Kündigung der Mietwohnung , wann- Wollen am 31.5.2007 raus

Hallo,
wir wohnen in einer Mietwohnung, jetzt wollen wir kündigen da wir zum 1.Juni in unser neues Haus einziehen wollen.

In unseren Mietvertrag steht drinnen:

1.Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungdfrist zugehen.

2.Für den Fall der Ordentlichen Kündigung des Mietverhältniss beträgt die Kündigungdfrist 3 Monate.

Wann muss ich Kündigen, wenn wir am 31.Mai 2007 ausziehen wollen?#kratz

DANKE
Sonnentau

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Bis zum 3. März.

Gruß
anastacia

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Du kannst sie doch jetzt bereits abgeben und zum 31. Mai kündigen.
Hauptsache es liegen 3 Monate dazwischen.

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Bis spätestens zum 03. März 2007 muss die Kündigung beim Vermieter sein.

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Hallo,

kündigen müsst ihr SPÄTESTENS bis zum 04.03.2006 (Eingang beim Vermieter). Der 04.03. deshalb, weil der 3. als letzter Werktag auf einen Samstag fällt.

Man kann natürlich aber schon jetzt die Kündigung zum 31.05.2006 abgeben.

mork

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Der Samstag wird bei der Berechnung der Kündigungsfrist wie ein Werktag gezählt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der dritte Werktag des Monats auf einen Samstag fällt. Dann zählt der Samstag nicht mit.
Der 04.03. ist ein Sonntag, somit garantiert KEIN Werktag.
Hier wäre der späteste Termin Montag, 05.03.07.

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Ist natürlich korrekt.

Hab mich bei der Konzentrierung darauf, dass der Samstag nicht mitzählt übersehen, dass der 4. ja ein Sonntag sein muss.