Wir bekommen plötzlich das Grundstück nicht !!

Hallo !

Ich bin gerade stinksauer und ärger mich schwarz ! Seit Wochen ist uns ein Grundstück hier in einer benachbarten Gemeinde reserviert. Der Notartermin steht (einmal mussten wir verschieben), das Grundstück ist schon vermessen, der Architekt hat schon viel arbeit geleistet, der Statiker hat auch schon seinen Dienst verrichtet, die Bauantragsunterlagen sind seit 2 Wochen im Bauamt der betreffenden Gemeinde und HEUTE bekomm ich ein Schreiben vom besagten Bauamt mit den Worten: " Seitens der GEmeinde ist daran gedacht, im Sinne der kommunalen Wohnungswirtschaft das Grundstück vorrangig an .... Bauwillige und Bewerber zu veräussern, die in .... einen Arbeitsplatz nachweisen können" ! In der Anlage fügt man uns dann noch den Bauantrag anbei.
ZACK ! Wir bekommen das Grundstück niocht, haben immense Kosten am Arsch und der Verkäufer (Volksbank in der betreffenden Gemeinde sagt vorher nichts ) ???? Kann das sein ? Die hätten das doch wissen müssen, oder ? Ich dreh gleich hier durch. MIST, dass heute Samstag ist !!

Was kann ich nun machen ? Kennt jemand so einen Fall ?

Gruss Thorstine

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Hallo,
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat euch der verkäufer das Grundstück zugesagt, aber seitens der gemeinde gibt es auflagen die ihr nicht erfüllt ?!
Ist ein markler involviert? wenn ja hätte er euch meiner meinung nach darauf aufmerksam mach müssen!
lg CA

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Hallo !

Ja genau ! Der Verkäufer (Volksbank, in diesem Fall auch der Makler) hat uns von diesen AUflagen nichts berichtet !

Thorstine

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Hallo,
Dann glaube (!) ich schon dass ihr einen Teil der Kosten über die Markler Haftung wieder bekommt. Habt ihr auch schriftliches ? Habt ihr bei der Gemeinde schon nachgefragt wie lange diese Auflagen gelten?
Wenn die kosten wirklich hoch sind dann würde ich mich an einen RA wenden!
lg CA

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Ich frage mich einmal mehr, wie man solche Kosten in ein Grundstück stecken kann, das einem noch gar nicht gehört, das nur reserviert ist. Verstehe ich nicht.
Hat Euch der Notar nicht darüber informiert, dass es ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde geben kann?

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Die Gemeinde hat beim Verkauf von Häusern und Grundstücken immer ein Vorkaufsrecht.
Aber die Auflage in dieser Gemeinde finde ich ziemlich schwachsinnig. Wer kann sich denn schon aussuchen, in welchem Ort er arbeitet und außerdem ist ja gar nicht garantiert, daß die Leute, die da ein Grundstück kaufen, nicht in 1 oder 2 Jahren woanders arbeiten. #augen
Da würde ich mich auch als Verkäufer aufregen, weil mein potentieller Käuferkreis stark eingeschränkt wird.

Wenn Ihr günstig an einen RA kommt, würde ich einen einschalten.

Ansonsten könnt Ihr Euch auch mal bei der Verbraucherzentrale erkundigen, ob eine solche Vorgabe überhaupt legal ist und wer die Kosten tragen muß, die Euch durch das Verschweigen dieser Tatsache entstanden sind. Das ist möglicherweise günstiger, wenn Ihr keine Rechtsschutzversicherung habt.

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Wende Dich umgehend an einen Anwalt!

Gruß

Manavgat

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Hallo !

Danke erstmal für die vielen Antworten. Hat sich zum Glück alles zum guten gefügt. Wir kaufen heute das Grundstück und bekommen auch unsere Baugenehmigung. Mein Mann ist ja selbstständig und daher wird der Firmensitz in die andere Gemeinde verlegt und das genehmigen die dann. Völlig blöde, diese AUflagen...aber hauptsache wir sind damit durch ! Ich hatte schnell einen RA eingeschaltet und der hat verhandelt....unsere Architektin auch.

Danke und Grüsse !
Thorstine