FRAGE : wegen Hundehaltung im Mietshaus ( sorry lang )

Hallo ihr lieben Urbianer/innen !

meine Frage stelle ich hier für meine Freundin P.
undzwar wohnt sie in einem 3 Parteienhaus ( ganz oben )
welches bis vor 2 Jahren einer Gesellschaft gehörte
bei denen war Tierhaltung nicht gestattet ( steht auch so im Mietvertrag ) das Haus wurden vor 2 Jahren von einem Privat Mann gekauft und die bestehenden Verträge wurden übernommen ! unten wohnt eine Renterin welche jetzt einen Hund Zwecks ( Bewegungs ) Therapie gestattet bekam vom Vermieter , was meine Freundin gut verstehen kann und nichts dagegen hat ! Ein Hund der nicht bellt ! und sehr gut erzogen ist ! nun sind vor 1,5 Jahre neue Mieter in der Mitte eingezogen wo sich der Vermieter und Mieter ständig mit fetzen weil die putzen den Flur + Treppen nicht ! die stellen den ganzen Flur voll mit Müll alten Sachen + Säcken und alles mögliche, sodass man schlecht durch kann ! zahlen hier und damal keine Miete , aber immer so das sie nicht rausgeschmissen werden können !
die Kinder ( 5 Stck . ) verschmieren die ganzen Flur-Wände , die können sich nicht benehmen schreien rum und machen das ganze Haus zum Spielplatz usw.... aber Reden nutzt nichts , man wird nur beschimpft oder bedroht und der Dreck bleibt liegen
eben eine Vorzeigefamilie ;-)
vor 1 Woche wachte meine Fr. vom lauten Bellen auf und dachte ein Hund : Oh mein Gott unten muss was passiert sein , weil der Hund sonst nicht bellt , sie runter klingelt aber nein die Tochter meinte : meine Mutter ist seit 2 Stunden mit dem Hund raus ! ???????????????
wer bellt denn hier solaut ???
die Nachbarn in der Mitte haben sich einen Hund zugelegt !
gerade die !!! die allerletzten !!!
der Vermieter war auch schon da und hat einen riesen Stress gemacht , der Hund solle wieder weg , schließlich wurde dieser Hund nicht genehmigt !
der Mann in der Mitte knallte dem Vermieter die Türe vor der Nase zu und meinte durch die Tür , wenn andere einen Köter haben , kann er sich auch einen kaufen !!! BASTA !
nun meine Frage kann der Vermieter verlangen , dass der Hund wieder wegkommt oder hat der Mieter Recht ? wenn ein Mieter 1 Hund hat dürfen alle !!! achja , die Renterin hat es schriftlich vom Vermieter dass sie einen Hund auf Grund ihrer Therapie halten darf !
meine Freundin möchte und auch die Ganz unten möchten das der Hund wieder weg kommt , er scheißt in den Garten das Haus stinkt schon nach Hund , überall liegen Hundehaare rum , welche nicht weggemacht werden , selbst wenn der hund Scheiße unter den Pfoten hat wird es nicht weggeputzt !
der Vermieter hat sich einwenig mit dem Haus übernommen und kann sich keinen Prozess leisten und weiß wohl auch nciht was er machen kann !!! kündigen wird nichts nutzen , es sind Sozialfälle und der Vermieter kann sich eben soetwas nicht leisten !!!

danke schonmal für eure Hilfe

Gruss
Beate

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Hallo,

Normal ist es so das der Vermieter verlangen kann das der Hund wieder weg kommt.....
Was schwieig ist,das er den leuten nicht einfach die Wohnung kündigen kann..da sie ja zahlen!
Also freundet Euch damit an das der Hund wohl länger bleibt!

Lieben gruß Sun#sonne mit #baby-Sophie Janin

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Hallo !!!

also im Klarttext , darf der Vermieter freiwählen wem er einem Hund gestattet und wem nicht ????

Gruss
Beate

3

So ist es,es sei denn der mieter sammelt unterschriften das die nachbarn den hund dulden!
Aber dies ist bei Euch nicht der fall.
Also muß der Hund normal weg!!

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Hallo,
nein, es gilt in diesem Fall nicht gleiches Recht für alle.

Wenn der Vermieter der einen Partei einen Hund genehmigt, muss er das längst noch nicht allen gestatten.

Eine evtl. fristlose Kündigung ist aber auch nicht möglich, egal ob der Vermieter will oder nicht.

Was er verlangen kann, ist, dass der Hund innerhalb einer angemessenen Zeit, keine Ahnung, vlt. 1-2 Wochen, wenn es noch ein Welpe ist (der wird evtl. schneller vermittelt), abgegeben wird.

Es gibt einfach zu viele verschiedene Urteile bzgl. Hundehaltung im Mietshaus.

Steht im Vertrag, dass Hundehaltung oder generell Tierhaltung verboten ist?

Wenn der Vermieter allerdings keinen rechtlichen Weg einschlagen will, bleibt ihm nur noch, selber einen Brief aufzusetzen. Möglichst professionell, damit die Mieter einen Schrecken bekommen.
Denn wenn sie tatsächlich so wenig sozialkompatibel sind, werden die sich auch scheuen, einen Prozess in Kauf zu nehmen. Solche Leute geben schnell mal gerne wieder etwas ab, wenn es unbequem wird.

Traurig, der Hund ist wieder mal der Leidtragende :-(...aber wenn die ihre Kinder nicht erziehen, hat der Hund es vielleicht anderswo besser. Einen Schaden wird er so oder so mitnehmen...:-[

Gruß
Susa

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Hallo,

hier mal die juristisch richtige Lösung: lt. Mietvertrag ist Hundehaltung verboten, damit darf keiner gehalten werden. Macht der Vermieter für einen eine Ausnahme, gilt das dann für alle, außer hierfür gibt es einen besonderen Grund.

Da hier die Frau den Hund aus medizinischen Gründen braucht, bleibt es beim Hundeverbot für den Rest. Vermieter kann also abmahnen.

lg

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Vielleicht könnt Ihr es über die Hygiene lösen. Hundekot im Garten und im Stiegenhaus machen krank - da sind doch überall Fäkalkeime, die man sich dann überall hin mitnimmt! Und wer will schon Fäkalkeime in der eigenen Wohnung haben! - Gibt es bei Euch so eine Art "Gesundheitsamt" bei dem du nachfragen könntest? Oder eventuell eine Tierschutz-Vereinigung (die könnte zB zum Schutz des Tieres, wenn es nicht ordnungsgemäß gehalten wird, einschreiten).
:-D Viel Erfolg!
ET

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Grundsätzlich ist es so , dass wenn der Vermieter einer Partei einen Hund erlaubt , kann er den anderen die Erlaubniss nicht verweigern .
Eine Ausnahme ist das halten eines Blinden oder Behinderten Hund da gelten andere Regeln . Daher ist es interessant zu wissen aus welchen Gründen er der FRau das halten des Hundes erlaubt hat . Für Bewegungstherapie darunter kann ich mir jetzt nichts vorstellen bzw. warum es dazu drinend einen Hund benötigt .