Maklergebühren Hauskauf RLP und Hessen

Hallo!
Es gilt ja nun aktuell, dass sich bei Hauskauf Verkäufer und Käufer die Gebühren teilen. Gibt es, speziell für RLP und Hessen, dabei eine Gesamthöchstgrenze? Hat jemand dazu entsprechende Quellen?
LG

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Das ist ein Bundesgesetz. Es gibt keine länderspezifischen Regelungen mehr.

Der Verkäufer muss MINDESTENS 50% der Kosten tragen, er darf auf eigenen Wunsch auch mehr tragen. Die Halbierung der Kosten ist also nicht Pflicht, sondern nur dass der Käufer auf gar keinen Fall mehr als 50% zahlt.

Die Höhe der Maklerprovision ist Verhandlungssache. Es gibt kein Gesetz dazu und damit auch keine Höchstgrenze. 7,14% werden meistens vereinbart. Es geht aber auch mehr oder weniger.

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Hallo!
Das im BGB kannte ich, ich hatte nur irgendwie im Kopf, dass die Länder genaueres regeln. Schade, hatte auf eine Höchstgrenze gehofft.
Toll erklärt, danke!

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Die übliche Provisionshöhe variiert ganz stark von Bundesland zu Bundesland. Hier in NRW sind es aktuell meist 3,57 % inkl. MwSt. Die Kaufpreise sind hier in den meisten Region aber auch sehr hoch und die Nachfrage ebenso - Immobilien werden also sehr schnell verkauft und der Makler hat nicht viel Arbeit. Je geringer die Kaufpreise oder die Nachfrage ist, desto höher ist oft die Provision.

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