Spindeltreppe Balkon erneuern?

Hallo,

Wir wohnen aktuell in einer Mietwohnung im 1. OG. Von unserem Balkon führt eine Spindeltreppe in den Garten. Diese Treppe muss wirklich schon sehr, sehr alt sein. Zum anderen finden wir sie wirklich sehr gefährlich. Sie ist sehr schmal, und wenn es nass ist, rutschig. Außerdem fängt sie an, an den Hauptstreben wegzurosten. Zwischendurch fehlt auch schon die ein oder andere Strebe.

Im letzten Frühjahr haben wir unseren Vermieter schon darauf angesprochen. Es kam mal einer raus, hat geschaut und dann kam nie wieder was. Auf Nachfrage beim Vermieter kam die Antwort, er finde keinen Handwerker, der sich diesem Problem annehmen möchte. Da der Auftrag zu klein sei. Ich denke, er hat eine Reparatur angefragt. Meiner Meinung nach muss diese Treppe aber komplett ausgetauscht werden.

Wir haben 2 Kinder, aber den Kleinen kann ich da noch lange nicht alleine runterlaufen lassen. Die obersten beiden Streben fehlen, nicht auszudenken, wenn er da durch fällt. Er ist 2 1/2 Jahre alt und läuft normale Treppen eigentlich schon freihändig hoch und runter. Bei der Balkontreppe habe ich aber einfach zu große Angst. Sie ist oben am Balkon natürlich gesichert und diese Sicherung bekommt er auch NOCH nicht auf.

Wir haben das ganze über den Winter erst mal ruhen gelassen. Jetzt, wo es aber wärmer wird und wir den Garten wieder öfter nutzen, möchte ich unseren Vermieter gerne nochmal darauf ansprechen. Gerne auch direkt mit einer Handwerkerempfehlung.

Aber jetzt die große Frage: Welcher Handwerker kümmert sich um sowas?

Und noch eine andere Frage? Haben wir Anspruch auf diese Treppe? Also wenn diese Treppe nicht reparabel ist, muss er dann eine neue einbauen lassen (weil seit Einzug schon so) oder kann er auch einfach sagen, die Treppe kommt weg, wir schließen den Balkon? Dieser direkte Gartenzugang war für uns mit ein Entscheidungskriterium. Gäbe es den nicht, hätten wir die Wohnung damals nicht genommen.

Danke schonmal für eure Hilfe!

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Hallo,
ohne Bilder ist es schwer zu sagen, ob man schweißen, wechseln (also Reparieren) kann oder größeres relevant wird.
Grundsätzlich wäre ein "Schlosser/Metallbauer" mein erster Ansprechpartner.
Jetzt kommt aber mein aber: seit Jahren ist es extrem schwer hier für solche "sissifuss" Aufgaben qualifizierte Betriebe zu finden.
Jetzt mein zweites aber: sollte wirklich Verletzungsgefahr bestehen, muss dein Vermieter tätig werden. Sollten es nur "Schönheitsfehler" sein, dann nicht. Ein vereidigter Sachverständige wäre für euch teuer, könnte aber die Lösung sein.

Gruß

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Danke für deine Antwort. Kennst du dich denn ein bisschen aus? Dann würde ich dir eine private Nachricht mit Fotos schicken.

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Was steht denn im Mietvertrag?
Wenn da der direkte Zugang zum Garten erwähnt ist, habt Ihr gute Chancen, dass die Treppe repariert / ersetzt werden muss. Notfalls könnt Ihr Eurem Anspruch dann auch per Mietminderung Nachdruck verleihen. Abhängig davon natürlich, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr von der Treppe ausgeht und sie nicht mehr genutzt werden kann. Alleine die Tatsache, dass sie für einen 2jährigen zu gefährlich ist, leitet noch keine allgemeine Gefährdung ab.

Ist der direkte Zugang zum Garten nicht im Mietvertrag hinterlegt, wird es komplizierter. Das Argument 'sonst hätte ich die Wohnung nicht genommen' reicht vermutlich nicht, um den direkten Gartenzugang zu einer zugesicherten Eigenschaft der Wohnung zu machen. Ich gehe davon aus, dass Ihr auch anders, weniger bequem, in den Garten kommt.

Ich würde Dir raten, bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem Mieterschutzbund vorstellig zu werden.

Grüsse
BiDi

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Das müsste ich tatsächlich prüfen, was im Mietvertrag steht. Ich glaube aber, der direkte Zugang ist nicht erwähnt.

Und ja, wir kommen auch durch den Keller oder draußen durch das Gartentor in den Garten. Die Treppe ist also schon ein bisschen Luxus. Ich möchte aber ungern drauf verzichten.

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Eine weitere Möglichkeit wäre Bauamt. Ihr habt eine baufällige Treppe, Kinder, das stellt eine Gefährdung da.
Da müsstet ihr euch aber sicher sein, dass ihr einen Rechtsanspruch auf den direkten Gartenzugang habt. Nur Gartennutzung wäre nicht ausreichend, wenn ihr über Umweg in den Garten kommt.