Mieterin verstorben, was nun?

Hallo,
Unsere Mieterin ist verstorben, beim in die Wohnung gehen ist ein Wasser schaden in der Küche aufgefallen, eigentlich nur eine Dichtung undicht, aber vermutlich schon sehr lange. Die gesamte Küche ist unten aufgequollen und in der Wohnung darunter bildete sich schon ein schimmelfleck. Außerdem hat es wohl schon gestunken, zumindest hatte sie ein Duftbäumchen über die undichte Stelle gehängt.
Wer kommt nun für die Kosten auf? Hätte sie es sofort gemeldet, wäre der schaden ja nicht so groß. Müssen wir das selber tragen? Undichte Dichtungen sind wohl nicht Teil der Wohngebäudeversicherung.
Und entrümpelung etc und Renovierung(also streichen) muss der Erbe zahlen oder? Die Dame hat seit 1992 in der Wohnung gelebt, ob sie Mal renoviert hat weiß ich nicht. Wir haben das Haus 2017 gekauft.

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In der Wohnung darunter ist schon ein Schimmelfleck....aha, du möchtest jetzt also rausfinden, ob man einen länger bestehenden Schaden den Erben aufdrücken kann?

Der Schimmel in der anderen Wohnung kam ja nun nicht plötzlich genau zum Todeszeitpunkt. Also, warum wurde da nicht schon vor längerer Zeit gehandelt?

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Tatsächlich fiel der Fleck auf wurde gemeldet, wir haben am nächstem werktag versucht die Mieterin zu erreichen, diese ging den ganzen Tag nicht ans Telefon und an die Türklingel und wir haben sie abends bewusstlos aus der Wohnung holen lassen. Also es ist nicht monatelang nichts gemacht worden um ihr das jetzt in die Schuhe zu schieben.

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Meine Eltern hatten ebenfalls einen Mieter der verstorben war. Die Wohnung war stark verwohnt, u.a. weil der Herr täglich mehrere Zigarren rauchte. Sein Sohn hat das Erbe ausgeschlagen. Daher bleiben meine Eltern auf allen Kosten sitzen, mussten renovieren und die Wohnung entrümpeln lassen. Nicht schön, aber das Risiko hat man leider als Vermieter. Dafür nimmt man ja normalerweise etwas Kaution.

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Sowas befürchte ich leider auch.

Kaution haben wir leider versäumt, weil die Mieterin schon dort gewohnt hat als wir das Haus gekauft haben. War doof, wissen wir jetzt selber.
Wir müssen vermutlich schon die aufgebrochene Tür selber zahlen von der Rettungsaktion, da versuchen wir aber noch das Geld dafür zu bekommen. dann die entrümpelung und Renovierung plus Wasserschaden, hoffe dass der Erbe wenigstens die entrümpelung finanziell übernimmt. Der einzige Erbe ist halt auch schon um die 80.

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Wenn der Erbe das Erbe annimmt, dann auch die Entrümpelung und co. Man kann nicht nur einen Teil des Erbes ausschlagen. Entweder annehmen oder ausschlagen. Aussuchen gibts da nicht.

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Hallo,

in Bayern z. B. gibt es den Eigenheimerverband, da ist eine kostenlose Beratung der Mitglieder im Beitrag enthalten.
Einen ähnlichen Verein wird es in anderen Bundesländern auch geben.

Austretendes Leitungswasser sollte in der Gebäudeversicherung enthalten sein - bitte bei der Versicherung nachfragen.

Der Erbe erbt übigens alles - nicht nur des Sparbuch, sondern auch sämtliche Verpflichtungen.

Jetzt weisst du auch, warum Rentner als Mieter nicht sonderlich beliebt sind.

freundliche Grüsse Werner

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Ich würde zunächst den Schaden dokumentieren (lassen) und auch die Sachen mit den Duftbäumen etc.
Hatte der Vorbesitzer eine Kaution verlangt? Normalerweise geht das mit den Zinsen ja an euch über.
Hatte sie eine Versicherung, dann bittet den Erben das zu melden.
Zur Renovierung: Was steht im Mietvertrag? Bei meinem Opa war es "besenrein". Sprich, obwohl er dort über 60 Jahre gelebt hat und die letzte Renovierung schon 30 Jahre her war, mussten wir nur ausräumen. Gleiches jetzt auch bei der Oma meines Mannes.

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solange, dass Gericht nichts geklärt hat. macht ihr in der Wohung gar nichts.
der Schlüsseldienst hat sicher nur das Schloss aufgebohrt oder, das kostet keine 10 Euor und kann man selbst wechseln.
den Schaden zum Untermietermüsst ihr beheben.
Die Küche gehört ja wahrscheinlich eh der MIeterin, oder habt ihr die zur Verfügung gestellt, dann siet auch ihr verantwortlich

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Nein, leider wurde erst das Schloss aufgebohrt und als das nicht half, die Tür eingeschlagen von der Feuerwehr.
Jetzt musste ein provisorisches schloss eingebaut werden und die Schlüssel wurden von dem Nachlassverwalter entgegen genommen. Aber das ist nicht so dass man es so lassen kann.
Die Küche war schon alt ist jetzt nicht so dramatisch, aber die Wand dahinter muss ja getrocknet werden und neu verputzt werden etc