Hilfe! Geschirrspüler kaputt - Bagatellschaden

Hallo,

wir wohnen in einem Haus zur Miete, ziehen aber in zwei Monaten um. Nun ging der Geschirrspüler kaputt. Die Mieter verlangen von uns nun 200€ Reparaturkosten. Allerdings steht im Mietvertrag, dass die Obergrenze für kleine Instandhaltungen pro Reparatur 75€ betrifft und maximal 200€ pro Jahr. Also brauchen wir nur die 75€ bezahlen oder können die Mieter die 200€ ausschöpfen, weil wir ja eh bald wegziehen?#kratz

Lg Anika

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Seid Ihr Mieter oder Vermieter???
Falls ersteres der Fall ist, würde ich es so auslegen, dass Ihr nur 75 EUro zahlt, allerdings ist die Frage, wie "kleine Instandhaltung" definiert ist. Steht das wortwörtlich so im Vertrag?

Gruß,

ANdrea

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Also hier im Mietsvertrag steht wortwörtlich:

1) Bagatellschäden sind kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter auf eigene Kosten fachgerecht auszuführen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.

2) Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden z.B. an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas (soweit vorhanden), den Heiz-, Küchen- und Kocheinrichtungen, den Fenster-, Fensterschiebetüren- und Türverschlüssen, Markisen sowie Rolläden.
Die Obergrenze für kleine Instandhaltungen beträgt pro Reparatur 75 € und maximal 200€ (jeweils inkl. MWST.) pro Jahr.

Ich blick hier überhaupt nicht durch. Also zählt das jetzt zu "kleinen Bagatellschäden" oder nicht?#kratz

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Nö, als als Batelle zählt es ja nur bis 75 Euro.

Gruß,

Andrea

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Hallo,

ihr müsst gar nichts zahlen, da die Reparatur über EUR 75 kostet.

Diese Grenze ist eine alles oder nichts Grenze und nicht eine Beteiligungsgrenze.

mork

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Kann mich nur anschliessen.
In unserem Mietvertrag war es genau so und alles was über der Grenze lag, wurde voll übernommen, weil es eben kein Bagatellschaden mehr ist.

Gruss. Alla

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Also hier im Mietsvertrag steht wortwörtlich:

1) Bagatellschäden sind kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter auf eigene Kosten fachgerecht auszuführen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.

2) Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden z.B. an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas (soweit vorhanden), den Heiz-, Küchen- und Kocheinrichtungen, den Fenster-, Fensterschiebetüren- und Türverschlüssen, Markisen sowie Rolläden.
Die Obergrenze für kleine Instandhaltungen beträgt pro Reparatur 75 € und maximal 200€ (jeweils inkl. MWST.) pro Jahr.

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