Versiegelte Fläche überschritten!

Hallo,

wir sind angeschwärzt worden, dass wir die Fläche im Garten, die wir hätten versiegeln (sprich: pflastern) durften überschritten haben.

Frage:
Welche Folgen kann das im schlimmsten Fall für uns haben?
Rückbau? Strafzahlung? Rückbau und gleichzeitig Strafe zahlen? Zusätzliche Drainagelegung? Ersatzpflasterung durch verrieselfähige Steine?

#danke für Eure Antworten

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Oh, uns wollte man auch anschwärzen. Tja, aber da wir eine Regenwassernutzungsanlage haben zählt unser Haus nicht mit zur versiegelten Fläche. :-p Wir hatten uns mal informiert.

Wir hätten sonst zurückbauen müssen und evtl. mit einer Strafe rechnen müssen. Ich glaube Öko-Steine zählen nicht als versiegelt und eine Drainage hat damit nichts zu tun.

Wir dürfen max. 45% des Grundstücks versiegeln.

LG Ina

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Wir haben eine eigene Bio-Kläranlage und müssen trotzdem die Auflagen einhalten#kratz.

Zurückbauen wäre das Schlimmste#schock.

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Wie funktioniert denn die Biokläranlage?
Bei uns läuft das gesamte Regenwasser vom Dach in die Zysterne. Davon nehmen wir das Wasser für die Toilettenspülungen, die Waschmaschine und die Gartenbewässerung.

Dadurch fällt ja kein Regenwasser vom Dach an das wir irgendwohin versickern lassen müssen.

LG Ina

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