Sehr dringend!!!! Was sind meine pflichten beim Auszug, Mietwohnung

Hallo leute...
ich bin sooo sauer... wir sind umgezogen und sollten unsere alte wohnung heute eigentlich an den nachmieter übergeben.
diese wohnung war eigentum einer wohnungsbaugesellschaft. ich selber war bei der übergabe nicht bei, weiß also nur folgendes:
bei einer ersten besichtigung durch die gesellschaft sollten wir die tapeten entweder überstreichen oder abreißen. wir haben uns für´s abreißen entschieden. dann haben wir noch alle bohrlöcher zugespachtelt, die heizkörper lackiert, die wir sollten und so weiter.
heute bei der übergabe war dann der nachmieter dabei, der sich die ganze zeit nicht hat bei uns blciken lassen, irgendwelche absprachen mit ihm waren nicht möglich.- dann kommt der da und will noch dass wir die untertapete abreißen, also dieses furchtbare was man so schwer abbekommt, ich hoffe ihr wißt was ich meine#kratzwir hatten aber schon alles fertig saubergemacht!!!!!und davon war auch nie die rede. die untertapete möchte er gern in 4 räumen abgerissen haben. die wohnungsbaugesellschaft war damit einverstanden, was er einzuwenden hatte. also im klartext, wenn wir das nicht bis mittwoch morgen um 9 fertig haben, müssen wir nochmal miete für märz bezahlen und er zieht dann erstmal am 1.märz mietfrei ein, nur weil wir mit den "schöneitsreperaturen", die nicht im vorraus abgesprochen waren, fertig geworden sind.
leider haben wir unseren mietvertrag nicht zur hand. wir wissen also nicht, was dort drin steht bezüglich der pflichten bei auszug. ich weiß nicht aber irgendwas stimmt da nicht. wie kann der nachmieter einfach sagen was wir noch tun sollen und die gesellschaft stimmt da zu und nimmt die wohnung einfach nicht ab, obwohl sie zuvor mit den vereinbarten reparaturen einverstanden war#schock#kratz....wer kann mir helfen???der mietvertrag war auf jeden fall von 1988.
Oh mann beim abreißen haben wir keine hilfe. ich bin fast den ganzen tag alleine#schock#schock#heul

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Hallo,

also wenn Abreißen vereinbart war, dann müsst ihr auch wirklich ALLES entfernen und die Wände so "grundieren", dass sie wieder im ursprünglichen Zustand (also so wie sie vor der "ersten" Tapete waren) sind.

Wenn ihr keine Zeit habt, lasst doch einen Malerbetrieb kommen - die machen das - und noch dazu professionell, so dass nachher wirklich keine Klagen mehr kommen können.

Viele Grüsse
Sabine

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Hallo,

ich denke mal, Ihr habt das wohl falsch verstanden. Unter Tapete abreißen verstehe ich auch "alle Tapeten" entfernen...
Wäre es dem Nachmieter recht, dass eine Schicht Tapete bleibt, hättet Ihr eben Glück gehabt und die Wohnungsgesellschaft hätte sich kulant gezeigt.
Blöd für Euch ist eben nur, dass es jetzt recht kurzfristig ist, hättet Ihr eher klären sollen, ob alles okay ist, eine vorherige Abnahme mit schriftlichem Protokoll hat ja nicht stattgefunden, oder?

Gruß,

Andrea

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Also ihr werden wohl alle Tapeten abreißen müssen. Denn wenn man schon Tapeten abreißt, dann alle bis auf die "kahle" Wand.

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Ich als Nachmieter hätte auch erwartet, dass wenn Tapeten abgerissen werden, dann alle weg sind. Was bringt es mir nur eine Schicht abzureissen?

Warum habt ihr sie nicht überstrichen? Es ist doch viel weniger Arbeit.

Wenn ihr schon Miete zahlen müsst (was ich für eine absolute Frechheit halte), dann würde ich den Nachmieter nicht in die Wohnung lassen. Erst ab dem 1.April. Wenn ihr zahlt, ist es eure Wohnung.

Ich würde so ausmachen, dass ihr für die Tage, die ihr noch zum Abreissen braucht, anteilig die Miete zahlt (wird vielleicht bei dir alleine eine Woche sein). Immernoch weniger als einen Monat.

Gruss. Alla

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Momendemal: Der neue Mieter hat einen VERTREG ab 01.03.07 und seine alten Vertrag wahrscheinlich auch schon gekündigt.
Wenn der jetzt nicht in seine neue Wohnung kann, weil der Vormieter nicht ordentlich renoviert hat, muss der Vormieter für den Schaden aufkommen.

Da kommt eine Monatsmiete garantiert billiger als 2 Wochen Hotel incl. Einlagerung der Möbel.

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Und warum muss sie dann die ganze Miete zahlen, wenn sie die Wohnung nicht nutzen kann?
Warum kann er denn nicht in die Wohnung? Die Wohnung musste nicht renoviert sein, es ist halt noch eine Schicht Tapete an der Wand, aber die Wohnung ist und bleibt unrenoviert.

Ich hätte es verstanden, wenn er in eine renovierte Wohnung hätte einziehen sollen und dann nicht kann.

Gut, ich weiss nicht, was eine Kaltmiete kostet. Wenn es nur 300 EUR sind, dann ist es günstiger eine Miete zu zahlen, als jemanden mit dem Abreissen der Tapeten beauftragen.

Ich würde an ihrer Stelle schleunigst Tapeten abmachen, aber er kann trotzdem schon mal einziehen (muss er ja, wenn er die alte Wohnung gekündigt hat).

Gruss. Alla

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Hallo,

nach meiner Auffassung sind hier einige Fehler passiert.

1. Bei der ersten Besichtigung, oder sagen wir mal richtigerweise Vorabnahme durch den Vermieter die Wohnungsbaugesellschaft, ist offensichtlich kein Protokoll erstellt worden indem die Mängelpunkte aufgeführt sind.

2. " tapeten entweder überstreichen oder abreißen. wir haben uns für´s abreißen entschieden".
Tapeten entfernen bedeutet,
alle Tapeten die sich auf der Wandfläche befinden sind zu entfernen ohne Rücksicht darauf wieviele Tapetenschichten sich nun auf der Wand befinden. Und ob die nun leicht oder schwer abgehen kann bzw. ist dem Vermieter wurscht. Dieses Risiko geht in dem Fall allein zu deinen Lasten.
Was anderes wäre es gewesen, es wäre ein Protokoll erstellt worden in dem es hieße; alte Tapeten ( 1 Schicht ) entfernen.
Die Option "überstreichen" steht ja noch offen.

3. Eine Wohnungsabnahme zwecks Übergabe ist allein Sache zwischen Vermieter und aktuellem Mieter. Der Nachmieter ist zu diesem Zeitpunkt nicht der aktuelle Mieter und hat mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem aktuellen Mieter und Vermieter nichts zu tun. Aus diesem Grund ist seine Anwesenheit nicht von Bedeutung und der aktuelle Mieter muß seine Gegenwart bei der Wohnungsabnahme nicht zulassen.

Zu bedenken ist, bei restlosem entfernen der alten Tapeten wäre der nackte Untergrund ( Kalkmörtelputz oder Spachtel- oder Betongrund ) sichtbar. In aller Regel entspricht dies nicht der Allgemeinen Vorstellung über einen Gebrauchsfähigen Zustand einer Mietsache.
Hier gibt es wiederum einige Varianten.
Der Mieter muß laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen durchführen.Wenn dies so ist, müsste nach der Tapetenentfernung noch die Neutapezierung folgen. Da dieses wohl ausscheidet muß angenommen werden, daß zwischen dem Vermieter und dem Nachmieter darüber bereits Einigkeit herrscht.Heißt, der Nachmieter wünscht den nackten Untergrund und ist mit der Übergabe eines solchen einverstanden weil er selbst bereits bestimmte Beschichtungsvorstellungen an den Wänden hat.

Es spielt keine Rolle ob der Nachmieter am 1.März Mietfrei einzieht. Entscheident ist, der Nachmieter zieht am 1.März 07 ein. Mit seinem Einzug bist du raus.Freu Dich.

Hinweis:
Als User in diesem Forum kann ich natürlich keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/BJNR014789935.html machen, weder indviduell noch allgemein.
Beiträge im Forum (oder Antworten auf E-Mail-Anfragen) sind auch nicht als solche zu verstehen oder zu werten, sondern als Tipps und Hinweise unter Ausschluß jeglicher Haftung, welche Möglichkeiten nach meiner persönlichen Meinung ggf. ausgeschöpft werden können.

Viel Glück!
Nobility

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Da gibt es nur eines : euren Mietvertrag raussuchen und nachlesen !!