Ist sowas erlaubt?

Unser Grundstück ist extrem klein. Wir haben 3 Bäume darauf, 2 Berg-Ahorn und 1 Japanische Blutpflaume( diese Bäume mussten damals gepflanzt werden). Wir hätten gerne Obstbäume aber da gibt es einfach keinen Platz. Wir dürfen keinen der vorhandenen Bäume durch einen Obstbaum ersetzten, das wurde uns schon sehr klar gemacht, nun die Frage, dürfte ich die Blutpflaume mit verschiedenen Obstsorten veredeln lassen? Dadurch würden wir hoffentlich zum Obst kommen und der vorhandene Baum bleibt ja auch erhalten. Ich denke das sollte eigentlich kein Problem sein. Hat jemand Mal sowas machen lassen? Wenn ja hat es funktioniert?

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Hallo,

wer genau verbietet euch denn auf eurem Grundstück Bäume zu verändern oder neu zu pflanzen? Das verstehe ich nicht so ganz? Was ich mit den Bäumen auf meinem Grundstück mache ist doch meine Sache (solange ich mich an gesetzl. vorgegebene Abstände usw.) halte.
Vielleicht kann man dir besser raten, wenn man die Zusammenhänge besser kennt, wieso jemand auf eurem Grundstück über Obstbaumsorten mit zu entscheiden hat?

LG

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1. Es gibt tatsächlich Bäume, die unter Denkmalschutz stehen.
2. Der Rest steht im Bebauungsplan. Und hier gibt es viel Spielraum - oft ist einfach alles erlaubt. Es gibt aber auch Gebiete, da gibt es viele Seiten, Anlage zum Bebauungsplan, welche Sorten man AUSSCHLIESSLICH im Garten anpflanzen darf - das betrifft dann selbst Blumen.
3. Du darfst definitiv nicht an Bäumen auf deinem Grundstück tun und lassen, was du willst. Das gilt insbesondere für größere Bäume.

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Uns schreibt der Bebauungsplan diese Bäume vor, da das Grundstück wie gesagt sehr klein ist gibt es sonst keine wirkliche Möglichkeit einen weiteren Baum zu pflanzen. Früher stand auf dem Grundstück 1 Einfamilienhaus und viele Bäume, jetzt 1 Freistehendes EFH und 3 DHH, da ist für keinen von uns wirklich Platz und es musste ein Teil der gefällten Bäume ersetzt werden und es durften keine Obstbäume sein.

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Hallo,
erstmal würde ich mich erkundigen, nach welchen gesetzlichen Regelungen die Bäume dort stehen müssen. Denn genau davon wird abhängig sein, inwieweit du die Bäume selbst ändern darfst. Bäume kann man ansonsten nämlich durchaus auch sehr, sehr stark zurückschneiden.
Wir haben auch eine Ausgleichspflanzung bei uns verpflichtend dabei. Das ist aber bei knapp 500qm nur ein regionaler Baum und die Verpflichtung zwischen allen Nachbarn die Nachbarschaftsgrenze aus regionalen Heckenpflanzen zu gestalten. Die „Pflichtbäume“ bei uns in der Gegend ähneln oft einem 1-1,50m großen Bonsai. Der Rest ist dann der übliche Gemüsen/Obstgarten.

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Das sind die Pflichtbäume die lt. Bebauungsplan gepflanzt werden mussten, einen haben wir schon stark beschnitten, weg darf der aber nicht, selbst wenn der eingeht muss die gleiche Art Baum nochmal gepflanzt werden

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Gibt es auch eine Pflichtgrösse? Sonst sorge für das Eingehen und Pflanze neu. Pass aber gleich mit dem Schnitt auf. Man kann JEDE Pflanze klein halten.

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Ob es erlaubt ist, könntest du bei der Gemeinde erfragen.
Ob es funktioniert steht auf einem anderen Blatt. Du kannst nicht wahlfrei irgendwas auf irgendwas veredeln.

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Wir würden das natürlich nicht selber machen sondern eine Firma beauftragen 😁

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Ich meinte es eher generell. Auch ein Fachmann kann nicht alles. Ich sage das in Punkto "verschiedene Obstsorten" je nachdem was Euch vorschwebt geht es schlecht bis gar nicht.

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Geile Idee.
Mein Opa hat das früher gemacht. Hat super funktioniert es gibt hier Apfelbäume mit 3 Sorten!

Ob das erlaubt ist, weiß ich allerdings nicht.
Muss ja vielleicht keiner wissen. ;)

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Eine Blutpflaume ist ein Obstbaum. Da wachsen rote Kirschpflaumen.
Ich finde es seltsam das Ihr auf euren Grundstück nicht wenigsten einheimische Sorten pflazen müßt. Begahron ist giftig für Pferde und vielleicht andere Tierarten.

Wer soll denn kontrollieren was in eurem Garten wächst.

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Als dieses Haus vor 13 Jahren gebaut wurde, musste das so gepflanzt werden, die Vorbesitzer haben sich für Berg Ahorn entschieden weil der eben langsam wächst, die Blutpflaume wurde genommen weil sie im unteren Bereich dicker war, wegen der vielen Triebe, es muss halt einen bestimmten Durchmesser haben und den hatte das Gewächs wir sind ja schon froh daß wir keine Eiche haben, wie die Nachbarn das ist viel schlimmer.

Da wir in der Grossstadt leben, gibt es hier ehr keine Pferde die sich an dem Laub stören würden 😏.

Ich verarbeite die Früchte der Blutpflaume ja auch( Marmelade, Sirup, Likör) nur ist uns das zu aufwändig und so toll schmeckt sie nicht, deshalb wäre uns ein geläufiges Obst lieber.

Hier wird im Moment viel gebaut ( verdichtet) und da wird häufig kontrolliert ausserdem braucht es nur einen missgünstigen Nachbarn 😔.

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Verstehe ich das richtig, das du Eigentümerin bist und dass du aufgrund des Bebauungsplans nicht den Ahorn (auch nicht mit einer Fällgenehmigung) fällen darfst und auch keine Obstbäume pflanzen darfst?

Hast du dir den Bebauungsplan und ggf eine entsprechende Verordnung auch richtig durchgelesen? Auf der gemeinde nachgefragt?

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Stimmt wir sind Eigentümer. Ich dürfte zusätzliche Obstbäume pflanzen ,aber da das Grundstück so winzig ist ist beim besten Willen kein Platz, deshalb die Überlegung die Blutpflaume zu veredeln.

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Ich würde die Norm, die dir angeblich das Fällen des Ahorns verbietet, gut lesen. Schwer vorstellbar, dass es da keine Möglichkeit gibt.

Wie ist der Wortlaut der Vorschrift und welches Gesetzbuch/welche Verordnung bzw. welcher § ist es?