Kündigung Wohnung?

Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ab Juni sind wir zu dritt und wohnen derzeit in einer 50qm Wohnung... wir bauen derzeit ein Haus was wir aber erst im November ( wahrscheinlich) beziehen können..

Ich möchte morgen meine Vermieterin informieren , dass wir ab Juni dann zu dritt sind & habe etwas Angst... habe gehört sie mag keine Babys und habe solche Angst das sie uns für diese paar Monate noch kündigen könnte 😔 kennt sich jemand aus ?
Liebe Grüße

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Ich würde (wenn ich die Vermieterin nicht öfter sehe) vielleicht erst mitteilen, dass man 1 Person mehr ist, wenn das Baby da ist. Weiß gar nicht, ob man das unbedingt überhaupt mitteilen muss. Es ist ja schließlich "nur" ein Baby und kein Untermieter o.ä.
Und falls sie komisch kommt, kann man ja ggf auch mitteilen, dass man nicht mehr allzu lange dort wohnt. die paar Monate wird sie ja hoffentlich überstehen...

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Ein Baby ist nicht „nur ein Baby“ sondern in erster Linie eine Person mehr. Die man beim Vermieter angeben muss weil sich automatisch die Nebenkosten und Müllgebühren erhöhen.

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Kommt darauf an, wie abgerechnet wird.
Ob nach Personen oder Wohneinheit.

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Hallo,

Da brauchst Du keine Angst haben, Nachwuchs ist kein Kündigungsgrund. Da kann Euch nichts passieren.

Ich würde sie allerdings auch erst informieren wenn das Kind da ist, vorher geht sie das nichts an. Teile ihr dann einfach mit das ihr eine Person mehr seid, das braucht sie zur Berechnung für die Nebenkosten, die werden dann eventuell etwas höher, je nachdem wie die Staffelung bei Euch ist.

Alles Gute
Sunny

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Sehe ich auch so. Warum unbedingt jetzt schon informieren? Ist doch nicht nötig. Reicht nach Geburt immer noch.

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Kündigen können die dich nicht. Angeben solltest du es schon wenn es da ist.. wegen der Nebenkostenabrechnung

Lg

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Du musst das Kind erst angeben, wenn es auf der Welt ist.
LG😉

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Deine Vermieterin kann dir nicht kündigen, weil ihr Nachwuchs bekommt. Generell kann einem Vermieter eigentlich gar nicht ohne weiteres kündigen. Deine Angst ist völlig unbegründet.

Ich wüsste allerdings auch nicht, was sie das angeht und warum du das überhaupt mitteilen solltest?! Da reicht es wenn du nach der Geburt nen 3-Zeiler schreibst nach dem Motto "Wir leben hier jetzt übrigens zu dritt, falls das für die NK-Abrechnung relevant sein sollte."

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Da gibt es gar kein Problem.
Selbst wenn sie kündigt, gibt es eine Kündigungsfrist. Du kannst dagegen in Widerspruch gehen und klar benennen dass du baust und dein Haus demnächst fertig wird.

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Die pauschale Auskunft, dass man euch nicht kündigen kann, ist nicht korrekt.

Bei einem MFH ist das so, bei einem vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus besteht ein Sonderkündigungsrecht. Man könnte euch hier ohne Begründung kündigen, mit einer verlängerten Kündigungsfrist - ich meine, es sind drei Monate mehr.

Ich denke aber, wenn ihr im November eh ausziehen wollt, wird man euch vorher nicht mehr kündigen.