Auslagenvorschuss für Sachverständen b. Gericht (2000 Euro)-normal?

Hallo,
habe eine kurze Frage zu einer Vorgehensweise vom Gericht.

Haben ein Haus gebaut, aber aufgrund von einigen (auch größeren) Mängeln, haben wir die Schlussrechnung nicht bezahlt. Ein Gutachten wurde von uns erstellt, dass Mängel vorhanden sind, aber Bauträger verklagte uns dennoch.

Beim Gerichtstermin wurde beschlossen, dass ein unabhängiger Gutachter diese Mängel anschauen sollte. Wir waren einverstanden (wir sind 3 Häuserparteien, es wurde sich geeinigt für alle 3 einen Gutachter zu nehmen, um die Kosten niedriger zu halten, weil wir natürlich auch z.T. gleiche Mängel haben).

Jetzt bekomme ich von Gericht ein Schreiben, dass ich Auslagenvorschuss von 2000 Euro für das Sachverständigengutachten leisten soll (insgesamt bei den 3 Parteien dann ein Gesamtbetrag als Vorschuss von 7000 Euro). Muss der Bauträger nichts vorschießen?

Jetzt ist meine Frage – ist dies wirklich normal??
Ich habe ja mit meinem Gutachten belegt, dass Mängel vorhanden sind…! Warum muss ich jetzt in Vorleistung gehen, er hat mich doch verklagt und er hat noch kein Gutachten erstellt, dass besagt, dass alles in Ordnung wäre.

Über schnelle Hilfe würde ich mich freuen.

Vielen Dank

amarilla

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Ich kenn es so das der Kläger den Sachverständigen zahlt

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Hallo,

das ist richtig so. Euer Privatgutachten zählt vor Gericht nicht, daher der neue Sachverständige. Da ihr euch darauf beruft, dass ihr aufgrund der Mängel nicht zahlen müsst, habt ihr auch die Kosten für den SV zu zahlen.

Die Kosten sind in üblicher Höhe. Er macht ja für jedes Haus ein Gutachten, das spart nur sehr wenig, dass es sich zum Teil um identische Mängel handelt.

lg

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heisst dies, dass nur wir in Vorkasse gehen müssen und der Bauträger, der uns verklagt hat nicht?
MFG amarilla

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Ja, genau das.

Jeder muß die für ihn günstigen Tatsachen vor Gericht beweisen und ggf. den Gutachter dafür bezahlen. Da ihr euch auf die Mängel beruft, müsst ihr auch in Vorkasse gehen. Ist leider so.

Wünsche euch viel Erfolg mit dem Prozess.

lg

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