Wasserschaden in Mietwohnung Vermieter will geld

Wir sind Mieter.
Haben am Wochenende bemerkt das unsere Waschmaschine ausläuft
Seit dem natürlich nicht mehr in Benutzung
Vermieter direkt bescheid gegeben, auch direkt der Versicherung gemeldet.

Unsere Waschmaschine stand in der Küche jetzt kommt der ganze Boden hoch.

Unsere haftpflicht zahlt den Zeitwert. Der Boden ist 6 Jahre alt.

Unser Vermieter hat uns jetzt mitgeteilt das wir für die Differenz zum neuwert aus eigener Tasche zahlen sollen.

Ist das rechtens?
Unser schaden wird ja bezahlt.

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Und wer soll dies sonst zahlen?
Der Vermieter?

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Genau. Warum sollten das die Mieter?

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Weil den Schaden hat die Maschine des Mieters verursacht...

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Ich würde mich da auf das BGB berufen und dem Vermieter mitteilen, dass hier nur der tatsächlich angerichtet Schaden zu ersetzen ist. Somit also der Zeitwert. Wäre natürlich für die Beziehung z vermieter nicht so toll.

Hat der Vermieter keine Gebäudeversicherung über die der Wasserschaden abgedeckt wäre?

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Gebäudeversicherung ist nicht für die defekte Waschmaschine eines Mieters zuständig.

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Naja erstmal ist es ein Nässeschaden durch bestimmungswidrig austrettendes Wasser. Da ist dann zu prüfen ob dies über die Gebäudeversicherung gedeckt wird. Danach prüft die Versicherung automatisch ab die regres bei Verursacher nehmen können.

Natürlich muss hier genau in die police geschaut werden.

Ich wollte dies nur als Hinweis einwerfen.

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Die Haftpflichtversicherungen werben doch mit der "Abwehr unberechtigter Ansprüche" als Leistung.

Klar ist das erstmal blöd für den Geschädigten, aber der Boden war halt auch nicht neu.

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schön der Reihe nach. -- da gabs ja noch nicht mal Schriftverkehr. War doch erst vorgestern.

Kostenvoranschlag hinschicken
Freigabe abwarten
Rechnung hinschicken und auf die Antwort warten.

Kürzt die Versicherung den Zeitwert, wird der Vermieter dir nochmal schreiben und dann erst den Restwert von Dir fordern. Du redest aktuell bestimmt noch von ungekochtem Brei
- Wenn Du das dann an die Versicherung weiterleistest, wird diese das für Dich abwehren mit Begründungen usw... und dann kannst Du Dich mit ihm auseinandersetzen.

Erstmal der Reihe nach.

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Warum rennst du so zwischen Vermieter und Versicherung her?
Teile doch dem Vermieter bloß mit, was passiert ist und dass du das Ganze zur Prüfung deiner Versicherung übergeben hast.

Deine Versicherung hat noch nicht mal geprüft, ob sie überhaupt den Schaden zahlt und du machst den Vermieter schon irre, dass sie nur den Zeitwert übernimmt.

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Über deine Haftpflichtversicherung ist es Zeitwert, richtig. Er hat dir den Boden zu Wohnzwecken überlassen, dafür zahlst du auch Miete, eine Abnutzung ist logisch. Er kann den Schaden aber auch über seine Wohngebäudeversicherung einreichen (sofern er Leitungswasser abgeschlossen hat, ist ja kein muss). Dann bekommt er den Neuwert erstattet. Wenn er das nicht möchte hat er wahrscheinlich eine hohe Selbstbeteiligung im Vertrag oder kein Leitungswasser abgesichert. Das ist aber nicht dein Problem.

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Hallo!
Natürlich haftest du nur auf den Zeitwert, denn dies ist der vom Vermieter erlittene Schaden. Die Annahme, man müsste auf Neuwertbasis Schadensersatz leisten, hält sich offenbar gerade in Mietstreitigkeiten hartnäckig. Da beschädigt der Mieter die Küche, die der Vermieter vor 30 Jahren eingebaut hat, und der Vermieter hätte jetzt gerne mal eine komplett neue Küche. Sehr seltsam so etwas. Beim Verkehrsunfall käme vermutlich niemand auf die Idee, für die 30 Jahre alte Rostlaube den Neuwert geltend zu machen.
LG Dian