Kann uns das der Architekt verbieten ?

Hallo Ihr Lieben,

haben bei unserem Bau mit Architekten nur Probleme gehabt das wir ihn rausgeschmissen haben und nun mit Gutachten und Anwalt etc gegen ihn vorgehen.

Jetzt will er uns anzeigen, sollten wir unser schlafzimmer beziehen da vor dem Schlafzimmer eine Terrasse ist die noch kein Geländer hat

Darf er das aus versicherungstechnischen Gründen ?

Grüssle

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also anzeigen wird er euch wohl nicht können - die polizei wird das wenig interessieren, ob ihr an eurem schlafzimmer ein geländer habt oder nicht!

aber er kann es eurer versicherung melden! dafür müsste er ja erstmal wissen, welche eure versicherung ist! und er muss ja auch erstmal wissen, ob ihr euer schlafzimmer überhaupt benutzt! aber rüstet euch doch für den fall der fälle und macht einfach ein provisorisches holz-geländer, so dass nix passieren kann! sprecht am besten mit eurem versicherungs-makler, wie ihr euch absichert, evtl reicht auch ein abschließbarer fenstergriff, so dass ihr behaupten könnt, dass das fenster immer abgeschlossen ist, also gar nix passieren kann! aber wie gesagt, am besten mit eurem versicherungsmenschen sprechen, der weiß das am besten!

ich glaube, dass ihr auch vom bauamt auflagen bekommen könnt, aber wenn er das beim bauamt meldet, dann bekommt ihr erstmal ein anschreiben, wo drinsteht, dass ihr das nicht dürft und dass ihr abhilfe schaffen müsst! drauf ankommen lassen könntet ihr's ja...

lg bianca

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ne kann er nicht! wir haben uns in letzer zeit immer mal häuser angeschaut und da waren viel schon bewohnt wo am balkon immer noch keine absperung war.

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Ach ?
Und daraus schließt Du, das es erlaubt ist ?

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Das ist ja ne logik! Dann kann ich jetzt unbehelligt klauen, bei rot über die Kreuzung und und und...

Gruß,

Andrea

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Ich denke, er wird wissen, was er darf. Und ich hab ganz dunkel da auch was im Kopf mit baurechtlichen Regelungen bzgl. der Sicherheit.

Baut ein provisorisches Geländer an und gut!

Gruß,

ANdrea

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hallo!

Wir haben auch noch kein Geländer am Balkon unserer Aufstockung. Dürften diese so aber auch nicht beziehen.
Man bekommt in solchen Fällen keine Bauabnahme.
Ich gehe mal davon aus, daß ihr einen Baugenehmigungspflichtigen Bau hattet oder?
Insofern könnte euer Architekt euch beim Bauamt anzeigen, daß ihr ohne Endbauabnehme eingezogen seit. Ob das die feine Art ist, nun ja!

Grüße
Nicole

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Hallo,

also, erst einmal ist der Architekt verpflichtet, euch auf die notwendige Anbringung einer Absturzsicherung hinzuweisen - ansonsten waere er haftbar wg. Verletzung seiner Sorgfaltspflicht als Fachmann. Und anscheinend hat er das mit seiner "Drohung" ja auch klar und deutlich getan...;-)

Das er Euch beim Bauamt anzeigen moechte, weil ihr vor Abnahme schon das betreffende Zimmer bezogen habt, ist natuerlich sehr kleinlich - zumal er haftungstechnisch bereits aus dem Schneider ist...#kratz

Letztendlich liegt die Haftung derzeit einzig und alleine bei Euch - solange, bis das Bauamt den Bau abnimmt. Doch ohne Gelaender, wir es das sicher nicht machen...

Bringt doch einfach eine Absturzsicherung an und gut ist. Das muesst ihr frueher oder spaeter ohnehin tun.

Alles Gute,

lG,

Summer.

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"Das er Euch beim Bauamt anzeigen moechte, weil ihr vor Abnahme schon das betreffende Zimmer bezogen habt, ist natuerlich sehr kleinlich - zumal er haftungstechnisch bereits aus dem Schneider ist... "


Da bin ich mir nicht so sicher. Für mich klingt das eher nach Selbstschutz. Wenn da wirklich einer abstürzt bin ich sicher, dass der Bauherr sich nicht mehr daran erinnern kann, vom Architekten auf die Gefahr aufmerksam gemacht worden zu sein.....

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Hallo,

ich weiß nicht, was Du mit "versicherungstechnischen Gründen" meinst, aber Tatsache ist, daß bei baulichen Vorrichtungen ab einer gewissen Höhe ein Geländer anzubringen ist.

Bezieht Ihr den Bau, obwohl der den baulichen Vorschriften entsprechende Zustand noch nicht hergestellt ist, kann die Baubehörde einschreiten (Nutzungsverbot, Bußgeld, etc.).

Und ja, selbstverständlich "darf" er das melden; ist vielleicht nicht besonders nett, aber naja...

VG
Susi

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Naja, wenn da einer abstürzt und sich die Ohren bricht, ist der Bauherr garantiert der Erste, der den Archtiekten vor den Kadi zieht (ob gefeuert oder nicht), denn unter seiner Verantwortung ist ja das Haus schließlich entstanden.

Die Anzeige des Architekten beim Bauamt hätte für mich weniger mit Gehässigkeit, sondern eher mit Eigenschutz zu tun....

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;-)

jetzt, wo Du es schreibst - genau das meinte ich mit meinem wirren gefasel!

lg,

andrea

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Hallo,

ich würde einfach den Griff an der Balkontür gegen einen abschließbaren austauschen. Fertig.
Das haben wir seit 5 Jahren so. (Es soll ja schonmal ein Bauherr nachts vom eigenen Balkon gefallen sein.) Unser Balkon ist sogar vor einem Kinderzimmer.

... und in 3 Wochen kommt nun endlich unser Geländer. :-)

Gefeuerte Architekten sind manchmal so. Wir hatten auch so einen Arsch. Der hat dann, weil er unseren Mängelanzeigen nicht nachkommen wollte, eine Anzeige beim Bauamt gemacht. (Die Mängel hatte er zu vertreten. Der Typ ist seit 4 Jahren auf der Flucht... ) Folge: Baustopp, weil Anzeige vorliegt. Der Bauamtsleiter kam am folgenden Arbeitstag selbst und....
gab die Baustelle sofort wieder frei.

Kopf hoch - Wird schon.

LG emma