nicht zu kompliziert gemacht :)

Alles Gute für euch :)