mieterselbstauskunft

hi ihr lieben haben diese woche ne sehr schöne wohnung angeschut nur macht mich die mieter selbstauskunft stutzig, darf der vermieter das alles wissen? manche sachen-verständlich aber andere find ich zu übertrieben...

mal ein paar fragen :
personalausweisnr.
monatl. nettoeinkommen
monatl. abzahlungsverpflichtungen
verheriger vermieter mit adresse
bestehende mietrückstände

ob lohnpfändungen vorliegen

ob schonmal eine eidesstattlicheversicherung abgegeben wurde

u ob eine schufaauskunft eingeholt werden darf



sind noch viel mehr fragen aber diese machen mich besonderst stutzig, wisst ihr ob di euns das alles fragen dürfen??

liebe grüsse eve

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Hallo,

selbstverständlich darf der Vermieter das fragen, das verbietet kein Gesetz. Wenn es dir zu viel ist, dann mußt du dir eine andere Wohnung suchen. Der Vermieter ist sicher aus Schaden klug geworden.

lg

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hab auch alles beantwortet kam mir nur komisch vor, hab das noch nie gesehn

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Hallo Eve,

sei deinem Vermieter nicht böse, aber auch ich glaube er hat schon böse Erfahrungen gemacht. Diese Fragen dienen doch nur dazu, das er sieht ob du dir die Wohnung leisten kannst bzw. ob du schonmal negativ irgendwo (wohntechnisch) aufgefallen bist.
Es gibt genug schwarze Schafe und die Vermieter müssen sich halt auch etwas absichern, um nicht ständig Geld zu verlieren ( verdreckte und abgewohnte Wohnungen, lange Mietausfälle, bzw. Mietschulden die nicht mehr einzuholen sind....)

lg Katrin

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hi!

fragen darf er das bestimmt... aber ich würde nicht alles beantworten.

personalausweisnr. - ja
nettoeinkommen - nein
mon. verpflichtungen - nein, er ist keine bank
vorheriger vermieter - ja
mietrückstände - ja (wer keine hat kann auch ehrlich sein)
lohnpfändungen - nein, geht ihn nichts an
eidesst. vers. - nein, geht ihn auch nichts an (kann aus den verschiedensten gründen abgegeben werden - auch ohne dass ich zahlungsunwillig war)
schufa - nein

bin da vielleicht altmodisch, aber ich hätte dann lieber weitergesucht. will ja nicht kaufen (da musste ich diese fragen beantworten) - nur mieten.

würde eher referenzen anbieten. die geben auch erfahrungen mit mietern weiter.

gruß
kim

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Hi Kim,

wenn Du das alles nicht beantworten willst, dann hoffe ich für Dich, dass Du nicht auf Wohnungssuche gehen musst.

Vor ein paar Jahren waren etliche dieser Punkte in den Selbstauskünften noch nicht vorhanden, aber aus den schlechten Erfahrungen der Vermieter resultieren immer mehr Fragen.

Ich selber finde die Fragen völlig ok und würde ohne deren Beantwortung auch keine Wohnung mehr vermieten.

Übrigens gab es die Frage nach Nettoeinkommen, Vorvermieter und Schufa-Auskunft immer schon.

Gruß
wasteline

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hallo!

also, ich habe von 1993 - 2005 in div. wohnungen zur miete gewohnt - und nie eine mieterselbstauskunft ausfüllen müssen. es wurde nichtmal gefragt, ob ich arbeit habe... aber vielleicht läuft das in der eifel auch alles anders als in ballungsgebieten.

naja, seit letztem jahr haben wir ein eigenes haus - und ich hoffe doch, dass wir deshalb nicht mehr auf wohnungssuche gehen müssen, denn mit solchen fragen hätte ich echt ein problem.

gruß
kim

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hi,
ich habe einen ganz ähnlichen bogen an meine jetztigen mieter gegeben. und im prinzip das gleiche abgefragt, jedoch ohne schufa-auskunft oder die frage nach mietrückständen (ich habe dann aber den vorvermieter angerufen).
wenn sie mir das nicht ausgefüllt hätten, hätten sie die wohnung nicht bekommen. wie ja schon eine vorschreiberin schrieb, dient das zu selbstabsicherung und nicht als schikane.
es gibt aber selbstauskünfte, die finde ich persönlich auch als beleidigung (ich habe mal einen gesehen, dass die nicht noch nach der farbe der unterwäsche gefragt haben, war alles) - so was würde ich auf keinen fall ausfüllen.
aber die og fragen finde ich legitim (bis auf schufa)

gruss #sonne

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hallo,

also mein vater hat mehrere mietshaeuser und da muessen mietinteressenten auch eine selbstauskunft mit aehnlichen fragen ausfuellen ausfuellen.

z.b. wegen deinem nettoeinkommen. wenn du ca. 1000 euro netto verdienst und die kaltmiete bei ca. 900 euro liegt und du dann noch zahlungsverpflichtungen in hoehe von 300 euro hast, liegt es ja auf der hand, dass du frueher oder spaeter zahlungsprobleme kriegst.

bei uns wird immer gefragt ob man eine eidesstattliche versicherung auf grund von zahlungsunfaehigkeit abgeben musste (man kann die ja auch abgeben, weil man z.b. die autopapiere verloren hat!). wir fragen auch, ob man eine wohnung im wege der zwangsraeumung hat verlassen muessen.

wenn sich hinterher herausstellt, dass ein mieter eine falsche auskunft erteilt hat, erstatten wir anzeige wegen eingehungsbetrug.

hoert sich vielleicht hart an, aber der mieter werden so vom staat geschuetzt, dass man sich als vermieter schon absichern muss. wir hatten zb einen mieter der ist im august 05 in eine wohnung gezogen hat im november 05 die letzte miete gezahlt. anfang februar 06 haben wir fristlos gekuendigt und es hat bis ende juli 06 gedauert, bis wir ihn durch den gerichtsvollzieher (polizei war auuch anwesend, da der liebe herr ein wenig handgreiflich wurde) draussen hatten. also hatten 8 monate mietausfall plus zusaetzliche kosten fuer das gericht und den gerichtsvollzieher.wenn man das alles aus eigener tasche zahlen muss und einem so etwas oefters passiert ist, verstehe ich, dass manche vermieter vorsichtig sind.