Eigentum: Unterseite des Balkons? Frage wegen baulichen Veränderungen

Guten Abend,
ich möchte in Erfahrung bringen, ob die Eigentümer unter unserer Eigentumswohnung ungefragt bauliche Veränderungen an der
Unterseite unseres Balkones durchführen dürfen?

Wem gehört die Unterseite?
Mir ist klar, dass sie von unten den Balkon anders streichen können,
doch dürfen schwere Blumenampeln, Markisen o.ä.
ungefragt befestigt werden -
besonders, wenn die Eingriffe Auswirkungen auf die Statik haben können?

Lieben Dank und ein schönes Wochenende.

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Das Anbringen einer Markise muss von der Hausgemeinschaft genehmigt werden. Das Thema hatten wir letztes Jahr bei der Eigentümerversammlung. Bei uns muss nicht die gesamte Eigentümergemeinschaft aller Häuser, die dazu gehören zustimmen (bei uns sind es ca. 10 Häuser), aber Eigentümer im gleichen Haus.

Wie das mit Blumenampeln aussieht weiß ich nicht.

Mely

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Hallo,

" ich möchte in Erfahrung bringen, ob die Eigentümer unter unserer Eigentumswohnung ungefragt bauliche Veränderungen an der
Unterseite unseres Balkones durchführen dürfen? "

NEIN!

" Wem gehört die Unterseite? "

Ihnen!

" Mir ist klar, dass sie von unten den Balkon anders streichen können, ... "

Nur bedingt.
Das Gesamtbild ( z.B. das Farbbild ) der Hausfassade darf nicht verändert werden.

" ...doch dürfen schwere Blumenampeln... "

Irrelevant.
Es gibt keine so schweren Blumenampeln, als dass diese die Statik beeintächtigen könnten.

" Markisen o.ä. ungefragt befestigt werden - besonders, wenn die Eingriffe Auswirkungen auf die Statik haben können? "

Dies darf der Wohnungseigentümer unter Ihrer Eigentumswohnung nicht.

Aber dazu noch was allgemeines:

Das Anbringen von z.B.Blumenampeln, Pflanzgittern, Rankhilfen oder einem optisch unauffälligen Sichtschutz auf Balkon und Terrasse ist gestattet, solange das Mauerwerk nicht beschädigt wird. Normale Bohrungen auf dem Balkon sind nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zulässig. Soll eine Markise installiert werden, muss die Eigentümergemeinschaft allerdings um Erlaubnis gefragt werden. Gleiches gilt für andere „Baumaßnahmen“, die den Gesamteindruck des Hauses verändern können. Und sicher wird ein Balkon nicht vertragsgemäß genutzt, wenn er vollständig mit Planen umhüllt wird. Denn auch dieses verändert den Gesamteindruck des Hauses.

mfg
Nobility


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man kann ja auch übertreiben. Wieso sollen sie keine Blumenampeln anbringen düefen? wir wären nie auf idee gekommen unseren nachbarn unter uns das zu verbieten. denn sie müssen richtig viel dran hängen, damit die statik beeintächtigt wird ....

LG

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Guten Tag,
ich wollte lediglich in Erfahrung bringen in wie fern die ungefragte Anbringung verboten ist und in wie fern ich mich späteren Schäden durch Wind etc. rechnen muss. Die Markise ist ganz vorn angebracht und ich kann mir vorstellen, dass bei stärkerem Wind ziemliche Kräfte wirken.
Unsere Nachbarn haben bei der ungefragten Anbringung unsere Bodenplatten sogar von unten angebohrt - da die Firma wohl unfähig die richtige Schraubenlänge zu bemessen.

Liebe Grüße und Danke für die Antwort