Abschlagszahlung bei Hauskauf!

Hallo,

wir haben vor ein Haus zu kaufen. Der Vorbesitzer will jetzt anfangen zu bauen und wir können das Haus dann im Frühjahr 2008 beziehen. Wir wollen jetzt zum Notar um schon den Kaufvertrag zu machen. Nun wollen die Verkäufer aber eine Abschlagzahlung haben. So ca 50000 €. Zur Sicherheit falls wir abspringen. Wir haben aber doch den notariellen Vertrag. Ist das üblich das wir soviel zahlen sollen (Kaufpreis 180000 €). Ich meine das ist ja noch ein Jahr hin bis wir dort einziehen und wenn ich meine 50000 € nun noch auf ein Tagegeldkonto lege und verzinse, dann habe ich ja noch Gewinn und so wären die Zinsen ja futsch. Wäre nett, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen erzählen könntet.

Gruß

Puppensusi

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Hallo,

warum will der Vorbesitzer bauen und nicht ihr?
Verstehe ich nicht, aber gut!

Auch würde ich nicht vorher bezahlen, ihr seid doch auch gebunden mit einem Kaufvertrag!

Conny

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Ganz einfach, weil denen das Haus zu groß ist und wir einfach nicht bauen wollten und das Haus für unsere Bedürfnisse passt.

Gruß

Puppensusi

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der kaufvertrag ist die sicherheit!
in dem wird auch das auszahlungsdatum festgelegt, in eurem fall 2008.

würde ich auf keinen fall mit machen, bei so nem mist.

der braucht doch nur euer geld zum bauen!

was ist wenn er das ausgibt, und dann ist irgendwas mit dem haus ....brennt ab oder so. oder er hinterläßt irgendwelche schäden. meinst du dann siehst du deine 50000 wieder?

es gibt auch andere häuser, ich würde jetzt schon abspringen!

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Auf keinen Fall würde ich da was im Vorhinein bezahlen.
Ihr habt einen Notar-Vertrag und das Geld kann nach Schlüsselübergabe fließen, aber keinen Tag eher.

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Wie schon gesagt, reicht der *unterschriebene* Vertrag vollkommen aus. Üblicher Weise wird gezahlt wenn die rechtlichen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen (bestätigt der Notar) und gleichzeitig mit der Zahlung die besenreine Übergabe des Objektes erfolgt (in den Vertrag als nicht vom Notar zu überwachende [nein, er kommt nicht raus und schaut sich an ob geräumt wurde] Fälligkeitsvoraussetzung reinsetzen).
Besitzübergang klassisch mit Kaufpreiszahlung.

Wenn der Verkäufer Angst hat, dass Ihr bei Fälligkeit nicht zahlen könnt, könnt Ihr Ihm ja die Finanzierungszusage eurer Bank vorlegen. Habt Ihr die noch nicht, würde ich auch an eurer Stelle den Vertrag noch nicht unterschreiben.

Geld gegen Ware, gilt auch hier. Euer Verkäufer kann sich ja eine Zwischenfinanzierung besorgen, bis der KP fällig wird. Er kann ganz einfach seinen Auszahlungsanspruch an eine Bank abtreten. Auf dem neuen Objekt wird er aber so oder so eine Finanzierung benötigen bzw. die alte übertragen müssen.
Dass wäre dann seine Sache das *vorher* mal mit seiner Bank zu besprechen.