Kündigung wegen Eigenbedarf - Jetzt geht der Tanz so richtig los!

Hallo!

Wir bewohnen z.Zt. eine Wohnung im Haus das meinem Mann zu 1/4 gehört (1/4 meinem Schwager -wohnt auch im Haus- und 1/2 meiner Schwiegermutter). Also, im Haus wohnen wir, mein Schwager mit seiner Freundin, die Oma meines Mannes (lebenslanges Wohnrecht) und 2 kleine Wohnungen sind vermietet. Wir sind vor 5 Jahren in diese Wohnung eingezogen (zu zweit, damals waren wir "frisch" zusammen; von heiraten und Kindern war eigentlich noch lange nicht die Rede...). Naja, 2005 kam der Nachwuchs und jetzt drubbeln uns zu dritt auf 60 qm. Es ist kaum möglich Ordnung zu halten. Wir würden gerne eine der vermieteten Wohnungen dazunehmen, wir hätten dann ca. 100 qm.
Wir haben dem Mieter also wegen Eigenbedarfs unter Einhaltung aller Fristen zum 30.11.2007 gekündigt, und Aufgrund des bis dahin angenehmen Mietverhältnisses ihm unsere Hilfe angeboten etc.

Wir bekamen ein Schreiben seiner Anwältin, in dem er den Eigenbedarf versteht und unsere Hilfe gerne annimmt eine neue Wohnung zu finden und ihm beim Umzug zu helfen. Er hat nun kurzfristig eine neue Wohnung gefunden, welche er zum 01.08.2007 beziehen kann und möchte. Soweit – so gut. Wir haben ihn dann darum gebeten eine kurze, schriftliche Kündigung zu schreiben, (damit dann alles richtig und ordentlich über die Bühne geht) und wir würden dann auf die eigentlich von ihm einzuhaltenden 3 Monate Kündigungsfrist verzichten. Eine Aufhebung des Mietverhältnisses zum 31.07.2007 in beidseitigen Einvernehmen sozusagen… Will er aber nicht. Denn damit würde er ja auf evtl. Rechtsansprüche verzichten (z.B. wenn wir die Wohnung nicht selbst nutzen sondern an dritte einfach weitervermieten würden – was wir aber mit Sicherheit nicht tun werden, denn wir brauchen den Platz). Auf den Hinweis hin, das sein Mietverhältnis mit uns ohne entspr. Kündigung seinerseits dann erst zum 30.11.2007 endet, sagt er:“ Ist mir doch egal, Miete zahle ich jetzt sowieso nicht mehr! Ich habe bei der Bank bereits 150.000 Euro schulden, da tun mir das bisschen Mietschulden auch nicht mehr weh! Und die evtl. Gerichts-/Anwaltkosten zahlt mir eh das Amt!“ (Er ist AlgII-Empfänger).
Weiter behauptet er, die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 nicht erhalten zu haben. Wir haben ihm diese aber bereits 2-mal persönlich in den Briefkasten gesteckt! Und die zu viel bezahlte Differenz von ca. 50 Euro haben wir Ihm auch wieder zurück überwiesen (Anfang diesen Jahres).
Ergo: Er hat die Miete bereits für diesen Monat schon nicht überwiesen und ich bezweifle, das wir sie noch bekommen werden… Kaution wurde nicht hinterlegt, denn den Mietvertrag haben wir mit dem Haus übernommen. Mein Mann wird ihm heute (das 3.mal!!!!) die Nebenkostenabrechnung persönlich überreichen, neben der Mahnung für die fällige Miete. Das wir unter diesen Umständen auch keine Lust mehr haben ihm beim Umzug behilflich zu sein, brauche ich doch wohl nicht extra zu erwähnen, oder (mein Mann hatte schon Helfer und Umzugswagen mobilisiert)?

Was können wir tun? Verwirkt er nicht mit seinem Verhalten eh nicht seine Rechtsansprüche auf evtl. Schadensersatz (den er sowieso nicht bekommen wird – da wir die Wohnung definitiv selbst nutzen werden)???

Liebe Grüße,
Michelle

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Hallo!

Blöde Situation, aber in diesem Fall würde ich sagen: Lasst ihn ausziehen und nehmt es hin wie es ist. Er wird die 3 Monate nicht zahlen.
Nebenkostenabrechnung würde ich nicht persönlich überreichen sondern lieber mit Einschreiben oder eben dem Empfang des Schreibens quittieren lassen. Traurig, dass es dann immer so kommen muss.

Umzugshilfe würde ich dann aber auch keine mehr leisten. Wie das alles rechtlich aussieht, weiß ich nicht.
Blöde Sache und ich hoffe der Mietausfall ist nicht zu drastisch. Aber was ich mich frage: Wenn er vom Amt lebt, dann zahlt das Amt doch auch sicher seine Miete oder??? Wendet euch dann doch an das zuständige Amt.

Viel Glück und alles Liebe!

2

Hallo!

Danke für deine schnelle Antwort.

Ja, aber das Amt überweist die Miete ja an ihn und er müsste diese ja an uns weiterleiten...
Aber vielleicht kann man da was machen, da hast du recht! Danke für den Tip!!!!

LG,
Michelle

9

Hallo,

sorry ich mische mich mal kurz ein.

Er bekommt zwar das Geld vom Amt aber er muss es auch an den Vermieter weiterleiten. Kürzt er es eigenmächtig oder zahlt gar nicht, dann muss er es an das Amt zurückzahlen.

Den Fall hatte ne Bekannte von mir. Die hatten nen Mangel in der Wohnung und sie kürzte die Miete. Der Vermieter informierte darüber das Amt. Die holten sich das Geld von meiner Bekannten wieder.
LG Mona

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Ich verstehe nicht so wirklich, warum Ihr eine Kündigung von ihm verlangt. Ihr habt doch gekündigt und könntet froh sein, wenn er früher raus ist....

Gruß,

Andrea

4

Ja, WENN er denn dann auch raus ist!

Wenn er nicht kündigt, besteht dieses Mietverhältnis ja offiziell weiter (ob er nu Miete zahlt oder nicht) und wir können/dürfen ja dann nicht bis zum 01.12.2007 in die Wohnung rein, weil er sie ja noch gemietet hat.
Sprich: 4 Monate (höchstwahrscheinlich) keine Miete und keine Nutzung Unsererseits möglich!

Gruß,
Michelle

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Meine Güte, warum machst Du Dir so einen Kopf?

Man braucht in dieser Welt etwas mehr Nerven, Dinge einfach mal auszusitzen. Das gilt ganz besonders für Behörden & Rechtsangelegenheiten.
Wenn er raus ist, zieht ihr einfach in die Wohnung ein und aus die Maus.
Wenn er will, dann soll er doch klagen. Das wird er ohnehin nicht machen, das zahlt ihm auch kein Amt, denn er ist ja nicht obdachlos.

Mein Vater ist Jurist und arbeitet bei einer öffentlichen Behörde. Du wirst nicht glauben, was der schon alles ausgesessen hat bzw. mittels Widerspruch und drauf ankommen lassen von Gerichtsverfahren erreicht hat. ;-)

Wenn wir als Kinder (aus Versehen, hatten ein Monatsticket) mal in der Bahn schwarz gefahren sind und erwischt wurden, mußten wir nie zahlen, weil er Stundung der Zahlung über uns Taschengeld beantragt, das hieß dann für die Bahn ca. 1-2 DM pro Monat. Die haben dann jedes Mal dankend auf die Gesamtsumme verzichtet. :-p
Letztes Jahr wurde er in einer 30ziger Zone mit 49 km/h geblitzt. Da hat er es dann auf eine Klage ankommen lassen, weil die Straße zwischenzeitlich in eine 50ziger Zone geändert wurde und er einen Nachweis verlangt hat, daß das nicht schon damals eine 50ziger Zone war.

Ich könnte Dir doch Dutzende Geschichten dieser Art erzählen.

Man muß sich nicht immer haarklein an das Gesetz halten bzw. gibt es da auch soviele Lücken und Möglichkeiten, durch Einsprüche alles zu behindern. Eurer (Ex)Mieter hat das offensichtlich genau raus, ihr noch nicht.
Dickeres Fell und etwas mehr Frechheit ist angesagt!

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Hallo!

Leider ist man als vermieten immer der A... Ich würde froh sein, wenn er geht.
Wir hatten viel mehr ärger mit der Eigenbedarfskündigung#augen Unsere Mieter hätten es um ein Haar geschafft, dass wir uns was anderes suchen hätten müssen, also nicht mal in unser EIGENTUM einziehen können#schock#augen. Naja ist nochmal gut gegangen, aber frage nicht was wir für Kosten hatten, die wir dann selbst getragen haben nur damit wir rein konnten#augen Ich könnte immernoch in die Luft gehn wenn ich dran denk:-[

Grüße
Lieserl

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Hallo

Zu der nicht gezahlten Miete würde ich sofort die Arge informieren.

Zwar bekommt er die Miete aber nur zur weiterleitung an euch.

Ferner würde ich die informieren das das Mietverhältnis bis 30.11 besteht und drum bitten das sie das Geld direkt an euch bezahlen.

Sowas machen die auch wenn der Mieter nicht zahlt.

Dem Typen ziehen sie das Geld natürlich gleich ab.

Den Mieter würde ich auch über den Schritt informieren und wenn er keine Kündigung schreibt ist es sein Pech.

Gruß Arienne

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Bis zum Novenber? Warum das? Er hat doch zum 1.8. eine neue Wohnung und die Vermieter sind doch froh, wenn er so früh wie möglich auszieht.

Gruß,

Andrea

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Hallo, Andrea!

Der Mieter kann ausziehen wann er will (sogar heute oder morgen wenn er will), das ändert aber nichts an einem bestehenden Mietverhältnis! Dazu muß er der Aufhebung des Mietvertrages zustimmen oder aber eine Kündigung schreiben. Das will er aber beides nicht, weil er in beiden Fällen (!!!) die Rechtsansprüche verlieren würde.
Wir haben gestern nochmal mit ihm gesprochen. Er wird wohl definitiv zum 01.08.2007 umziehen, lässt aber das Mietverhältnis mit uns weiterhin bestehen, wohlwissentlich das er die kommenden Mieten nicht zahlen kann und wird.
Jetzt hab ich mich aber woanders schlau gemacht und es ist wohl so, das wenn er 2 Monatsmieten nicht gezahlt hat, wir ihn fristlos kündigen können. Und erst dann (!!!!) dürfen wir rechtlich gesehen erst die Wohnung nutzen, und er hat trotzdem seine Rechtsansprüche verloren, weil er zuerst vertragsbrüchig geworden ist. Was mich ärgert ist, er wird sowieso kein Schadensersatz bekommen wegen des Umzugs weil

1. Wir die Wohnung definitiv selbst nutzen werden
2. Er sich selbst ins Aus schiesst

Es ist nur die Frage, wie hoch unsere Kosten sind, auf denen wir selbst sitzen bleiben obwohl es völlig unnötig ist!

Wenn er sagen würde: "Pass auf, ich ziehe zum 1.8. aus und ihr könnt dann rein!" Wäre alles super. Wir würden das schriftlich festhalten und gut ist - DAS MACHT ER ABER NICHT!!! Und würden wir die Wohnung ohne seine Zustimmung nutzen, machen WIR UNS STRAFBAR!