Baugenehmigung scheitert an feuerwehrzufahrt....

Hallo ihr lieben,

wir haben vor zwei Wochen unsere Baugenehmigung eingereicht. Heute kam der Hinweis, dass die Feuerwehrzufahrt nur 2,50 m beträgt und das wäre zu wenig. Nun zu den Eckdaten: Wir bauen in zweiter Reihe, dazu gehört ein 4 m breiter Weg den wir uns mit den Nachbarn teilen. Uns gehört 2,50 m denen 1,50 m. Wir haben Dienstbarkeiten beim Notar eintragen lassen, Geh und Fahrwegrecht. Also woran hängt sich das Bauamt auf? Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht irgendwelche Tipps?

Danke


Franzisch

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Hallo!

Wir hatten auch das Problem und bei uns wurde neben dem eingetragenen Wegerecht eine Erklärung aller Parteien (wir und die Nachbarn) verlangt, dass es sich bei dem Weg um eine gemeinschaftliche Feuerwehrzufahrt und Stellfläche handelt. Diese darf dann allerdings nicht durch einen Zaun geteilt werden, sondern muss in voller Breite zur Verfügung stehen (wir hatten übrigens einen 3m breiten Weg plus 3m vom Nachbarn, der aber trotzdem bemängelt wurde).

Ansonsten hilft auch ein Anruf beim örtlichen Brandschutzbeauftragten (bei der Feuerwehr nach fragen), der sich die Sache vor Ort ansieht und dann seine Meinung dazu äußert. Bei uns hat die Aussage des Brandschutz geholfen, das Bauamt davon zu überzeugen, dass einer Baugenehmigung aus Brandschutzgründen nichts im Wege steht.

Aber 2,50m sind auch eigentlich wirklich zu wenig, 3m sollten es sein. Im Falle eines Falles wird das verdammt eng (mein Mann ist bei der Feuerwehr ;-)). Aber vielleicht geht es über das Wegerecht und die gemeinsame Feuerwehrzufahrt mit dem Nachbarn.
Ach ja, bei entsprechend großer Entfernung zur Straße (bei Hinterbebauung möglich), kann es noch passieren, dass eine große Stellfläche für Einsatzfahrzeuge (insbesondere die Drehleiter) gefordert wird (in unserem Fall 6x12m, die wir glücklicherweise eh vor dem Carport haben).

Viel Glück!

LG stepmaus

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Hallo,

ihr wollt ernsthaft hinterbauen? Hast du mal mit Leuten gesprochen, die das gemacht haben? Alle die ich kenne, haben im Laufe der Zeit Ärger mit denen auf dem Vordergrundstück bekommen: man darf nicht mehr aufs Grundstück fahren, die Bäume sind zu hoch, Grillen wird verboten ... ein Streit jagt den nächsten.

Ich würde nie im Leben hinterbauen. Entweder richtiges Grundstück, oder eben nicht.

Schaut euch die Leute vorne genau an!

lg

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Hallo Mäuschen,

ja wir haben uns das gut überlegt. Das hat auch Vorteile. Wir sind nicht direkt an der Straße haben nicht den Lärm und es ist auch sonst recht abgeschieden. Ich kenne viele Leute bei denen das gut klappt. Zum Anderen gehört uns der Weg, die vorderen haben damit gar nichts zu schaffen. Der Weg ist extra und ist eingezäunt, von daher haben sie gar kein Mitspracherecht. Wir teilen uns den Weg mit den Nachbarn neben uns die auch in zweiter Reihe bauen und sollte es Streit geben gehören uns immerhin 2,50 m und den anderen nur 1,50 m und darüber werden sie schlecht mit Auto hinweg kommen.

Liebe Grüße

Franzisch

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Wir haben auch in 2. ter Reihe gebaut. Bei uns ist der Privatweg 3 Meter. Alle 4 haben in der länge des jeweiligen Grundstück 1,5 Meter die man aber mit einem Geh und Fahrrecht beim Notareintragen musste. Bei uns hatten Sie bedenke wegen der Müllabfuhr. Wir müßten ja 20 Meter mit dem Mülleimer laufen. Man die haben Probleme.
Also bei uns war das kein Problem.

nina

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Wie sieht es mit einer Baulast aus?
Die Dienstbarkeit ist privatrecht, regelt Beziehung zwischen den Eigentümern (Ihr dürft den Weg benutzen. Baulast öffentlich-rechtlich, Beziehung Eigentümer und Staat (Ihr könnt nicht verlangen über den Weg zu nutzen).

Das Baulastenverzeichnis wird beim Bauamt der Stadt geführt, dort könnt Ihr dann bei euch und dem Nachbarn (natürlich mit ihm) eine Baulast für die Zufahrt eintragen lassen.

Gerade wenn's um die Baugenehmigung geht, müssen oftmals noch neue Baulasten eingetragen werden (oder alte behindern euch).